50 von aktuell 1217 Menschen im Kölner Bleiberechtsprogramm wurden für einen Ausschluss identifiziert. Torsten Burmester hält dennoch an dem Kölner Modell fest.
Prüfbericht zur „Liste Coesfeld“Stadt Köln sieht Handlungsbedarf, aber kein schweres Fehlverhalten
Es wurden Fehler gemacht, aber keine schwerwiegenden. Zu diesem Ergebnis kommt eine Prüfung unter Leitung von Stadtkämmerin und Rechtsdezernentin Dörte Diemert, bei der die Vorgänge im Ausländeramt rund um die sogenannte „Liste Coesfeld“ und das Kölner Bleiberechtsprogramm durchleuchtet wurden. „Eine systemische Fehlsteuerung in der Verwaltungspraxis oder gar eine Verweigerungshaltung bei der Umsetzung rechtlicher Vorgaben konnten nicht festgestellt werden, es haben sich auch keine Hinweise auf disziplinarisch relevante Verstöße ergeben“, sagte Diemert am Freitag bei der Vorstellung der Prüfergebnisse gemeinsam mit Kölns Oberbürgermeister Torsten Burmester.
Die Prüfung habe allerdings „konkreten und teilweise deutlichen Handlungsbedarf in bestimmten Bereichen“ aufgezeigt. Aufgefallen sind nach Angaben von Diemert eine verbesserungswürdige „Abstimmung und Kommunikation“ innerhalb der Ausländerbehörde, zum Teil veraltete Dienstanweisungen sowie Mängel in der Aktenführung und Dokumentation. Ganz konkret hat Diemerts Prüfungskommission 50 Fälle unter den 1217 aktuell im Kölner Bleiberechtsprogramm betreuten Menschen ausgemacht, in denen ein Ausschluss „angezeigt ist“.
OB will an Bleiberechtsprogramm festhalten
Burmester will an dem in die Kritik geratenen Programm festhalten, kündigte allerdings an, dass die Verwaltung dem Stadtrat noch in diesem Jahr Anpassungen des Programms vorschlagen werde. Der OB sagte am Freitag: „Es ist wichtig, Menschen eine Bleibeperspektive zu eröffnen, die die Voraussetzungen erfüllen. Gleichzeitig wollen und müssen wir das Bleiberechtsprogramm reformieren.“
Die in Köln gemachten Fehler sollen benannt und behoben werden, so Burmester. Zudem wolle er aus dem „Kölner Vorgang heraus eine Debatte darüber anstoßen, wie wir im Bund, in den Ländern und in den Kommunen das Ausländerrecht besser vollziehen können“, sagte Burmester. Er wolle deshalb zu einer „Kölner Konferenz für ein praxisnahes Aufenthaltsrecht“ einladen: „Wir dürfen die Debatte nicht an der Kölner Stadtgrenze beenden“, sagte Burmester: „Wir müssen offen darüber sprechen, welche Aufgaben weiterhin in die Kommunen gehören, was besser beim Land gebündelt werden sollte und wo der Bund mehr Verantwortung übernehmen kann. Für die Menschen gibt es am Ende nicht Bund, Land oder Kommune – sie erwarten zu Recht, dass der Staat insgesamt funktioniert.“
Ausländeramt Köln hatte Landeshilfe bei Passbeschaffung abgelehnt
Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ hatte öffentlich gemacht, dass die Zentrale Ausländerbehörde Coesfeld (ZAB) im November 2024 der Kölner Ausländerbehörde für 471 geduldete Personen Hilfe bei der Beschaffung von Passersatzpapieren angeboten hatte. Diese werden für den Vollzug von Ausreisen und Abschiebungen ausländischer Personen benötigt. 218 dieser Personen auf der sogenannten „Liste Coesfeld“ wurden damals im Kölner Bleiberechtsprogramm geführt. Doch die zuständige Abteilung im Ausländeramt lehnte die Hilfe aus Coesfeld ab. Die Stadt hatte in diesem Zusammenhang schon früh eine Kommunikationspanne eingestanden.
Diese Redaktion hat zudem offengelegt, dass für rund 160 Personen auf dieser Liste polizeiliche Erkenntnisse vorliegen, zum Teil geht es um schwere Straftaten wie Vergewaltigung, sexuellen Missbrauch von Kindern, Raub, gefährliche Körperverletzung, Kokainhandel und Geldwäsche. Nach den jüngsten Angaben von Stadtdirektorin Dörte Diemert lagen für 130 der 218 Personen im Bleiberechtsprogramm strafrechtliche Hinweise vor. In 79 Fällen gab es Verurteilungen. 77 der 130 strafrechtlich auffälligen Personen seien inzwischen aus dem Programm ausgeschlossen worden. Bei 29 der 53 übrigen Personen gebe es noch Anlass zur Überprüfung.
Burmester plant Konferenz für praxisnahes Aufenthaltsrecht in Köln
Burmester betonte am Freitag: „Wir haben eine politische Haltung in Köln: Humanität und Rechtsstaatlichkeit sind keine Gegensätze.“ Eine Perspektive sollten Menschen bekommen, „die hier bei uns leben, die sich integrieren, die arbeiten, deren Kinder hier in die Schule gehen, die die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Bleiberecht erfüllen“. Klar müsse aber auch sein: „Ein Bleiberechtsprogramm darf kein Schutzraum vor den Konsequenzen unseres Rechts sein. Es darf nicht sein, dass wir rechtskräftig verurteilte Straftäter in einem solchen Programm haben.“ Der Staat müsse beides können: „Integration ermöglichen, wo eine Bleibeperspektive besteht, und die Ausreise durchsetzen, wo sie nicht besteht.“
Die Stadt werde „aus der Prüfung konkrete Konsequenzen für Köln ziehen“, aber man dürfe „die Debatte nicht an der Kölner Stadtgrenze beenden“, erklärte Oberbürgermeister Torsten Burmester. Kommunale Spitzenverbände würden seit Langem zu komplizierte Verfahren und unklare Zuständigkeiten bemängeln. „Deshalb möchte ich Bund, Land und Kommunen zu einer ‚Kölner Konferenz für ein praxisnahes Aufenthaltsrecht‘ zusammenbringen“, sagte Burmester. „Wir müssen offen darüber sprechen, welche Aufgaben weiterhin in die Kommunen gehören, was besser beim Land gebündelt werden sollte und wo der Bund mehr Verantwortung übernehmen kann.“
