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Prozess in KölnVideo mit schwerer sexueller Gewalt geteilt

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Der Mann soll das Video auf Instagram geteilt haben.

Der Mann soll das Video auf Instagram geteilt haben.

Ein 47-Jähriger ist am Montag zu 20 Monate Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er soll ein Video auf Instagram geteilt haben.

Ein 47-Jähriger ist am Montag von einer Schöffenabteilung des Amtsgericht wegen Verbreitung von einem Video mit Kinderpornografie zu einer deutlichen Strafe von 20 Monaten Haft verurteilt worden. Die Strafe wurde, weil der Mann zuvor strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten war, zur Bewährung ausgesetzt. Der 47-Jährige hatte nach Überzeugung des Gerichts am 27. November 2021 ein 28 Minuten langes Video, das schwere sexuelle Gewalt eines Unbekannten gegen ein acht bis zwölf Jahre altes Mädchen zeigte, auf Instagram geteilt.

Mit dem Urteil gingen die Vorsitzende Julia Schumacher und die beiden ehrenamtlichen Richter auch deutlich über den Strafantrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die 16 Monate gefordert hatte. Zudem muss der Mann sich von einem Psychiater auf pädophile Neigungen untersuchen lassen, wie es im Bewährungsbeschluss hieß.

Vorschriften verfassungsgemäß?

Verteidiger Peter Syben räumte für seinen Mandanten die Tat ein. In seinem Schlussvortrag forderte er aber das Verfahren auszusetzen, damit das Bundesverfassungsgericht die Strafnorm und die zugrundeliegende Strafnorm — Paragraf 184b des Strafgesetzbuches — vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.

Sybens Ansicht zu Folge verstoße das Gesetz gegen das „Übermäßigkeitsprinzip“. Strafen müssten in einem gerechten Maß zur Schuld stehen. Bis Juli 2021 wurde das Teilen von Kinderpornografie als Vergehen gewertet. Nach einer vom Gesetzgeber vorgenommenen Gesetzesverschärfung gilt es jedoch als Verbrechen — Mindeststrafe ein Jahr Haft. „Da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen“, sagte der Verteidiger.

Das Gericht befand hingegen: „Wir finden die Vorschrift nicht verfassungswidrig.“ Ziel der Strafnorm sei der Schutz der „sexuellen Unantastbarkeit von Kindern“, so Schumacher. Wer aber, wie der Angeklagte, solche Filme teile, der fördere sexuelle Gewalt an Kindern und das gehöre bestraft.