Alle fünf Jahre wird in Köln die Seniorenvertretung gewählt. Teilnehmen können alle Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahren.
Ausschließlich per BriefwahlWahl der Kölner Seniorenvertretung beginnt

Die Wahl der Seniorenvertretung findet ausschließlich als Briefwahl statt.
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Die Kölner Seniorenvertretung wird neu gewählt. Die rund 280.000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger erhalten ab Donnerstag, 29. Oktober, bis Freitag, 13. November, die Wahlbenachrichtigungen und -unterlagen automatisch an ihre Meldeanschrift. Die Wahl wird ausschließlich per Briefwahl durchgeführt.
Wer wird gewählt?
Die Seniorenvertretung wird alle fünf Jahre gewählt und vertritt die Interessen der älteren Generation gegenüber Politik und Verwaltung. Sie berät unter anderem den Stadtrat bei Planungen und Maßnahmen, die Senioren betreffen, informiert ältere Menschen in Köln über aktuelle Entwicklungen und Entscheidungen und entwickelt eigene Projekte. Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich und unabhängig von Parteien und Religionen.
Die Wahl findet auf Bezirksebene statt. In jedem der neun Stadtbezirke ziehen die fünf Kandidierenden mit den meisten Stimmen in die Seniorenvertretung ein. Damit gehören der Vertretung mindestens 45 Menschen an. Werden in einem Stadtbezirk fünf Personen mit ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft gewählt, kann ein weiteres Mitglied dazukommen, wenn mindestens zwei Kandidierende mit ausländischer oder doppelter Staatsbürgerschaft zur Wahl stehen. Die Person mit den meisten Stimmen erhält dann den sechsten Sitz.
Mit 100 Kandidierenden stellen sich 2026 mehr Menschen zur Wahl als bei allen vorhergegangenen Wahlen, wie die Stadt Köln mitteilt. Den Briefwahlunterlagen liegt eine Übersicht über die Kandidierenden des jeweiligen Stadtbezirks bei. Diese Übersichten finden sich ebenfalls online.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist, wer am 23. November 2026 mindestens 60 Jahre alt ist, seit mindestens 19. Oktober 2026 mit Hauptwohnsitz in Köln gemeldet ist oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Köln hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Alle Wahlberechtigten haben insgesamt fünf Stimmen, die sie an fünf Kandidierende vergeben können.
Wann wird gewählt?
Die Wahlbriefe müssen spätestens am Montag, 23. November, 16 Uhr, beim Wahlamt eingetroffen sein. Damit die Unterlagen rechtzeitig eintreffen und die Stimmen gültig sind, empfiehlt die Stadt, die ausgefüllten Unterlagen frühzeitig zurückzusenden und spätestens am Mittwoch, 18. November, in die Post zu geben. Der Versand innerhalb Deutschlands ist kostenlos.
Wer den Wahlbrief nicht rechtzeitig per Post versenden kann, kann ihn bis zum Ende des Wahlzeitraums am 23. November, 16 Uhr, in den Briefkasten des Wahlamts (Dillenburger Straße 68-70, 51105 Köln) einwerfen. Bei nicht erhaltenen oder verlorenen Wahlunterlagen können beim Wahlamt bis Freitag, 20. November, neue Unterlagen beantragt werden. Dies ist telefonisch unter 0221 / 221-34567 oder per Mail an wahlamt-fortschreibung@stadt-koeln.de möglich.
Weitere Informationen und Anleitungen zur Wahl gibt es auf der Homepage der Stadt Köln unter www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/wahlen. (jpr)
