Köln – Aus dem 18. Stockwerk des Kölner Landgerichts war Mitte Juni 2020 bei Demontagearbeiten ein rund vier Tonnen schweres Betonteil in die Tiefe gestürzt und auf einem vorgelagerten Dach im zweiten Stock eingeschlagen. Der darunter liegende Saal 213 wurde dabei völlig verwüstet. Verletzt wurde niemand, da während der Demontage der Betonsonnenblenden an der Fassade die darunter liegenden Gebäudeteile aus Sicherheitsgründen nicht genutzt wurden.
Brandschutzmaßnahmen sind zusätzlich notwendig
Seither ist der Saal außer Betrieb – gerade in Zeiten von Abstands- und Hygieneregeln aufgrund der Covid-19-Pandemie mit einem ohnehin verknappten Saalangebot ein herber Verlust im Justizbetrieb. Wie der Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW nun auf Nachfrage der Rundschau mitteilte, wird die Sanierung des Saals wohl auch noch bis Mitte dieses Jahres dauern. Derzeit kläre ein Gutachter die „statischen Erfordernisse“ für die Sanierung des Saaldachs. Hierzu, so der BLB weiter, musste zunächst um die betroffene Stelle der Beton komplett freigelegt werden, um die Statik der „Dachfläche umfassend analysieren“ zu können. Der BLB geht aber davon aus, dass das Dach in den kommenden Monaten geschlossen werden könne und der Saal dann ab Sommer wieder zur Verfügung stehe.
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Dem Justizzentrum stehen zusätzlich weitere Instandhaltungsmaßnahmen bevor, unter anderem zum Brandschutz. Dies sei notwendig bei Bauwerken, „die ein gewisses Alter erreicht haben“. Das Justizzentrum nahm 1981 den Betrieb auf.
„Bei der Umsetzung der Arbeiten werden vorübergehend Einschränkungen in der Nutzbarkeit einzelner Räume nicht gänzlich vermeidbar sein“, hieß es in der Stellungnahme. Diese sollen „so gering wie möglich gehalten“ werden. Um das zu gewährleisten, plant der BLB eine Reihe der Maßnahmen außerhalb der Betriebszeiten durchzuführen. (bks)

