Kölnerin stirbt mit 28 JahrenTragisches Ende eines Jogginglaufs vor Gericht

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An der Boltensternstraße war eine 28 Jahre alte Joggerin angefahren worden. 

Köln – Es ist ein schöner Samstagnachmittag, an dem die junge Frau zum Joggen aufbricht. Alles scheint auf eine perfekte Stunde Fitness hinauszulaufen. Doch als die 28-Jährige einen Fußgängerüberweg an der Boltensternstraße in Riehl überquert, wird sie unvermittelt und ungebremst von einem Pkw erfasst. Ihr Kopf schlägt gegen die Windschutzscheibe, dann wird ihr Körper meterweit auf die Straße geschleudert. Sie erleidet ein schweres Schädel-Hirntrauma. Die Reanimationsversuche scheitern. Noch am Unfallort erliegt sie ihren Verletzungen.

Hund lenkte den 62-Jährigen offenbar ab

Seit Mittwoch muss sich nun der Fahrer des Pkw, ein 62 Jahre alter Gastronom, wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht verantworten. Er soll bei Rot über die Ampel gefahren, abgelenkt gewesen sein. Laut Anklage befanden sich zwei kleine Hunde ungesichert im Fußraum des Beifahrersitzes. Als einer der Hunde auf den Sitz sprang, übersah er laut Anklageschrift die rote Ampel. Im Juristendeutsch ein „Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht“. Er hätte, so die Staatsanwältin, die Hunde anleinen müssen oder aber im Kofferraum oder in Hundeboxen sichern müssen. Der Angeklagte machte am Mittwoch zunächst keine Angaben zu dem Vorwurf.

Laut der Vorsitzenden Richterin spielen weder Alkohol, noch eine Ablenkung durch das Mobiltelefon eine Rolle in dem Fall. So belege es eine Blutprobe. Eine Untersuchung des Handys ergab „Inaktivität zum Unfallzeitpunkt“. Dass es nicht einmal den Versuch eines Bremsmanövers gab, das scheint die Aussage eines Zeugen zu belegen. Der 31-Jährige war ebenfalls in einem Pkw auf der Boltensternstraße unterwegs. Bereits zirka 50 Meter vor der Ampel an der Kreuzung Barbarastraße habe die Ampel in Fahrtrichtung stadtauswärts Gelb gezeigt. Als sein Fahrzeug an der Ampel zum Stehen gekommen sei, sei bereits Rot gewesen. Die Joggerin habe rechts von ihm am Fußüberweg gewartet. Dann sei sie losgelaufen, auf die Fahrbahn. Plötzlich sei auf der links von ihm gelegenen Fahrspur der Angeklagte mit seinem Mercedes-Benz an ihm vorbei gefahren. „Der Angeklagte ist bei Rot gefahren und hat das Mädchen erwischt“, sagte der 31-Jährige vor Gericht aus. Der Zeuge schätzte die Geschwindigkeit auf „mindestens 50 Stundenkilometer“. Zwar konnte er sich nicht erinnern, ob die Fußgängerampel grün gezeigt habe, er vermutet es aber aufgrund der Umstände. Er selbst habe schon drei bis fünf Sekunden gestanden, als die Frau losgelaufen sei.

Zwei Polizeibeamte (42 und 25) gaben an, dass der Angeklagte am Unfallort „sehr schockiert“ gewesen sei. Er habe zudem Angaben gemacht, abgelenkt gewesen zu sein, von zwei freilaufenden Hunden im Fahrzeug.

Der 62-Jährige ist bereits früher mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Allerdings in ganz anderen Zusammenhängen: 2014 stand er wegen Hehlerei mit gestohlenen Autos, Betrugs und wegen eines Waffengeschäfts vor dem Landgericht.

Lief die junge Frau erst bei Grün los?

Am 6. Oktober wird der Prozess fortgesetzt. Dann soll vor allem ein Gutachten eines Verkehrssachverständigen Aufschluss über den genauen Unfallhergang geben. Zudem wird ein Mitarbeiter aus dem Verkehrsdezernat der Stadt Köln die Ampelschaltung an der Unfallkreuzung erläutern. So soll unter anderem geklärt werden, ob die junge Joggerin wirklich erst bei Grün loslief.

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