Der strittige Vorfall nach einem Besuche des Partyschiffs „Rhein Roxy“ ist vor dem für Donnerstag geplante Strafprozess abgeschlossen.
Gegen GeldauflageVerfahren um Faustschlag gegen Ex-FC-Profi Tim Lemperle eingestellt

Nach dem Vorfall auf einem Partyschiff lief Tim Lemperle in seinem letzten Spiel für den 1. FC Köln im Mai 2025 mit einer Maske auf, um seine gebrochene Nase zu schützen.
Copyright: IMAGO/Kirchner-Media
Das Verfahren um einen tätlichen Angriff auf den ehemaligen FC-Profi Tim Lemperle ist gegen eine Geldauflage eingestellt worden. Der Betrag, der einer sozialen Einrichtung zugutekommt, liegt nach Angaben des Kölner Amtsgerichts „im vierstelligen Bereich“. Mit der Einstellung ist der Strafprozess hinfällig, der am Donnerstag dieser Woche stattfinden sollte.
Der strittige Vorfall ereignete sich im Mai 2025 auf dem Partyschiff „Rhein Roxy“. Dort waren der fühere Stürmer des 1. FC Köln, der inzwischen bei der TSG Hoffenheim unter Vertrag ist, und ein anderer Partygast, der als Dachdecker arbeitet, aneinander geraten. Dieser versetzte dem Fußballspieler nach Verlassen des Schiffes einen Faustschlag ins Gesicht. Dem Vernehmen nach war ein kleiner operativer Eingriff nötig, um Lemperles Nase zu richten. Mit einer Schutzmaske konnte er beim Saisonfinale eine Woche später gegen Kaiserslautern auflaufen.
Lemperle zog Strafantrag zurück, Staatsanwaltschaft beantragte Strafbefehl
Zum eskalierten Streit auf dem Schiff schrieb er bei Instagram, er wolle sich „für mein unprofessionelles Verhalten entschuldigen“, beteuerte allerdings, „dass ich angegriffen wurde“. Er stellte zunächst einen Strafantrag, zog ihn dann aber zurück.
Doch die Staatsanwaltschaft verfolgte das Verfahren weiter. Sie beantragte einen Strafbefehl, der die Zahlung von 90 Tagessätzen à 50 Euro, also insgesamt 4500 Euro vorsah. Dagegen legte der Anwalt des Dachdeckers Einspruch ein. Gegenüber unserer Redaktion erklärte der Verteidiger kurz nach dem Vorfall, sein Mandant habe wegen des Verhaltens von Lemperle aus einer Notwehrsituation heraus gehandelt „aus der er sich mit einem einzigen Schlag befreit hat“. (Az 525 Cs 236/26) (cs)