Amtsgericht vor OrtLauschtest bei derbem Nachbarschaftsstreit in Höhenhaus

Die 80 -jährige Zeugin (auf dem Stuhl) bei der Hörprobe des Amtsgerichts in Höhenhaus.
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- In einer Reihenhaussiedlung in Höhenhaus tobt seit Jahren ein Nachbarschaftsstreit. Die wüsten Beleidigungen ihres Nachbarn hat eine 50-jährige Lehrerin nun zur Anzeige gebracht.
- Aber sind die Beleidigungen wirklich durch ein geschlossenes Fenster deutlich verständlich? Das wollte das Kölner Amtsgericht am zweiten Verhandlungstag überprüfen.
- Am ersten Verhandlungstag im Amtsgericht vor zwei Wochen hatte der Angeklagte die Vorwürfe bestritten.
Köln – Mittwochnachmittag in einer Reihenhaussiedlung in Höhenhaus. Vor einem Einfamilienhaus steht eine Gruppe Menschen. Sie lauschen einem jungen Mann, der hinter einem geschlossenen und doppelt verglasten Küchenfenster steht und in Zimmerlautstärke, dann etwas lauter und schließlich ganz laut ruft: „Hallo Sonnenschein! Wie geht es dir heute?“ Was ein bisschen wie eine schräge Performance-Art-Darbietung wirkt, ist in Wirklichkeit aber ein Ortstermin des Amtsgerichts.
Es geht um einen Prozess wegen Beleidigung zu Lasten einer Frau (50), die von ihrem Nachbarn (70) aus dieser Küche heraus beleidigt worden sein soll. Zum Beweis der Tatsache, dass bei geschlossenem Fenster überhaupt etwas bis auf die die Straße gehört werden kann, findet der zweite Verhandlungstag in der Sache unter freiem Himmel statt.
Laut Anklageschrift hatte der 70-Jährige die Lehrerin am 7. Februar zweimal als „Arschloch“ tituliert. Die 50-Jährige hatte am ersten Verhandlungstag vor zwei Wochen im Amtsgericht konkretisiert, dass sie zunächst „wie so häufig“ ein „sexuell aufgeladenes Stöhnen“ vernommen habe, als sie zu ihrem Auto gegangen sei.
Zeugin bestätigt Beleidigungen
Als sie dem Angeklagten hinter dem Fenster bedeutet habe, dass das eine sexuelle Belästigung sei und sie ihn anzeigen werde, sollen die Kraftausdrücke gefallen sein. Um die bei der Hörprobe nicht zu wiederholen, sagte der Test-Sprecher nun den zum Wetter passenden Sonnenschein-Satz.
Ferner bestätigte eine Zeugin (80), die den Vorfall beim Gassigehen mit ihrem Hund miterlebt hatte, dass es eine Beschimpfung gegeben habe.Am ersten Verhandlungstag im Amtsgericht vor zwei Wochen hatte der Angeklagte die Vorwürfe bestritten.
Nachbarschaftsstreit „auf allen Ebenen“
Verteidiger Klaus Klingenberg erklärte damals, dass in der Nachbarschaft „ein Streit auf allen Ebenen tobt“. Opfer sei ganz klar sein Mandant. Die Geschädigte sah das anders. Seit dem Einzug im Jahr 2014 habe man „keinen Moment friedlich nebeneinanderher gelebt“. Seit Jahren führe sie ein Beleidigungstagebuch, erstatte rund zweimal im Monat Anzeige. „Wissen Sie, man geht einfach den Müll rausbringen und wird als F*** beleidigt“, sagte die Frau.
2018 erlitt sie nach einer Pöbelei des 70-Jährigen einen Nervenzusammenbruch. Ein Arzt attestierte eine posttraumatische Belastungsstörung. „Das ist kein Nachbarschaftsstreit auf Augenhöhe. Das ist eine einseitige Tyrannisierung“.
Richterin verhängt Geldstrafe für den 70-jährigen Angeklagten
Dass der Angeklagte eine kurze Zündschnur hat, beweist er auch am Mittwoch vor seinem Haus. Er schimpft, dass er nicht wolle, dass die ganze Nachbarschaft zusieht. Die Sympathien des Publikums liegen eindeutig bei der 50-Jährigen. Und auch der Ehemann der Geschädigten wird nebenbei beleidigt: „Du Eierkopp!“, schimpft der 70-Jährige und gestikuliert wild.
Richterin Julia Schumacher reicht das Erlebte und Gehörte jedenfalls für eine Verurteilung. Wie von der Staatsanwaltschaft beantragt bestraft sie den 70-Jährige wegen zweifacher Beleidigung mit 180 Tagessätzen zu je 15 Euro. Die gefallenen Ausdrücke seien zwar nicht am obersten Rand der Skala. „Aber in der Gesamtschau dessen, was Sie sich geleistet haben, geht das so nicht“, resümiert die Richterin.
