Neues Cannabis-GesetzEinfuhr aus Holland ist keineswegs legal – Kölner Dealer schreibt Preise auf Hauswand

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Das Kiffen ist in Grünanlagen neuerdings gestattet, die Einfuhr und der Handel mit Cannabis bleiben weiterhin eine Straftat.

Das Kiffen ist in Grünanlagen neuerdings gestattet, die Einfuhr und der Handel mit Cannabis bleiben weiterhin eine Straftat.

Die Polizei hat in diesen Tagen viel Aufklärungsarbeit zu leisten. Denn die Unwissenheit im Umgang mit dem neuen Cannabis-Gesetz ist oft groß. Das hat zum Teil Strafanzeigen zur Folge.

Wenn es darum geht, die Verwirrung zum Ausdruck zu bringen, die das zum 1. April in Kraft getretene Cannabisgesetz vielfach ausgelöst hat, erzählt man sich bei der Polizei gerne folgende wahre Begebenheit. Bei einer Personenkontrolle im Hauptbahnhof präsentiert ein Mann siegessicher ein Päckchen, in dem sich säuberlich abgewogene 25 Gramm Haschisch befinden. Der Besitz exakt dieser Menge ist neuerdings gestattet. Auf die Frage der Polizei, wie er an das Cannabis gelangt sei, habe der Mann offenherzig von einem Ausflug in die Niederlande und dem Besuch eines Coffee-Shops berichtet. Nun muss er sich in einem Verfahren wegen Einfuhrschmuggels von Drogen verantworten.

Viel Unklarheit über Kontrollen

„Wir stoßen auf große Unwissenheit. Die weiterhin existierenden Verbote sind längst nicht in allen Köpfen“, sagt Martin Lotz, Leitender Polizeidirektor und zugleich Direktionsleiter Gefahrenabwehr bei der Kölner Polizei. An der Trimbornstraße in Kalk haben Drogenhändler jüngst eine Hauswand in eine Werbetafel für Drogen verwandelt. Mit Edding haben sie dort ihre aktuellen Grammpreise für Haschisch verewigt (siehe Text am Seitenende). Dabei ist der Handel mit Cannabis weiterhin komplett untersagt. „Die Kollegen müssen derzeit noch viel erklären draußen auf der Straße“, stellt Lotz fest.

Neue Außenwerbung: In der Trimbornstraße in Köln-Kalk werben Dealer an einer Hauswand mit ihren Cannabis-Preisen.

Neue Außenwerbung: In der Trimbornstraße in Köln-Kalk werben Dealer an einer Hauswand mit ihren Cannabis-Preisen.

Die NRW-Landesregierung hat sich am Donnerstag mit der sperrigen „Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Besitz und dem Konsum von Cannabis“ befasst und die Kontrollpflicht an die Kommunen verwiesen. Das Unverständnis ist groß, auf den Fluren des Stadthauses ist von „Gesetzes-Wirrwarr“ die Rede. „Muss das Ordnungsamt jetzt eine Feinwaage bei Streifengängen dabei haben?“, fragt jemand süffisant. Und was sei bei Regen, wenn 25 Gramm Cannabis sich vollsaugen und plötzlich mehr wiegen? Die offizielle Stellungnahme der Stadt auf Anfrage der Rundschau lautet höflich: „Bezüglich der genauen Umsetzung befindet sich die Stadt Köln noch in der Prüfung.“

Wir stoßen auf große Unwissenheit. Die weiterhin existierenden Verbote sind längst nicht in allen Köpfen.
Martin Lotz, Leitender Polizeidirektor

Stellvertretend für die Kommunen bemüht sich Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, um Klarheit im Umgang mit dem veränderten Cannabis-Gesetz. Er fordert „rasch verbindliche Regelungen der Länder, wer jetzt für was genau zuständig sein soll und welche Ressourcen das einzelne Land dafür zur Verfügung stellt.“ Eine logische Konsequenz des Gesetzes ist für ihn die Einbeziehung der Länder in die Finanzierung der kommunalen Drogen- und Suchthilfe. „Da Bund und Länder das Gesetz verabschiedet haben, müssen sie auch für die Folgen einstehen“, fordert Dedy. 

Um den öffentlichen Drogenhandel einzudämmen, hat sich die Polizei kürzlich für einen Schwerpunkt-Einsatz an den Brennpunkten der Stadt entschlossen. Am Ebertplatz, aber auch am Neumarkt und am Appellhofplatz zeigt die Behörde nahezu stündlich Präsenz, zum Teil sind auch Spürhunde im Einsatz. Durch das neue Cannabis-Gesetz ist es für die Polizei nun deutlich komplizierter, über Konsumenten an die Drogenhändler zu gelangen. Durch die Kontrollen solle eine Verunsicherung in der Szene erreicht werden. Für Polizeipräsident Johannes Hermanns ist es das Ziel, „die kriminellen Machenschaften einzudämmen“. Zur Szene gehören laut Polizei etwa 40 bis 50 Drogenhändler.


Die neuen Cannabis-Regeln

Das Cannabis-Gesetz erlaubt seit dem 1. April den privaten Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum sowie den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis pro erwachsener Person. Im Eigenanbau verdoppelt sich die erlaubte Menge von 25 auf 50 Gramm getrocknetes Cannabis. Im Umfeld von Schulen, Kitas, Spielplätzen und öffentlichen Sportstätten ist der Eigenkonsum in einem Radius von 100 Metern verboten. In Fußgängerzonen dürfen Kiffer zwischen 7 und 20 Uhr nicht rauchen. In Cannabis-Clubs ist adem 1. Juli der gemeinschaftliche Anbau von Cannabis erlaubt. Pro Verein sind maximal 500 Mitglieder erlaubt. Verboten ist weiterhin der Handel mit Cannabis. Dennoch entdeckte die Polizei jetzt kürzlich in Kalk eine Liste mit Grammpreisen an einer Hauswand in Kalk. (tho)

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