Kölns Oberbürgermeister hat Fehler im Umgang mit ausreisepflichtigen Personen eingeräumt, will aber am Bleiberechtsprogramm der Stadt festhalten.
„Liste Coesfeld“Kölner Oberbürgermeister hält an Bleiberechtsprogramm fest

Kölns Oberbürgermeister Torsten Burmester bei der Vorstellung des Prüfberichts zur sogenannten „Liste Coesfeld“.
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Hat die Stadt Köln es versäumt, alles Notwendige zu unternehmen, damit ausreisepflichtige Straftäter in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können? Wieso befanden sich überhaupt straffällig gewordene Personen im Bleiberechtsprogramm der Stadt? Diese Fragen stehen im Raum, seit unsere Redaktion Anfang August erstmals über die sogenannte „Liste Coesfeld“ berichtete. Dadurch wurde öffentlich, dass die Stadt Köln im Jahr 2024 Hilfe des Landes NRW bei der Ausstellung von Reisedokumenten für Rückführungen abgelehnt hatte. Am Freitag hat die Stadt einen 94-seitigen Untersuchungsbericht zu den Vorgängen veröffentlicht. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was ist Gegenstand des Prüfberichts und wer hat ihn verfasst?
Der Bericht wurde vom städtischen Rechtsamt erstellt. Laut Stadtdirektorin und Rechtsdezernentin Dörte Diemert waren 15 Juristen damit befasst. Gegenstand der Prüfung war unter anderem, ob es Fälle gab, in denen eine Abschiebung rechtlich möglich und angezeigt gewesen wäre, aber nicht betrieben wurde. Diemert erklärte dazu: „Mein Auftrag war, die Vorgänge umfassend, sachlich und ohne Vorfestlegung aufzuklären. Deshalb hat das Prüfteam nicht nur den Umgang mit der sogenannten Coesfelder Liste rekonstruiert, sondern die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen geprüft und hunderte von Einzelfällen ausgewertet.“
Was genau hat es mit der „Liste Coesfeld“ auf sich?
Die Zentrale Ausländerbehörde Coesfeld (ZAB) hatte im November 2024 dem Kölner Ausländeramt für 471 geduldete Personen aus den Westbalkanstaaten Hilfe bei der Beschaffung von Passersatzpapieren angeboten. Diese werden für den Vollzug von Ausreisen und Abschiebungen ausländischer Personen benötigt. 218 dieser Personen auf der sogenannten „Liste Coesfeld“ wurden damals im Kölner Bleiberechtsprogramm geführt, das Menschen eine Perspektive für einen dauerhaften Aufenthalt im Land aufzeigen soll. Doch die zuständige Abteilung im Ausländeramt lehnte die Hilfe aus Coesfeld ab. Die Stadt hatte in diesem Zusammenhang schon früh eine Kommunikationspanne eingestanden.
Zu welchen Ergebnissen kommt der Prüfbericht?
Vereinfacht gesagt, räumt die Stadtverwaltung verschiedene Fehler ein, sieht aber keine schwerwiegenden Versäumnisse. Im Prüfbericht heißt es: „Eine Verweigerungshaltung bei der Umsetzung rechtlicher Vorgaben oder eine grundlegende systemische Fehlsteuerung der Verwaltungspraxis konnten nicht festgestellt werden.“ Die Untersuchung zeigt laut Stadt, dass die Bearbeitung der Liste Coesfeld „innerhalb des Ausländeramtes unvollständig und kommunikativ nicht ausreichend erfolgte“. So habe es „keine zusammengeführte Antwort des Ausländeramtes auf die Anfrage der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) Coesfeld auf das Angebot zur Beschaffung von Passersatzpapieren (PEP)“ gegeben. „Dies offenbart Defizite in der amtsinternen Abstimmung.“
Welche Fehler wurden konkret benannt?
Die Prüfung habe „konkreten und teilweise deutlichen Handlungsbedarf in bestimmten Bereichen“ aufgezeigt, sagte Diemert. Aufgefallen seien nicht nur eine verbesserungswürdige „Abstimmung und Kommunikation“ innerhalb der Ausländerbehörde, sondern auch zum Teil veraltete Dienstanweisungen sowie Mängel in der Aktenführung und Dokumentation.
