Die Ausländerbehörde Leverkusen sieht keine Duldungsgründe für die bestens integrierten Kinder.
Kurz vor dem AbiturGeschwister aus Sri Lanka vor Abschiebung – Aktion von Kölner Schule

Familie Rouf aus Sri Lanka soll abgeschoben werden. Die Schülerinnen, Schüler und Lehrer des Schulzentrums Buchheim haben dagegen demonstriert.
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Auf den Plakaten prangt in dicken Lettern „Bleiberecht für unsere Mitschüler“, „Abschluss statt Abschiebung“ und: „Meine Mitschüler werden bleiben“. Mehr als 100 Schülerinnen und Schüler stehen am Dienstag auf den Treppen des Schulhofs, andere bilden gemeinsam mit Lehrerinnen und Lehrern ein Spalier, um sich mit Ruhaim, Ramla und deren Familie zu solidarisieren. Ramla geht in die zwölfte Klasse des Ferdinand-Franz-Wallraf-Gymnasiums, Ruhaim in die 9. Klasse der Werner-Heisenberg-Realschule in Buchheim. Ramla (18) wollte Abitur machen und Psychologie studieren. Um womöglich größere Chancen zu haben, in Deutschland bleiben zu dürfen, hat sie sich einen Ausbildungsplatz gesucht, den sie sofort unterschreiben könnte. Ruhaim ist in der Schülervertretung engagiert, er arbeitet im Kiosk mit, hat Vorschläge ausgearbeitet, wie die Toiletten sauberer bleiben, organisiert Veranstaltungen. „Ich möchte Fachabi machen und dann eine Ausbildung zum Koch“, sagt er.
Stellt Euch vor, ihr kommt morgens in die Schule und eure Freunde sind nicht mehr da. Das wollen wir nicht!
Wie viele Freunde die Geschwister haben, sieht man auch daran, wie viele Schüler sie in den Arm nehmen. Einige haben Tränen in den Augen. Die Familie von Ramla und Ruhaim, tamilische Muslime aus Sri Lanka, die im Jahr 2018 nach Deutschland flohen, soll abgeschoben werden. „Stellt Euch vor, ihr kommt morgens in die Schule und Eure Freunde sind nicht mehr da“, sagt Schülerin Thalia von der SV. „Das wollen wir nicht!“ „Für uns sind die Schülerinnen und Schüler kein Aktenzeichen. Sie lernen mit uns, engagieren sich für andere und planen ihre Zukunft hier. Ihre drohende Abschiebung bewegt viele Menschen hier“, sagt Mau-Wei Lau, Klassenlehrer von Ruhaim. Die Schulgemeinschaft klatscht entschlossen.

