Kölner DenkmalWie es mit Sanierung der Bastei weitergehen soll

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Die Bastei am Kölner Rheinufer 

Köln – Trotz der maroden Bausubstanz ist die denkmalgeschützte Bastei laut Stadtverwaltung nicht einsturzgefährdet. „Gemäß gutachterlicher Stellungnahme des Tragwerkplaners bestand keine unmittelbare Gefahr.“ Trotzdem hat die Stadt Teile auf der Nord-Seite per Gerüst gestützt, nach Rundschau-Informationen hat sie das auch getan, um Passanten vor möglicherweise herunterfallenden Teilen zu schützen. Wie lange das Gerüst bleibt, ist offen, dazu kann die Stadt keine verbindliche Aussage machen.

Messe als Vorbesitzer sieht keine Schuld bei sich

Sehr unwahrscheinlich wird damit der Terminplan, den das Veranstaltungszentrum Köln zuletzt präsentierte: „Die Fertigstellung der Generalsanierung der Bastei ist nunmehr für Ende 2024 vorgesehen.“ Beim Veranstaltungszentrum handelt es sich um eine städtische Tochter, die sich unter anderem um den Gürzenich kümmert.

Wie schlimm es um die Bastei steht, untersucht die städtische Gebäudewirtschaft noch. Danach will sie den Stadtrat informieren und nach der Sommerpause vorschlagen, was mit der früheren Eventlocation passieren soll, die seit Jahren leer steht. Sie will Varianten präsentieren, welche Art öffentlicher Gastronomie dort möglich ist und wie viel Geld die Stadt für den Umbau bezahlen muss. Eine erste Schätzung lag 2020 bei 11,81 Millionen Euro. Es geht auch um den Denkmalschutz, wie berichtet hatte Stadtkonservator Thomas Werner etwa eine Vergrößerung des Balkons abgelehnt.

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Der Stadt gehört die Bastei seit dem Jahr 2018, sie hatte den Bau von der Messe gekauft. Hat die Messe, zu rund 79 Prozent in städtischem Besitz, das Haus also jahrelang verkommen lassen? Ein Sprecher weist das zurück, die gerade bekannt gewordenen Schäden sind nicht bekannt gewesen, zuvor hat sie demnach für eine regelmäßige Instandsetzung gesorgt. „Beim Verkauf des Gebäudes an die Stadt, der im Auftrag des Aufsichtsrats erfolgte, war der allgemeine bauliche Zustand bekannt, ebenso wie die Zusammenhänge zu Brandschutz- und Denkmalschutzauflagen, die ihrerseits dazu beitrugen, dass für die Kölnmesse kein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist.“ (mhe)

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