Was hat die Prüfung in Bezug auf straffällige Personen ergeben?
Unsere Redaktion hat offengelegt, dass für mehr als 100 Personen auf der Liste Coesfeld polizeiliche Erkenntnisse vorliegen, zum Teil geht es um schwere Straftaten wie Vergewaltigung, sexuellen Missbrauch von Kindern, Raub, gefährliche Körperverletzung, Kokainhandel und Geldwäsche. Diemert erklärte am Freitag, von den 218 Personen im Bleiberechtsprogramm habe man 130 Fälle vertieft untersucht, weil es hier strafrechtliche Hinweise gebe – zum Beispiel, weil die Polizei Ermittlungsverfahren geführt hatte. Davon seien 79 Personen verurteilt worden. 77 der 130 strafrechtlich auffälligen Personen wurden aus dem Programm ausgeschlossen – davon 34 wegen Verurteilungen. Von den restlichen 53 im Bleiberechtsprogramm verbliebenen Fällen habe man 29 identifiziert, bei denen es Anlass für eine Überprüfung gebe.
Was ist mit diesen 29 Fällen?
Mindestens fünf Personen waren laut Prüfbericht schon vor Aufnahme in das Bleiberechtsprogramm straffällig geworden, was eigentlich gegen eine Aufnahme sprach. Vier Personen sollten ausgeschlossen werden, was aber unterblieb. Bei drei Personen gebe es Hinweise auf mögliche Straftaten, bei den restlichen 17 Personen sei die Lage unklar.
Sollen weitere Personen aus dem Bleiberechtsprogramm entfernt werden?
Das Ausländeramt hat laut Stadt bereits begonnen, alle aktuell 1.217 Teilnehmenden des Bleiberechtsprogramms zu überprüfen. Dabei wurden bislang 50 Personen für einen Ausschluss identifiziert. Mindestens sieben dieser Fälle sind Rückstände, die noch nicht bearbeitet wurden.
Hat die Stadt Köln geprüft, ob Menschen strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, bevor sie in das Bleiberechtsprogramm aufgenommen wurden?
Ja, aber es gibt eine Ausnahme. In der Pilotphase ab 2018 wurden Fälle zunächst pauschal aufgrund der langen Duldungsdauer von mindestens acht Jahren in das Programm aufgenommen. Eine Prüfung der Straffälligkeit erfolgte erst im Nachgang. Erst als das Programm 2021 dauerhaft etabliert wurde, wurde eine Vorab-Prüfung der Straffälligkeit etabliert.
Wie wurde in jedem einzelnen Fall systematisch kontrolliert, ob Erkenntnisse zu möglichen Straftaten vorliegen?
Dazu äußerte sich die Stadt Köln auf erneute Nachfrage unserer Redaktion am Freitag nicht konkret. Eine Sprecherin erklärte, ein Prüfergebnis für alle 4200 Teilnehmer zwischen März 2021 und Dezember 2024 liege nicht vor. „Dafür müsste jede Akte händisch überprüft werden.“ Die Sprecherin betonte, dass eine Straffälligkeit nicht per se einer Teilnahme an dem Programm entgegenstehe. Laut den aktuellen Handlungsanweisungen zum Bleiberechtsprogramm, die im März 2021 im Rat beschlossen wurden, seien lediglich Personen ausgenommen, „deren Führungszeugnisse strafrechtliche Verurteilungen zu Freiheitsstrafen von 6 Monaten oder mehr aufweisen“.

Kölns Stadtdirektorin Dörte Diemert bei der Pressekonferenz zum Prüfbericht.
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Hat die Stadt Köln durch den Verzicht auf Hilfe Abschiebungen von Straftätern verhindert?
