Köln – Es ist ein schier unfassbarer Fall: Geschlagen, gequält und gedemütigt verstirbt im Sommer 2020 eine 21 Jahre alte Frau im Krankenhaus in Merheim an multiplem Organversagen. Doch auch zweieinhalb Jahre später ist der Fall immer noch nicht vor Gericht verhandelt.
Dabei hatte die Staatsanwaltschaft bereits im Dezember 2020 Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge erhoben gegen drei mutmaßliche Täter erhoben. Doch seither setzt die Akte, mit den zahllosen detaillierten Schilderungen schrecklicher Gewalttaten, im Landgericht Staub an.
Mit Hundeleine geschlagen und getreten
Der Grund: Die zuständige Kammer ist mit sogenannten Haftsachen — also Fällen, in denen der Angeklagte in Untersuchungshaft sitzt — ausgelastet, wie Landgerichtssprecher Prof. Jan F. Orth auf Nachfrage mitteilte. Verfahren mit Angeklagten in U-Haft unterliegen dem sogenannten Beschleunigungsgebot und müssen schnell verhandelt werden. Untersuchungshaft stellt einen schweren Eingriff in die grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte dar.
Das Problem mit dem Fall um die 21-Jährige sei aber erkannt versichert Orth: „Präsident und Präsidium des Landgerichts haben die schwierige Situation im Blick und erwägen Maßnehmen damit die Sache zeitnah verhandelt werden kann.“ Ein Termin für den Prozess stehe aber noch nicht fest, so Orth weiter. Angesichts der schrecklichen, sich laut Anklage vom 23. bis 28. April 2020 hinziehenden Misshandlungen wird es höchste Zeit den Fall gerichtlich aufzuarbeiten.
Begonnen haben sollen die Misshandlungen, als die Geschädigte und ihr Freund sich getrennt und der Mann die Frau brutal attackierte. Die Gewaltexzesse intensivierten sich, als ein weiteres Paar dauerhaft in die Wohnung der Geschädigten und ihres Ex in Höhenberg einzog. Die „Mitbewohner“ sollen die Frau in der Folge wie eine Sklavin behandelt haben, sollen sie mit einer Hundeleine geschlagen und mit Arbeitsstiefeln getreten haben. Essen, Toilettengang, Körperpflege — das alles soll der Frau nur mit Erlaubnis der Peiniger möglich gewesen sein. Verstieß die Frau gegen „Regeln“, musste sie mit Bestrafung rechnen.
Freundin alarmierte die Polizei
So soll die Frau bei einer Gelegenheit wegen Missverhaltens an den Haaren aus dem Badezimmer gezerrt worden sein. In einem anderen in der Anklage aufgelisteten Fall hatte die Frau zur Strafe den Boden sauber lecken müssen. Als die 21-Jährige ihre Periode bekam, durfte sie keine Hygieneartikel benutzen. Hilfe rufen konnte die Frau nicht. Die Täter hatten ihr das Handy weggenommen. Irgendwann war die Frau körperlich so entkräftet und ausgelaugt, dass sie nur noch regungslos auf dem Boden gelegen habe, wie die Polizei damals mitteilte.
Dass die Frau überhaupt aufgefunden wurde, verdankt sie einer Freundin. Die hatte sich Sorgen gemacht, weil sie die 21-Jährige nicht erreichen konnte. Eine Rettungswagenbesatzung fand die Frau schließlich lebensgefährlich verletzt in der Wohnung an der Nördlinger Straße. Im Krankenhaus Merheim stellten Ärzte „diverse Brüche„ bei der Frau fest, wie die Polizei im Juli 2020 mitteilte. Zudem diagnostizierten die Ärzte ein akutes Nierenversagen, wie es in der Anklageschrift heißt. Weiter habe die Frau Lungenschäden davon getragen. Trotz aller ärztlichen Bemühungen starb die 21-Jährige am 6. Juli 2020 an multiplem Organversagen. „Die Frau erlitt am gesamten Körper zahlreiche intensive Verletzungen“, hatte Orth der Rundschau im Februar 2021 mitgeteilt, als diese Zeitung über den schrecklichen Fall bereits berichtete.

