- Der Stadtrat hat eine ab 1. Juli gültige Wohnraumschutzsatzung beschlossen.
- Was sich nun ändert, wie der Beschluss einzuordnen ist und wie die neue Handhabe aussehen soll, darüber klärt die Rundschau auf.
Köln – Die Anbieter von Ferienwohnungen sollen sich wie in Berlin und Hamburg zukünftig bei der Stadt registrieren müssen. Das hat der Stadtrat am Dienstagabend über die ab 1. Juli gültige Wohnraumschutzsatzung beschlossen – obwohl selbst kommunalen Spitzenverbände in NRW davon ausgehen, dass Städte wie Köln gar nicht kontrollieren dürfen, ob sich die Anbieter registriert haben.
So schreibt es etwa der Städte- und Gemeindebund NRW in einer Einschätzung vom 10. Januar, demnach steht das Landeswohnungsgesetz der Umsetzung und Kontrolle „voraussichtlich“ entgegen. Heißt: Um eine wirksame Registrierung einzuführen, müsste zunächst das Gesetz geändert werden, der Rat hat eine Klärung beantragt. Das kann dauern. Das Land NRW konnte am Mittwoch eine Anfrage der Rundschau nicht beantworten.
Solange kein neues Gesetz kommt, gilt also: „Die Registrierung ist ein zahnloser Tiger“, sagte Wohnungsamtsleiter Josef Ludwig der Rundschau. Grundsätzlich betrachtet die Verwaltung das Instrument als tauglich, um die Zweckentfremdung von Wohnraum einzudämmen – weil sie dann mehr Einblick hat.
Wie berichtet, will die Stadt den dringend benötigten Wohnraum schützen, eine Nutzung als Ferienwohnung muss seit 2014 genehmigt werden. Deshalb hat sie vor fünf Jahren die Wohnraumschutzsatzung eingeführt – auch um Vermittlungsplattformen wie beispielsweise Marktführer Airbnb zu begegnen. Dabei vermieten Wohnungseigentümer über die Internetplattform einzelne Zimmer oder ganze Wohnungen. Häufig sind sie deutlich günstiger als Hotels und dadurch in vielen Ländern zur beliebten Alternative für Touristen geworden. Die Plattformen erhalten eine Provision. Eine Zweckentfremdung liegt vor, wenn mehr als die Hälfte einer Wohnung dauerhaft gewerblich als Ferienwohnung vermietet wird.
Airbnb sieht keinen Zusammenhang mit Wohnungsmangel
Das Problem laut Stadt: Diese Wohnungen fehlen den Einwohnern, Airbnb bestreitet das auf Basis einer Studie des Bundeswirtschaftsministeriums. Die Firma sieht keinen Zusammenhang zwischen Wohnungsmangel und Ferienappartements.
Eine Airbnb-Sprecherin sagte zur möglichen Registrierung: „Wenn man eine Registrierung einführt, ist es wichtig, dass sie digital, und bürgerfreundlich geschieht. Es sollte die Nutzer von Home-Sharing nicht abschrecken.“
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Die alte Wohnraumschutzsatzung wäre Ende Juni ausgelaufen, deshalb hat die Verwaltung um Sozialdezernent Harald Rau auf der Zielgerade einen Nachfolger erarbeitet, er sah zwei große Neuerungen vor. Erstens: Zusätzlich zu Mietwohnungen schützt sie zukünftig alle Wohnungen, auch Eigenheime und Eigentum. Und zweitens: Wer ein Haus abbricht und neuen Wohnraum baut, muss sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren. Nur: Dieser zweite Passus ist laut eines Urteils von 1997 rechtswidrig (wir berichteten), Rau und Co. hatten ihn zunächst übersehen und mussten ihn streichen.
Zudem will die Stadt zukünftig das Höchstmaß an Strafen von 50 000 Euro ausschöpfen, bislang stoppte sie bei 10 000 Euro. In Hamburg und Berlin sind jeweils 500 000 Euro möglich, es handelt sich aber um eigene Bundesländer mit eigener Gesetzgebung.