Diemert trat dem Eindruck entgegen, die Ablehnung von Hilfe des Landes bei der Beschaffung von Reisedokumenten habe die Abschiebung einer größeren Zahl von Straftätern verhindert. Von den 471 ausreisepflichtigen Personen auf der Liste seien nur in 26 Fällen fehlende Pässe der einzige Duldungsgrund gewesen. Bei den übrigen 445 Personen hätten weitere Gründe eine Rückführung verhindert, etwa wenn es sich um Eltern minderjähriger Kinder handele. Von den 26 ausreisepflichtigen Personen ohne Papiere, sei eine bereits in ihr Herkunftsland zurückgeführt, neun seien im Rückkehrmanagement. Weitere 16 Personen befänden sich derzeit im Bleiberechtsprogramm. Vier von ihnen sind zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Welche Konsequenzen zieht die Stadt?
Die Stadt will fehlerhafte Anweisungen im Ausländeramt unverzüglich korrigieren und ihre Dokumentation und Aktenführung verbessern, „um eine transparente, einheitliche und rechtssichere Verwaltungspraxis für die Zukunft zu gewährleisten“. An dem umstrittenen Bleiberechtsprogramm will Burmester festhalten. Die Verwaltung werde dem Stadtrat dazu noch in diesem Jahr Anpassungen vorschlagen. „Es ist wichtig, Menschen eine Bleibeperspektive zu eröffnen, die die Voraussetzungen erfüllen. Gleichzeitig wollen und müssen wir das Bleiberechtsprogramm reformieren“, sagte der OB. Die Debatte dürfe aber „nicht an der Kölner Stadtgrenze“ enden. Verfahren und Zuständigkeiten im Aufenthaltsrecht seien kompliziert, unklar und wenig effizient. Deshalb wolle er „Bund, Land und Kommunen zu einer ‚Kölner Konferenz für ein praxisnahes Aufenthaltsrecht‘ zusammenbringen“, sagte Burmester. „Wir müssen offen darüber sprechen, welche Aufgaben weiterhin in die Kommunen gehören, was besser beim Land gebündelt werden sollte und wo der Bund mehr Verantwortung übernehmen kann.“
Wie reagieren Politiker im NRW-Landtag auf den Prüfbericht aus Köln?
„Der Skandal um das Versagen des Kölner Ausländeramtes ist mit dem heutigen Tage nicht abgeschlossen, sondern zeigt ein erschreckendes Selbstverständnis der Behörde. Statt ideologiebedingte Fehler zuzugeben und personelle Konsequenzen zu ziehen, werden Beschwichtigungen und Verharmlosungen verkündet“, erklärte Gregor Golland, Vize-Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion. Es brauche „keine steuerfinanzierten Bleiberechtsprogramme für Straftäter und Sozialhilfeempfänger, sondern eine konsequente Anwendung von Recht und Gesetz. Jeder Ausreisepflichtige hat unser Land umgehend zu verlassen – freiwillig oder mit staatlichem Zwang.“
SPD-Fraktionschef Jochen Ott betonte, der Prüfbericht zeige, „wo Fehler gemacht wurden, richtig gehandelt wurde und weiterhin Handlungsbedarf besteht“. Es sei folgerichtig, dass verurteilte Personen aus dem Programm ausgeschlossen wurden. Davon unabhängig sei deutlich geworden, „dass das Land sehr viel intensiver in die Steuerung und Koordinierung gehen muss, als es das bisher getan hat. Eine Liste in Auftrag zu geben und sich dann nicht mehr zu kümmern, ist einfach schlecht und viel zu wenig.“ Die Landesregierung von Hendrik Wüst sei in der Asylpolitik „dysfunktional“ aufgestellt.
Alexander Steffen, integrationspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, sagte, der Ministerpräsident habe „nach dem Anschlag von Solingen 2024 angekündigt, die Abschiebung von Straftätern zu priorisieren – aber in der Praxis ist davon nichts zu sehen“. Dass die kommunalen Ausländerbehörden rechtlich nicht verpflichtet seien, Hilfe des Landes bei der Beschaffung von Reisedokumenten anzunehmen, sei ein Problem. „Die Aufgabenteilung zwischen Land und Kommunen sorgt dafür, dass Abschiebungen in Nordrhein-Westfalen von der Postleitzahl abhängen. Da ist Köln kein Einzelfall.“