Bei der Vernehmung zweier Ermittler kam heraus, dass der Angeklagte auch eine sodomistische Neigung haben könnte. Er soll mit einem Hund sexuell interagiert haben.
Missbrauchskomplex WermelskirchenProzess bringt verstörende Details zutage

Köln: Der Angeklagte im Missbrauchskomplex Wermelskirchen hält sich im Gerichtssaal eine Mappe vor das Gesicht.
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Im Prozess um den Missbrauchskomplex Wermelskirchen wurde bei der Vernehmung von zwei Ermittlungsbeamten nun bekannt, dass der Angeklagte (45) neben einer pädosexuellen auch eine sodomistische Neigung haben könnte. Demnach soll der IT-Techniker bei einem Aufenthalt in den USA vor rund 20 Jahren mit einem Hund sexuell interagiert haben. Die Beamten verwiesen bei ihren Aussagen am Mittwoch und Donnerstag auf entsprechende Bild-Dokumente, die auf seinen Computern sichergestellt worden seien.
Dem 45-Jährigen wird seit Dienstag vor dem Kölner Landgericht der Prozess gemacht. Laut Anklage hat der Mann von 2005 bis 2019 schwerste sexuelle Gewalttaten zu Lasten von 13 Kindern begangen. Der Mann hatte sich als Babysitter im Internet angeboten und so Zugriff auf seine Opfer erlangt. Die Taten hatte er gefilmt, die Videos sind Beweismittel.
Klare Worte vom Richter
Der Angeklagte hatte am Mittwoch alle ihm mit der Anklage zur Last gelegten Taten eingeräumt. Weiter beteuert er, dass er sich keiner weiteren sexuellen Übergriffe auf Kinder schuldig gemacht habe. Daran scheint die 2. Große Strafkammer unter Vorsitz von Christoph Kaufmann Zweifel zu haben. Kaufmann gab dem Angeklagten auf, er solle sich nochmal genau erinnern, ob es nicht doch mehr Fälle gebe. Es sei besser für den 45-Jährigen „vor die Lage“ zu kommen, sagte Kaufmann weiter.
Den gleichen Rat hatte er vor etwa einem Jahr einem wegen Missbrauchs angeklagten Pfarrer gegeben, der diesen nicht beherzigte und zu zwölf Jahren Haft verurteilt wurde.
Der Prozess gegen den 45-jährigen früheren Babysitter wird am Montag vor dem Kölner Landgericht fortgesetzt. (bks)