Eine Untersuchung des Ifo-Instituts beziffert den Anteil von Zeitmietverträgen für möblierte Objekte als gering. In Köln zeigt sich eine konstante Situation.
Weniger wichtig als gedachtIfo-Studie zu möbliertem Wohnen – Lage in Köln stabil

Das ifo-Institut für Wirtschaftsforschung sieht in München ein leichtes Wachstum im Segment Wohnen auf Zeit zwischen 2012 und 2025. (Illustration)
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Der Anteil möblierter Wohnungen, die nur temporär vermietet werden, macht am gesamten Mietwohnungsmarkt in Deutschland maximal 0,8 Prozent aus. Dies geht aus einer Einschätzung des Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung hervor. Laut einer Meldung der dpa, die sich auf Kalkulationen des Münchner Forschungshauses bezieht, expandierte dieser Nischenmarkt in den größten Metropolen Deutschlands von 2012 bis 2016 geringfügig schneller als der Mietmarkt im Allgemeinen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant für dieses Segment strengere Vorschriften. In der Zeit danach sei die Entwicklung jedoch weitgehend synchron zum Gesamtmietmarkt verlaufen, wie ein Forschungsbericht des Instituts festhält.
Unter dem Begriff Wohnen auf Zeit versteht man üblicherweise die Vermietung von möblierten Objekten für einen Zeitraum von einigen Monaten bis zu einem Jahr. Nach Einschätzung von Mieterorganisationen und weiteren Experten gewinnt dieses Vorgehen besonders in Berlin an Bedeutung. Es ermöglicht Vermietern, Regelungen wie die Mietpreisbremse zu umgehen und dadurch höhere Gewinne im Vergleich zur konventionellen Vermietung zu erzielen.
Die vier Verfasser der Ifo-Studie heben hervor, dass die Relevanz der temporären möblierten Vermietung oft zu hoch eingeschätzt wird. Der Grund dafür sei, „weil Wohnungen, die zeitlich begrenzt vermietet werden, häufiger inseriert werden als dauerhaft mietbare Wohnungen“. Zudem sei im Gegensatz zu langfristigen Mietobjekten, die oft ohne Annonce einen neuen Mieter finden, der nicht-digitale Markt in diesem Nischensegment vermutlich von untergeordneter Bedeutung.
Berlin verzeichnet stärkstes Wachstum
Aus der Zunahme befristet vermieteter möblierter Objekte lasse sich keine Umgehungsstrategie von Vermietern als Reaktion auf die Mietpreisbremse ableiten, so das Dokument. Die Entwicklung sei in den Metropolen uneinheitlich verlaufen. Während in Hamburg und München zwischen 2012 und 2025 ein moderates Wachstum dieses Marktsegments festzustellen war, blieb das Angebot in Köln nahezu unverändert. Demgegenüber expandierte es in Berlin erheblich und übertraf im genannten Zeitraum laut den Daten auch das Wachstum des gesamten Mietangebots.
In Gebieten, für die die 2015 beschlossene Mietpreisbremse Anwendung findet, ist bei der Neuvermietung von Bestandsimmobilien eine Mieterhöhung von maximal zehn Prozent über die ortsübliche Vergleichsmiete zulässig. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift berechtigt den Mieter, eine Absenkung der Miete zu verlangen. Es obliegt den Landesregierungen, Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten zu definieren, in denen diese Regelung greift.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Mieterinnen und Mieter vor hohen Mietkosten schützen - unter anderem durch mehr Regulierung beim möblierten Wohnen. (Archivfoto)
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Geplante Reform des Mietrechts
Die Reformvorhaben von Ministerin Hubig, die noch der Zustimmung des Kabinetts bedürfen, beinhalten eine Obergrenze von sechs Monaten für die Vermietung zum temporären Gebrauch. Des Weiteren ist vorgesehen, dass der Zuschlag für die Möblierung zukünftig als verhältnismäßig eingestuft wird, sofern er bei vollständig eingerichteten Wohnungen nicht mehr als fünf Prozent der Kaltmiete ausmacht.
Die Studie mit dem Titel „Ökonomische Einordnung flexibler Wohnformen“ wurde im Auftrag von Wunderflats, einem Berliner Vermittler für möblierte Wohnungen auf Zeit, angefertigt. Im Rahmen seiner Analyse wertete das Ifo-Institut auch Informationen von Vermietern aus, die ihre Objekte über die Plattform von Wunderflats anbieten. Als Hauptmotive für die zeitlich begrenzte Vermietung wurden von ihnen die Umgehung von Risiken, die mit unbefristeten Mietverträgen einhergehen, und die Wahrung von Flexibilität für eine mögliche Eigennutzung genannt. (red)
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