Ein Jahr nach Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) durch die Ampelregierung hat das Kölner Standesamt über die bisherige Resonanz informiert.
SelbstbestimmungsgesetzSo viele Menschen in Köln ändern ihren Geschlechtseintrag

Drei Möglichkeiten für einen Geschlechtseintrag - „W“, „M“ und „X“ - sind auf einem Banner der Initiative „dritte Option“ zu sehen.
Copyright: picture alliance/dpa
Das SBGG ermöglicht es, „jeder Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht“, diesen Geschlechtseintrag und ihre Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen.
Anders als zuvor ist die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Einholung von Gutachten in einem Gerichtsverfahren nicht mehr erforderlich. Das SBGG ist am 1. November 2024 in Kraft getreten. Seit 1. Mai 2025 gilt zudem ein neues Namensrecht, wonach Ehepaare zum Beispiel einen Doppelnamen als gemeinsamen Ehenamen wählen und diesen auch ihren Kindern geben können. Fragen und Antworten.
Wie viele Erklärungen zum SBGG gab es in einem Jahr?
Wie die Stadt Köln mitteilte, haben sich bislang 850 Personen zu einer Erklärung über ihren Geschlechtseintrag angemeldet. Davon haben 705 Personen eine Erklärung abgegeben, also ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Dabei gelten folgende Fristen: Die Erklärung muss drei Monate vorher mündlich oder schriftlich beim Standesamt angemeldet werden. Die Anmeldung wird gegenstandslos, wenn die Erklärung nicht innerhalb von sechs Monaten nach Anmeldung erfolgt.
Wie sahen die Änderungen im Einzelnen aus?
Laut Standesamt haben 200 Personen ihren Geschlechtseintrag von männlich zu weiblich ändern lassen. Umgekehrt wurde von 241 Personen das Geschlecht von weiblich zu männlich geändert. Für die Änderung von männlich zu divers entschieden sich 40 Menschen und von weiblich zu divers 104 Menschen. 41 Personen ließen ihren Geschlechtseintrag von männlich zu „kein Eintrag“ ändern, 71 Personen von weiblich zu „kein Eintrag“. Zwei Personen wechselten „kein Eintrag“ zu weiblich. Sechs Menschen änderten den Geschlechtseintrag von divers zu männlich. Insgesamt haben sich in einem Jahr 247 Personen zum männlichen Geschlecht erklärt, 202 zum weiblichen Geschlecht, 144 zu „divers“ und 112 zu „kein Eintrag“. Wie das Standesamt betont, „wurde kein Antrag abgelehnt“.
Wie viele Namen wurden bisher geändert?
Im ersten halben Jahr nach Inkrafttreten des neuen Namensrechts hat der Bereich „Fortführung Personenstandsregister“ des Standesamts laut Stadt „456 Erklärungen zum Namen aufgenommen (Beurkundungen), 368 Erklärungen zum Namen eingetragen (Entgegennahmen) und 682 Beratungen zum neuen Namensrecht durchgeführt“.
Diese Angaben beziehen sich laut Stadt ausschließlich auf bestehende Personenstandsregister. Erklärungen und Beratungen in Bezug auf das neue Namensrecht bei Eheschließungen oder Geburten gehören zum alltäglichen Geschäft des Standesamtes und erfolgen automatisch bei der Beurkundung einer Geburt oder Eheschließung.
Wie kann man Änderungen beantragen?
Laut Stadt kann man für diese Anliegen inzwischen auch online Termine buchen:„Zum bereits bestehenden Onlineangebot im Bereich der Eheschließung, der Trautermine und der Urkundenbestellung erweitert das Kölner Standesamt das Online-Terminangebot nun um viele Anliegen rund um das Selbstbestimmungsgesetz, den Namen, und die bereits bestehenden Register.“
Wer darf eine Erklärung abgeben?
Grundsätzlich kann jede Person, deren Geschlechtsidentität vom Eintrag abweicht, eine Erklärung nach dem SBGG abgeben – auch Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, sofern sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis oder eine blaue Karte EU besitzen. (fu)
