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„Mord ohne Leiche“-ProzessEinmal lebenslang, zwei Freisprüche

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Symbolbild

Köln – Die Neuauflage des Prozesses um den „Mord ohne Leiche“ ist gestern mit der Verurteilung des Hauptangeklagten Siegfried Kohls (49) wegen Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslanger Haft durch eine Schwurgerichtskammer des Landgerichts zu Ende gegangen. Seine mitangeklagte Zwillingsschwester und deren Ehemann (50) wurden vom Mordvorwurf freigesprochen. Das Gericht sprach ihnen für die Untersuchungshaft von 4 Jahren und 10 Monaten Haftentschädigung zu. Alle drei Angeklagten nahmen den Urteilsspruch ohne erkennbare Regung entgegen.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Kohls seine von ihm getrennte philippinische Ehefrau im April 2007 in deren Wohnung erwürgt oder erdrosselt habe. Motiv für die Tat sei ein Sorgerechtsstreit um den damals fünfjährigen Sohn des Ehepaars gewesen. Der Vater habe Angst gehabt, die Mutter würde ihren Sohn in ihre Heimat mitnehmen. Trotz ausführlicher Beweisaufnahme sei es aber nicht möglich gewesen, den konkreten Tatverlauf zu rekonstruieren. Das Gericht gehe davon aus, dass der Täter die Leiche seines Opfers an einen Ort gebracht habe, wo sie nicht gefunden werden konnte. Dafür sprächen die vorliegenden Indizien, Spuren und Zeugenaussagen. Wie die Beseitigung der Leiche erfolgte, bleibe ungeklärt.

Ungeklärt bleibe aber auch die Rolle der Mitangeklagten, für deren Verurteilung es keine ausreichenden Indizien gebe. Das angeklagte Trio habe sich vor Gericht „wie eine Festung“ verhalten, indem alle drei bis zuletzt beharrlich von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hätten, so Richterin Sabine Kretzschmar.

Beide jetzt freigesprochenen Angeklagten waren in einem ersten Prozess 2009 von einer anderen Schwurgerichtskammer des Kölner Landgerichtes wegen gemeinschaftlichen Mordes mit Kohls zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil jedoch bezüglich aller drei Angeklagten aufgehoben und zur Neuverhandlung nach Köln zurückverwiesen. Der BGH rügte es als unzulässig, dass die Kölner Richter sich bei ihrem Urteil auf ein von der Polizei abgehörtes Selbstgespräch von Kohls gestützt hatten.Gleichwohl sahen die Richter in der Neuauflage des Prozesses auch die übrigen Indizien für eine Verurteilung wegen Mordes als ausreichend an. Bei den Mitangeklagten habe die Indizienkette aber nicht ausgereicht. Die Tatsache, dass seit der Tat fünf Jahre vergangen seien, habe auch Auswirkungen auf das Erinnerungsvermögen von Zeugen gehabt.

In einer Vorbemerkung zur Urteilsbegründung hatte die Vorsitzende Richterin gesagt, das Stichwort „Mord ohne Leiche“ werde der Dimension des Falles nicht gerecht, da es sich um eine große menschliche Tragödie handle, die eigentlich nur Verlierer zurück lasse. Da sei zunächst das Opfer zu nennen, aber auch dessen heute 10-jähriger Sohn, dem alle drei Angeklagten große Liebe entgegen gebracht hätten. Zeugenaussagen zufolge sei das Vertrauen des Kindes zu den drei Angeklagten komplett zerstört. Der Junge wolle sogar seinen Geburtsnamen nicht mehr tragen, sondern den der Pflegefamilie, bei der er untergebracht ist. Tragisch seien auch die Folgen für die Schwester und die Mutter der Ermordeten, die an dem Prozess als Nebenkläger teilgenommen hatten.

Die Neuauflage des Prozesses war am Schluss ins Stocken geraten, weil das Gericht eine Dolmetscherin als befangen einstufen musste. Die Frau hatte in einem Zeitungsartikel kritisiert, dass die Angeklagten ein Aussageverweigerungsrecht hätten. Alle Vernehmungen mit Beteiligung dieser Dolmetscherin mussten danach wiederholt werden. Gerichtssprecher Dr. Dirk Eßer zufolge wird nun geprüft, inwieweit die Dolmetscherin für die Verfahrensverzögerung haftet.

Das letzte Wort in dem Verfahren dürfte aber immer noch nicht gesprochen sein. Einer der Verteidiger von Siegfried K. kündigte nach dem Urteil an, erneut Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof einzulegen. Der Richterspruch werde keinen Bestand haben, so der Anwalt. (huh)