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Kreditkartenprüfung der StadtKölns Verwaltung weitgehend korrekt, Bühnen auffällig

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Blick auf den Rathausturm.

Blick auf den Rathausturm.

Interne Berichte zeigen: Kölns Verwaltung nutzte Kreditkarten weitgehend korrekt. Bei den Bühnen gab es dagegen mehrere Beanstandungen.

Die Kölner Stadtverwaltung hat ihre 21 Kreditkarten nach einer Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) „grundsätzlich ordnungsgemäß“ genutzt. Hinweise auf eine missbräuchliche Verwendung der Karten zwischen März 2024 und Februar 2026 fanden die Prüfer nicht. Das ist das Ergebnis eines internen RPA-Berichts.

In dem 15-seitigen Bericht heißt es: „Die umfassende Prüfung der Kreditkartennutzung sowie der damit verbundenen Abrechnungsprozesse hat ergeben, dass der Einsatz der Karten im gesamten Prüfzeitraum ordnungsgemäß und im Einklang mit den geltenden internen Regelungen erfolgte.“ Der Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates hatte die Prüfung im März dieses Jahres beschlossen.

Eine Beanstandung notiert

Die einzige Beanstandung betrifft das Amt des Oberbürgermeisters. Im geprüften Zeitraum bekleideten Henriette Reker (parteilos) bis Oktober 2025 und danach ihr Nachfolger Torsten Burmester (SPD) das Amt. Mit der Kreditkarte wurden Rechnungen im Wert von 2677 Euro beglichen. Die Karte wird genutzt für die Organisation und Begleitung von Dienstreisen.

Laut RPA wurde das ursprüngliche Guthaben der Karte nicht nach jeder Belastung direkt wieder hergestellt, sondern erst am Jahresende. Im Bericht heißt es: „Nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung sind Geschäftsvorfälle zeitnah zu erfassen und grundsätzlich laufend zu buchen. Die Guthabenauffüllungen der Kreditkarte und die Buchungen zu den Kartenzahlungen erfolgten nicht ordnungsgemäß.“

Die Beanstandung hat keine direkten Konsequenzen, laut der Prüfer hat das Amt „die Beachtung der Verfahrensregelung und die künftig zeitnahe Buchung zugesichert“. Die Stadt wollte sich dazu nicht äußern. 

Gesamtausgaben von 92.000 Euro

Laut Bericht sollen die Mitarbeitenden Kreditkarten nur in Ausnahmefällen nutzen und grundsätzlich auf Rechnung kaufen. Jens Ammann, Projektleiter öffentliche Finanzen des NRW-Ablegers des Bundes Deutscher Steuerzahler, sagt über den Vorteil von Rechnungen, dass sie unter anderem eine Umsatzsteuer ausweisen und das Vier-Augen-Prinzip bei der Beauftragung zum Tragen kommt.

Insgesamt gaben die Mitarbeitenden mit den 21 Kreditkarten rund 92.000 Euro aus. Der RPA-Bericht bezieht sich nur auf die sogenannte Kernverwaltung, also alle zehn Dezernate – und nicht auf die Eigenbetriebe wie etwa die Gebäudewirtschaft.

Kontrolleure loben das Prüfsystem

Die Prüfer urteilen: „Ein wesentlicher Grund für dieses positive Ergebnis ist das etablierte interne Kontrollsystem. Die Prüfung hat die Notwendigkeit dieses Systems bestätigt, da es maßgeblich zur Risikoprävention beiträgt und die Nachvollziehbarkeit jeder Transaktion sicherstellt.“

Das städtische RPA überprüft generell, ob die Verwaltung recht- und zweckmäßig sowie wirtschaftlich handelt. In diesem Fall analysierte das RPA unter anderem die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Abrechnungen sowie die Vollständigkeit der Belege.

Flugbegleiter nutzen Kreditkarte

Ein Beispiel sind die sogenannten „Personenbegleiter Luft“. Es handelt sich um Mitarbeitende der Kölner Ausländerbehörde, die die Bundespolizei bei Abschiebungen unterstützen.

