Die Frau hatte das Sofa versehentlich für 700 statt 7000 Euro auf der Plattform eBay angeboten. Anschließend tischte sie eine Lüge auf.
Prozess in KölnStreit um Sofa zum Schnäppchenpreis landet vor Gericht

Die Frau bot ihr Sofa auf der Plattform eBay an.
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Immer schön bei der Wahrheit bleiben, dann lassen sich auch Fehler ausbügeln — so oder so ähnlich lässt sich ein Urteil einer Zivilkammer am Landgericht zusammenfassen. Denn wer, um einen Fehler zu kaschieren, erst Geschichten erfindet, und erst Monate später mit der Wahrheit rausrückt, kann zum Schadenersatz herangezogen werden.
Diese Lehre musste nun jedenfalls die Verkäuferin eines Sofas auf der Online-Verkaufsplattform eBay ziehen. Sie hatte ein Cloud-7-Sofa der Marke Bretz — Wert rund 7000 Euro — für 700 Euro auf eBay eingestellt. Der spätere Kläger erkannte das Schnäppchen, und er erwarb das Möbel über die „Sofort kaufen“-Funktion. Die Zahlung erfolgte umgehend über einen Zahlungs-Dienstleister.
Noch am gleichen Tag informierte die Verkäuferin den späteren Kläger jedoch, ein Fehler habe vorgelegen. Er bekomme sein Geld zurück. Der Kläger lehnte ab und bat stattdessen um einen Termin zur Abholung des Sofas. Dann kam es zur Märchenstunde der späteren Beklagten: Während die Frau dem Käufer einen Tag später vorlog, sie lebe in den USA und nicht in Deutschland, unterrichtete eBay den Kläger darüber, dass die Beklagte den Kauf mit dem Grund: „Ich habe den Artikel nicht mehr vorrätig oder er ist beschädigt“ abgebrochen habe.
Käufer forderte 6300 Euro Schadensersatz
Der bereits gezahlte Kaufpreis wurde dem Kläger daraufhin erstattet. Der Kläger war jedoch nicht einverstanden, wandte sich erneut an die Beklagte und forderte abermals die Übergabe des Sofas. Andernfalls werde er Schadensersatz wegen eines Verkaufsabbruchs fordern. Nach Verstreichen einer von seinem Anwalt gesetzten Frist erklärte der Käufer dann seinen Rücktritt vom Kaufvertrag und forderte 6300 Euro Schadensersatz — also die Differenz zwischen tatsächlichem Wert des Sofas und dem vereinbarten Kaufpreis.
Die Beklagte lehnte dies ab und erklärte erst jetzt, rund zwei Monate später, das Offensichtliche: Sie habe sich vertippt, als sie das Sofa für 700 statt 7000 Euro angeboten habe. Das Landgericht entschied nun, dass die Frau den Fehler zu spät eingeräumt habe, eine Anfechtung des Kaufvertrags somit nicht mehr greife. Denn eine Erklärung sei nur dann wegen Irrtums anfechtbar, wenn dies unverzüglich nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes geschehe.
Der Tippfehler sei der Verkäuferin bereits einen Tag nach dem Verkauf aufgefallen. Doch da hatte die Frau dem Käufer die USA-Lüge aufgetischt und eBay gegenüber falsch behauptet, sie habe den Artikel nicht mehr oder er sei beschädigt. Das Urteil (Az. 37 O 220/22) ist nicht rechtskräftig.