Ruhaim und seine Schwester Ramla sollen abgeschoben werden. Er ist in der SV engagiert, sie wollte nächstes Jahr Abitur machen.
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Vater Rifas Mohamed Rouf erzählt am Rande der Solidaritätsaktion der Schule, seine Familie sei geflohen, weil sie als tamilisch-muslimische Minderheit verfolgt und ihr Haus abgebrannt worden sei. Der Asylantrag der Familie wurde indes schnell abgelehnt – unter anderem, weil sie mit einem Touristenvisum einreiste. Auch die Klage gegen die Ablehnung wies das Verwaltungsgericht Köln im November 2023 ab. Oft dürfen Familien trotzdem in Deutschland bleiben – zum Beispiel dann, wenn sie als gut integriert gelten. Arbeit haben, Kinder, die in der Schule gute Fortschritte machen. Genau das habe die Ausländerbehörde Leverkusen im Fall von Familie Rouf signalisiert, sagt Marianne Arndt vom Flüchtlingshilfsverein Mosaik, der die Solidaritätsaktion mitorganisiert hat. „Beide Eltern haben gearbeitet, die Tochter steht kurz vor dem Abitur, der Sohn ist in der SV engagiert, zwei der fünf Kinder wurden in Deutschland geboren. Das sind Menschen, die wir dringend brauchen!“
Andere Städte wie auch Köln nutzen in ähnlich gelagerten Fällen ihren Ermessungsspielraum und erteilen Aufenthaltsgenehmigungen
Vater Rifa Mohamed sei zudem erst vor einer Woche am Herzen operiert worden. Atteste belegen seine Herzinsuffizienz.
Der Leverkusener Ausländerbehörde waren die Integrationsbemühungen offenbar nicht genug. Seitdem der Asylantrag abgelehnt wurde, galt die Familie lediglich als „geduldet“. Ausgewiesen werden konnten die Roufs nicht, weil sie keine Pässe hatten. Der Anwältin der Familie zufolge habe die Ausländerbehörde signalisiert, den Roufs bei Vorlage der Pässe eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen – wegen guter Integration, nach Paragraf 25 des Aufenthaltsgesetzes. Daher habe die Familie ihren Berufungsantrag gegen den abgelehnten Asylantrag beim Oberverwaltungsgericht zurückgezogen.
Es liegen keine Duldungsgründe vor
Als die Antragsteller die Pässe bei der Stadt Leverkusen vorlegten, habe die Ausländerbehörde der Familie ihre Duldungen indes entzogen und damit auch ihre Arbeitserlaubnis. „Das ist eine aus unserer Sicht rechtswidrige Praxis, die die Behörde schon in vielen Fällen angewandt hat“, sagt Anna-Magdalena Papadopoulos vom Flüchtlingsrat Leverkusen. „Andere Städte wie auch Köln nutzen in ähnlich gelagerten Fällen ihren Ermessungsspielraum und erteilen Aufenthaltsgenehmigungen.“
Die Stadt Leverkusen stellt den Sachverhalt etwas anders dar: Es sei „nicht richtig, dass die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die Familie bei der Vorlage von Nationalpässen in Aussicht gestellt wurde. Nach Abschluss des erfolglosen Asylverfahrens erfolgten standardmäßige ausländerrechtliche Belehrungen“. Die Familie sei „bereits im Oktober 2024 schriftlich auf die vollziehbare Ausreisepflicht und die drohende Abschiebung in ihr Heimatland Sri Lanka hingewiesen“ worden.
Eine ausländerrechtliche Beratungskommission, die nach dem strittigen Fall eines Dachdecker-Azubis aus Guinea in Leverkusen gegründet worden war, hat sich laut Stadt keine Meinung gebildet. „Eine Beratung mit Entscheidung hat nicht stattgefunden“, heißt es auf Anfrage.
Ob die Familie nicht gut integriert sei und daher Voraussetzungen für eine Duldung erfülle? „Auch wenn sich die Familie mittlerweile viele Jahre in Deutschland aufgehalten hat, ist die Stadt Leverkusen bei ihrer Entscheidung an die rechtlichen Voraussetzungen gebunden, die in diesem Fall für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bzw. Duldung nicht vorliegen“, schreibt eine Stadt-Sprecherin. Ob die Stadt in dem Fall Ermessungsspielraum habe – mit Rücksicht auf die gut integrierten Kinder und den Attesten zufolge herzkranken Vater? „Es liegen keine Duldungsgründe vor“, heißt es als Antwort lediglich.

Bei der Aktion der Schulgemeinschaft flossen viele Tränen.
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Die Stadt Leverkusen hat den Familienmitgliedern nach Vorlage der Pässe eine „Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt ohne amtliche Aufenthaltsdokumente“ ausgestellt. Das Papier ist nichts wert: Festgehalten ist dort lediglich, dass zum Beispiel Ruhaim und Ramla noch nicht ausgereist seien, obwohl „die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gesetzte Ausreisepflicht verstrichen“ sei. Was es bedeutet, dass eine „gesetzte Ausreisepflicht verstrichen“ ist, sollte die Behörde womöglich noch einmal hinterfragen.
Meine Freundinnen sind alle hier, ich kenne dort niemanden und müsste bei Null anfangen
Die Familie von Ruhaim und Ramla hat nun die Härtefallkommission des Landes NRW angeschrieben. In einem ähnlich gelagerten Fall eines Dachdecker-Azubis aus Leverkusen hatte die Kommission empfohlen, einen Aufenthalt zu genehmigen – die Stadt hatte daraufhin eine Duldung erteilt. Eine Eingabe bei der Härtefallkommission des Landes NRW führe „nicht zu einer tatsächlichen oder rechtlichen Unmöglichkeit der Abschiebung“, teilt die Stadt Leverkusen auf die Frage hin mit, ob sie die Empfehlung der Kommission abwarte.
Ramla sagt, sie habe große Angst, zurück nach Sri Lanka zu müssen. „Meine Freundinnen sind alle hier, ich kenne dort niemanden und müsste bei Null anfangen.“ „Köln ist meine Heimat, hier ist alles, in Sri Lanka ist nichts“, sagt Ruhaim. Nach der Solidaritätsaktion auf dem Schulhof heben Freunde Ruhaim hoch und tragen ihn auf Händen. Einer ruft: „Wir lassen Dich einfach nicht los!“ Die Jugendlichen lachen.