Und dabei benötigen sie laut des Berichts manchmal eine Kreditkarte. „Sofern aus organisatorischer oder zeitlicher Sicht (zum Beispiel aufgrund Kurzfristigkeit, geändertes Routing) eine Hotelbuchung im Vorfeld nicht möglich ist, wird vor Ort in der Regel auf die Begleichung per Kreditkarte bestanden.“ Insgesamt hat das Ausländeramt auf diese Weise mit der Kreditkarte Rechnungen von 1068 Euro bezahlt. Die Prüfer beanstandeten nichts.

Bühnen halten Regeln nicht wie gedacht ein

Das Ergebnis unterscheidet sich deutlich von einem früheren Prüfbericht zu den städtischen Bühnen, den das RPA Anfang dieses Jahres vorgelegt hatte (wir berichteten). Darin hieß es: „Die restriktiven Regeln für die Nutzung von Kreditkarten wurden nicht hinreichend eingehalten.“

Die Prüfer notierten sechs Beanstandungen, eine davon: Die Bühnen greifen vermehrt auf Kreditkarten zurück – dabei sollen sie laut einer Arbeitsanweisung nur in Ausnahmefällen mit Kreditkarte zahlen.

Die Bühnen gehören nicht zur Kernverwaltung, sondern sind eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung mit mehr als 850 Mitarbeitenden. Sie verantworten den Betrieb von Oper, Schauspiel und Tanz sowie die Sanierung. Das Rechnungsprüfungsamt untersuchte ihre Kreditkartennutzung deshalb in einem eigenen Bericht.

Unter anderem hatte ein Mitarbeiter die dienstliche Kreditkarte genutzt, um bei Rewe für gut 1700 Euro einzukaufen und die Payback-Punkte seinem privaten Konto gutzuschreiben. Umgerechnet betrug der Wert der Payback-Punkte laut Berechnungen dieser Redaktion nur knapp neun Euro. Zu möglichen finanziellen Schäden äußerten die Prüfer sich nicht. Der geschäftsführende Direktor der städtischen Bühnen, Bernd Fülle, sagte: „Ein finanzieller Schaden für die Stadt Köln ist hierdurch nicht entstanden.“

Einkäufe bei DM und Zalando

Zwischen September 2022 und August 2025 hatten die Bühnen mit den Kreditkarten rund 715.000 Euro ausgegeben, unter anderem bei Zalando und DM. Laut RPA kauften Bühnen-Mitarbeiter mit den Kreditkarten etwa bedruckte Stoffbeutel für rund 1220 Euro und verteilten sie. Und es fehlte ein Beleg, ob der Bedarf für den Kauf gegeben war. Das ist aber Pflicht bei Einkäufen über 500 Euro.

Die damalige Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) hatte die Prüfung im vergangenen Juli angeordnet, und zwar nach einem Interview dieser Redaktion mit Kölns Opernintendant Hein Mulders am 12. Juli 2025. Darin wehrte sich Mulders gegen Gerüchte, er würde in Saunen für Homosexuelle gehen und dort mit städtischer Kreditkarte bezahlen.

Er bezeichnete es als „vollkommenen Quatsch“. Und auf die Frage dieser Zeitung, ob das städtische Rechnungsprüfungsamt alle Abrechnungen geprüft habe, sagte er: „Ja, das ist passiert, ohne dass ein Anflug von einer Unstimmigkeit entdeckt wurde.“

Der letzte RPA-Bericht, der vor dem Interview vorlag, enthielt allerdings bereits vier Beanstandungen zu Abrechnungen. Die RPA-Prüfer bewerteten Mulders’ Aussage deshalb als „bedingt richtig“. Mulders Karte ist aber im Bericht nicht gesondert ausgewiesen, es bleibt also unklar, was er konkret ausgegeben hat. Ob Mulders die vier Beanstandungen bekannt waren und wie er seine damalige Aussage erklärt, ließen die Bühnen damals offen.