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Kölner Koch erstochen„Seine Hilfsbereitschaft ist ihm zum Verhängnis geworden“

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Der Angeklagte mit Verteidiger Fin Keith Habermann und einer Dolmetscherin beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht

Der Angeklagte mit Verteidiger Fin Keith Habermann und einer Dolmetscherin beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht

Im Kölner Landgericht erging nun das Urteil gegen den beschuldigten 20-Jährigen.

Der 52-jährige Koch einer Kölner Seniorenresidenz sei ein freundlicher, großzügiger und hilfsbereiter Mensch gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Ansgar Meimberg am Mittwoch im Landgericht Köln und ergänzte: „Diese Hilfsbereitschaft ist ihm zum Verhängnis geworden.“ Vom Sohn eines Freundes sei der Mann getötet worden – weil er sich in Abwesenheit des Vaters um ihn gekümmert habe. Ins Gefängnis muss der 20-jährige Täter aber nicht. Im Laufe des Verfahrens wurde festgestellt, dass der Mann psychisch krank ist. Er wird auf unbestimmte Zeit in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen.

Köln: Richter begründet die Einweisung in die Psychiatrie

„Er ist ein sehr kranker junger Mensch, er leidet seit Jahren unter Stimmen, die ihn sehr quälen“, sagte Richter Meimberg in seiner Urteilsbegründung. Daher erging offiziell ein Freispruch vom Vorwurf des vorsätzlichen Totschlags. „Er ist schuldunfähig und nur der Schuldige kann bestraft werden. Das ist für die Angehörigen sicher schwer zu ertragen“, so der Richter weiter. Tatsächlich bekundete ein weiterer Freund des Getöteten im Gerichtssaal seinen Unmut. „Was soll dieser Freispruch? Der hat unserem Freund fast den Kopf abgeschnitten“, hieß es noch auf dem Gerichtsflur.

Richter Meimberg hatte zuvor zu erklären versucht, dass ein Aufenthalt in der forensischen Klinik die angemessene Maßnahme sei. „Er muss in die Psychiatrie eingewiesen und dort für sehr lange Zeit behandelt werden, denn seine Krankheit stellt eine große Gefahr für die Allgemeinheit dar“, so der Vorsitzende. Der Angeklagte wird nun in der LVR-Klinik Viersen untergebracht. „Da sind viele, die auch sehr schlimme Dinge getan haben“, sagte Meimberg an den Angeklagten gerichtet. Wann und ob der Mann wieder in die Freiheit entlassen werden kann, entscheiden nun vor allem die Ärzte.

„Schuldunfähig heißt nicht, dass nichts geschehen ist“, hatte Opferanwältin Petra Eßer zuvor in ihrem Plädoyer betont. Sie vertritt die 77-jährige Mutter des Getöteten und verwies auf das große Leid, das der Angeklagte angerichtet habe. In einer durch die Verteidigung vorgetragenen Einlassung hatte der Beschuldigte die Tat nicht in Abrede gestellt. Er erinnere sich aber nicht daran, ob und wie er den Mann, den er „Onkel“ nannte, getötet habe. Der junge Mann, bei dem paranoide Schizophrenie festgestellt wurde, verwies auf zwei Stimmen in seinem Kopf, die er seit seinem 14. Lebensjahr höre.

Köln: Stimmen im Kopf befohlen tödlichen Angriff

Laut Urteil hatten am Tattag im Januar die Stimmen im Kopf dem Angeklagten befohlen, in seiner Wohnung in Bocklemünd den Freund der Familie anzugreifen. „Er fühlte sich bedroht und konnte dem Wahn nicht widerstehen“, so der Richter. Drei Küchenmesser – von einem brach die Klinge ab – habe sich der Angeklagte gegriffen und seinem Opfer massive Stichverletzungen im Halsbereich zugefügt. Die Halsschlagader, eine Vene sowie der Kehlkopf wurden durchtrennt. Auch Rippenbrüche erlitt das Opfer. Der Koch hatte sich massiv gewehrt, wie diverse Abwehrverletzungen belegten.

Vor der Tat war der junge Mann durch Bocklemünd geirrt. Nach den Schilderungen eines Polizisten hatte er wahllos in einem Hochhaus im Görlinger Zentrum geklingelt. Als einer der Bewohner aufmachte, habe der Angeklagte sich in der fremden Wohnung verschanzt. Die alarmierte Polizei brachte den verwirrten Mann daraufhin ins Krankenhaus. Die Personalien habe man damals nicht festgestellt. Ein Freund der Familie hatte den damals 19-Jährigen danach an der Zentralmoschee in Ehrenfeld aufgelesen und nach Hause gebracht. Der in Algerien lebende Vater wurde alarmiert.

Köln: Freunde machten sich Sorgen und riefen die Polizei

Einen Tag später brachte dann der Geschädigte dem Sohn ein Döner-Sandwich. Er telefonierte per Videoanruf mit dem Vater in Algerien. Was genau dort besprochen wurde und ob sich der Sohn davon womöglich provoziert fühlte, konnte im Prozess nicht geklärt werden. Der Angeklagte ließ den Mann nach dem tödlichen Angriff zurück und begab sich zur Zentralmoschee nach Ehrenfeld. Security rief die Polizei, die den Mann abermals in die Klinik brachte. Dort warf er mit Urinbeuteln um sich. Einen Tag später wurde er wieder entlassen und kehrte zum Tatort und zur Leiche zurück.

Am Folgetag suchten besorgte Freunde nach dem Koch, nachdem dieser nicht auf seiner Arbeitsstelle erschienen war. Nach einem Hinweis des Vaters suchten sie die Adresse des Sohnes auf und fanden diesen apathisch auf dem Balkon sitzend. Abermals kam die Polizei und wieder wurde der junge Mann ins Krankenhaus eingeliefert. Dort wurde er festgenommen – nachdem die Beamten die Leiche in dessen Wohnung entdeckt hatten. Der Vorsitzende Richter führte aus, dass die Täterschaft des Angeklagten durch das Spurenbild am Tatort und DNA-Spuren eindeutig belegt sei.