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Amtsgericht KölnBewährungsstrafe nach Gewalttat aus Eifersucht

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amtsgericht

Das Amtsgericht in Köln

Eine toxische Beziehung endete vor dem Amtsgericht: Ein 38-Jähriger griff seine Ex-Partnerin an, mit der er sich noch die Wohnung teilte. Das Gericht verhängte eine Bewährungsstrafe.

Drei Jahre waren der 38-Jährige und die 27-Jährige zusammen. Wobei, die drei Jahre genau genommen nur den Zeitraum umrissen, in dem die beiden sich immer wieder trennten und zusammenkamen. „Das Jahr 2024 war der Horror. Sie hat sich bis August insgesamt achtmal von mir getrennt“, sagte der 38-Jährige. Die endgültige Trennung war dann aber so heftig, dass das Ereignis vor einer Schöffenabteilung vor dem Amtsgericht juristisch aufgearbeitet werden musste, was eine sechsmonatige Haftstrafe zur Bewährung für den 38-Jährigen wegen häuslicher Gewalt zur Folge hatte. Der schwerwiegendere Vorwurf eines sexuellen Übergriffs bestätigte sich vor Gericht jedoch nicht, auch weil die 27-jährige Nebenklägerin keine überschießenden Belastungstendenzen im Zeugenstand an den Tag legte.

Am Tattag, dem 6. August 2024, war das Paar jedenfalls schon wieder getrennt, teilte sich wegen der angespannten Situation auf dem Kölner Wohnungsmarkt aber noch eine Wohnung mit dem gemeinsamen Sohn (2). Weil die 27-Jährige an jenem Abend in der Stadt unterwegs war — laut dem Angeklagten mit ihrem „Neuen“ –, musste der 38-Jährige den Sohn hüten. Als die Frau aber nach Hause kam, gab es umgehend Streit, weil der Angeklagte Alkohol getrunken hatte. „Sie waren also sickig, dass sie mit dem anderen unterwegs war“, sagte der Vorsitzende Rolf Krebber. Der Angeklagte antwortete: „Ja, deshalb hab ich mir einen genehmigt.“

Alskohol vor dem Kind konsumiert

Wegen des Alkoholkonsums in Gegenwart des Jungen war die 27-Jährige jedenfalls völlig auf der Palme und machte dem Angeklagten Vorwürfe. Der antwortete mit Schubsen und Beleidigungen „Er nahm ihre Haare und stieß sie mit dem Kopf gegen den Schrank und die Wand“, hieß es in der Anklageschrift, was der 38-Jährige aber bestritt. „Ich hab sie an den Haaren gepackt und geschubst, aber nirgendwo gegen gehauen“, so der Angeklagte. Dann soll er der Frau dann ihr Kleid mit Spaghettiträgern vom Leib gerissen und ihr sexuell intendiert zwischen die Beine gefasst haben, was der Angeklagte ebenfalls bestritt. Die Nebenklägerin sagte in ihrer Aussage, dass sie nicht das Gefühl gehabt habe, dass die Griffe sexuell intendiert gewesen seien. Auch sei in der Anklage die Reihenfolge falsch wiedergegeben: „Zuerst hat er mir oberhalb meines Kleides zwischen die Beine gegriffen. Erst danach hat er mir das Kleid heruntergerissen, und ich stand in Unterwäsche da.“ Und weiter: „Ich hatte das Gefühl, dass er mich erniedrigen wollte“, sagte die 27-Jährige, die mittlerweile in Dortmund lebt.

Nach kurzer Beratung war für das Schöffengericht damit der Vorwurf eines Sexualdelikts abgeräumt; der Staatsanwalt sah es genauso.   Vermutlich wäre die Sache für den Angeklagten glimpflich ausgegangen, wäre da nicht eine einschlägige Vorstrafe gewesen. Im September 2018 hatten sich Spannungen mit einem Nachbarn in einer Schlägerei entladen, bei der es auch zu einem Messereinsatz des Angeklagten gekommen war. Wegen gefährlicher Körperverletzung gab es 2019 eine Geldstrafe von 6000 Euro für gefährliche Körperverletzung. Das vom Staatsanwalt im Plädoyer geforderte Anti-Aggressionstraining verhängte das Gericht nicht.