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Köln-MülheimHaftstrafen nach brutaler Bluttat auf der Keupstraße

Lesezeit 2 Minuten
Keupstraße Straßenschild Symbolbild

Das Straßenschild der Keupstraße hängt an eine Hauswand. 

Köln – Vier Männer (29, 33, 25 und 34), die im März 2021 einen anderen Mann in einem Café in der Keupstraße rund eine halbe Stunde gequält hatten, sind am Dienstag zu Haftstrafen zwischen vier und viereinhalb Jahren verurteilt worden. Die Verurteilung erging wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Ursprünglich angeklagt war unter anderem versuchter Totschlag.

Richterin holt zu einem Rundumschlag aus

Sabine Kretzschmar, Vorsitzende der 11. Großen Strafkammer am Landgericht, hatte gerade die Strafmaße für die vier Angeklagten verkündet, da hob die erfahrene Richterin zu einer Vorbemerkung vor der eigentlichen Urteilsbegründung an, die zu einem Rundumschlag geriet. Kretzschmar rückte ihre Brille zurecht, schaute einmal ernst in den Saal und legte los: Sie und ihre Kollegen hätten es in der Sache mit einem Fall zu tun gehabt, der ihnen „den kalten Schauer über den Rücken“ jage — und das sage sie als Vorsitzende einer Kammer, „die sich hauptsächlich mit Tötungsdelikten beschäftigt“. Die Angeklagten hätten den Nebenkläger „28 Minuten ohne Grund“ traktiert, „und das ist in dieser Situation eine Ewigkeit“. Der Nebenkläger sei mit Stühlen und Fäusten geschlagen, getreten und mit Messerstichen verletzt worden. An die Angeklagten gerichtet sagte Kretzschmar: „Anschließend warfen Sie ihn wie einen Sack Müll auf die Keupstraße und ließen ihn liegen.“

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Übel aufgestoßen sei dem Gericht auch, dass man „massiv belogen worden“ sei, mit den Angeklagten bekannte „Zeugen offensichtlich Angst“ bei ihren Aussagen hatten und „unglaubwürdige Gedächtnislücken“ an den Tag gelegt hätten. Unabhängige Zeugen hingegen „waren von dem erstaunlichen Gedächtnisschwund nicht betroffen“, so Kretzschmar weiter. Die Verteidiger kritisierte Kretzschmar für „oft unsachliche und persönlich herabwürdigende Äußerungen“.