Prozess um Masken-Atteste„Tochter Gottes“ steht in Köln vor Gericht

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Das Amtsgericht in Köln

Das Amtsgericht in Köln

Eine Kölner Ärztin ist vom Amtsgericht am Dienstag verurteilt worden. Bei der Feststellung ihrer Personalien machte sie dann kuriose Angaben, die eigentlich eher in die Reichsbürger-Szene passen.

Eine Kölner Ärztin (56) ist am Dienstag vom Amtsgericht wegen Ausstellens eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 80 Euro verurteilt worden. Die Frau hatte nach Überzeugung des Gerichts einer Journalistin Anfang Dezember 2020 ein falsches Attest zur Befreiung vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor dem Hintergrund der grassierenden Corona-Pandemie ausgestellt. Pikant an dem Fall: Die Journalistin (24) war Undercover in der Praxis, um Gerüchte über die laxe Vergabe von Maskenbefreiungen der Ärztin zu überprüfen. Angeklagt waren ursprünglich 17 Fälle, von denen nach Anhörung zahlreicher Zeugen 16 ohne Auflagen eingestellt wurden.

Angaben zur Person verweigert

Knapp sechs Stunden brauchte das Gericht für die Verhandlung. Allein die Feststellung der Personalien der Angeklagten – eigentlich ein Punkt, der üblicherweise in einer Minuten abgehandelt wird – dauerte über eine knappe Stunde. Im Stile einer Reichsbürgerin verwies sie zunächst auf „verschiedene Datensätze“ die zu ihrer Person bestünden, dann erklärte sie plötzlich: „Meine Identität ist, dass ich eine Tochter Gottes bin.“ Geschickt entschied Amtsrichterin Astrid Bernards die Identität im sogenannten Freibeweis zu klären. Dazu verglich sie einfach im Saal ein Foto der Angeklagten auf der Homepage ihrer Praxis mit der anwesenden Angeklagten und befand: „Das sind Sie.“

Anschließend wurden Zeugen gehört. Zunächst die Journalistin, die ihre Undercover-Tätigkeit bereitwillig einräumte und ihren Besuch schilderte. Demnach habe sie der Ärztin gesagt, dass sie im Internet gelesen habe, von Masken bekäme man Konzentrationsstörungen. „Ich sagte ihr, dass ich davor Angst hätte.“ Sie habe betont, dass sie bislang keine Beschwerden gehabt habe, es sich um einen „vorbeugenden Besuch“ handelte. Dennoch bekam sie, ohne medizinischen Grund, von der 56-Jährigen eine Maskenbefreiung ausgestellt.

Alle weiteren Zeugen, die gehört wurden, machten glaubhafte Angaben, dass sie zum Teil schwere Probleme mit dem Tragen von Masken gehabt hätten. Sie berichteten von Panikattacken, Luftnot, Erstickungsängsten. Ihre Atteste waren demnach medizinisch indiziert.

Besucher halten sich nicht an Regeln

Begleitet wurde die Ärztin, die auch in der Querdenker- und Coronaleugner-Szene aktiv ist, von zahlreichen Unterstützern. Nicht alle von ihnen hielten sich an die Regeln im Gericht. Eine Dame fertigte eine Tonaufnahme an. Sie wurde kurzzeitig aus dem Saal entfernt und die Aufnahme von Justizwachtmeistern gelöscht. Das Amtsgericht prüft nun, ob Strafanzeige gegen die Frau erstattet wird.

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