- Die Lage in Mülheim spitzt sich zu.
- Mittlerweile liegen 21 Klagen gegen das Neubaugebiet „Cologneo I“ mit 480 Wohnungen vor.
- Die Rundschau beantwortet die wichtigsten Fragen.
Köln – Aktuell sind die alten Industrieflächen am Mülheimer Hafenufer als Thema wieder sehr in Mode. Es ist Wahlkampf, es geht darum, den Wählern aufzuzeigen, wo auf dem engen Wohnungsmarkt neue Wohnungen entstehen, dazu zählt das Neubaugebiet Mülheim-Süd. Rund 4500 Wohnungen sollen dort wachsen – aber seit Jahren zanken Investoren, Stadt und Werft um den Lärm und die Frage: Schränken neue Wohnungen die ansässigen Betriebe ein? Müssen die plötzlich leiser sein?
Jetzt spitzt sich der Streit zu: Die Bundesrepublik Deutschland klagt gegen die Stadt und die ausgestellten Baugenehmigungen. Damit ist sie nicht allein: Mittlerweile liegen 21 Klagen gegen das Neubaugebiet „Cologneo I“ mit 480 Wohnungen vor, auch der Oppenheim-Esch-Fonds klagt – und die Stadt will im Mülheimer Süden massiv umplanen, um den Streit zu beenden. Die Rundschau beantwortet die wichtigsten Fragen.
Worum geht es in dem Streit?
Um die mögliche Lärmbelastung der neuen Bewohner der Viertel. Die Kölner Schiffswerft Deutz darf dort seit 1978 an sechs Tagen die Woche 24 Stunden Schiffe reparieren. Lange war das kein Problem, weil am Ufer die Industrie produzierte, der Lärm störte nicht. Das könnte anders sein, wenn später Menschen für viel Geld dort wohnen.

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Haben sie ein Recht auf Ruhe und das Einhalten der Grenzwerte? Oder war die Werft nicht früher da? Um ihren Betrieb zu sichern, hat die Werft am 20. Dezember 2019 acht Klagen am Verwaltungsgericht Köln (VG) gegen die jeweiligen Baugenehmigungen für die Häuser in „Cologneo I“ eingereicht (wir berichteten). Investor Consus RE AG als Nachfolger der CG Gruppe lässt es bauen. Werft-Anwalt Stefan Altenschmidt sagte: „Wir fühlen uns durch die weiteren Klagen in unseren rechtlichen Bedenken gegen ,Cologneo I’ bestätigt. Gerade der Umstand, dass die Bundesrepublik den Rechtsweg beschreitet, wird man durchaus als spektakulär werten können.“ Man sei aber an einem Miteinander interessiert, es gibt Runde Tische mit allen Beteiligten.
Und warum klagt die Bundesrepublik Deutschland?
Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) vertritt den Staat. Sie fürchtet ebenfalls um die Hafennutzung und im Speziellen um die Funktion als Schutzhafen, beispielsweise bei Hochwasser können dort Schiffe anlegen. Ein Sprecher des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rhein (WSA) teilte mit: „Aus Sicht der GDWS sind die Festsetzungen aus dem Bebauungsplan zum Schutz der Hafennutzungen (Schifffahrt und Gewerbe) nicht ausreichend und eindeutig in den Baugenehmigungen berücksichtigt. Hier geht es insbesondere um Lärmschutzmaßnahmen an der geplanten Bebauung.“ Am 5. August reichte die Generaldirektion fünf Klagen vor dem VG ein.
Der Bund verklagt eine Stadt? Ist das üblich?
Nein, zumindest teilte der Sprecher mit: „Eine ähnliche Klage gegen Baugenehmigungen ist mir nicht bekannt.“
Was hat der Oppenheim-Esch-Fond damit zu tun?
Er besitzt die Messe-Hallen im Norden, sie grenzen an „Cologneo I“. Laut Geschäftsführer Christian Lauritzen hat das Unternehmen nichts gegen Wohnhäuser – solange ein Parkhaus als Lärmschutz dazwischen gebaut wird. Er sagte: „In der Baugenehmigung ist das Parkhaus nicht drin, und wir können nicht ausschließen, dass die Wohnungen gebaut werden und das Parkhaus nicht.“ Seine Logik: Anwohner könnten sich bei der Messe über Lärm beschweren, die Messe beim Fonds als Besitzer – und der hat ein Problem. Also reichte er am 25. August acht Klagen ein. Lauritzen sagte: „Wir wahren unsere Rechtsposition. Es ist eine Vorsichtsmaßnahme.“ Consus teilte mit: „Das Parkhaus wird gebaut.“

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Was sagt die Stadt Köln dazu?
Baudezernent Markus Greitemann sagte: „Ich will die Situation mit den Klagen auflösen, die Stadtverwaltung steht zum Betrieb der Werft und auch zur Funktion als Schutzhafen.“ Die Stadt werde den Flächennutzungsplan als rechtliche Grundlage ändern. Greitemann will am Ufer, wo es am lautesten werden kann, nur Gewerbe erlauben – und keine Wohnungen in einer gemischten Nutzung. Für Gewerbe gelten höhere Grenzwerte. Demnächst soll die Politik die Pläne vorgelegt bekommen. Greitemann hat Consus in einem Schreiben vom 29. Juli informiert, es liegt der Rundschau vor: „Das Stadtplanungsamt (...) sieht in der dargestellten Vorgehensweise den richtigen Weg, die hafennahe Fläche rechtssicher entwickeln zu können.“ Das heißt: Es wird zu großen Teilen kein Wohnen am Wasser geben.
Was sagt Consus zu den vielen Klagen?
Zusätzlich zu den 21 Klagen gegen die Baugenehmigungen hatte die Werft 2019 ein Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht eingereicht, sie greift wegen der Lärmsorgen den Bebauungsplan an. Consus teilte mit: „Wir bauen auf Basis der vorhandenen Baugenehmigungen weiter, deshalb erwarten wir keine nennenswerten Verzögerungen bei den Bauarbeiten für Cologneo und erst recht ist nicht damit zu rechnen, dass eine Fertigstellung untersagt wird.“ Das erste Bürohaus soll Ende des Jahres fertig sein.
Könnte es nun weniger Wohnungen geben?
Die Consus sagte zum ufernahen „Cologneo II“: „Selbstverständlich berühren die Überlegungen des Stadtplanungsamts auch unsere Planungen.“ Ob es weniger Wohnungen gibt, beantwortet das Unternehmen nicht. Für das weiter nördliche gelegene Lindgens-Areal der Hamacher-Gruppe sagte ein Sprecher: „Der vorgesehene ,Gewerbestreifen’ betrifft die Lindgens-Planungen nicht.“ Es bleibe bei 350 Wohnungen. Das Otto-Langen-Quartier gehört dem Land, ein möglicher Kauf durch das Stadtentwicklungsunternehmen „Moderne Stadt“ der Stadt Köln hängt seit Monaten. Ob ein Gewerberiegel dort Wohnungen kostet, ist unklar.
