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Seniorin starb in KölnUrteil nach dramatischem Unfall am Wiener Platz gesprochen

Lesezeit 3 Minuten
Seniorin nach Unfall mit Lkw am Wiener Platz gestorben

Die Seniorin war nach dem Unfall mit einem Lkw am Wiener Platz gestorben.

Eine Seniorin wurde im März von einem Lkw erfasst und überrollt. Am Dienstag kam es nun gegen den Fahrer des Lkw wegen fahrlässiger Tötung zum Prozess vor dem Amtsgericht.

Der Unfall am Wiener Platz in Mülheim war so schrecklich, dass Notfallseelsorger der Feuerwehr gleich mehrere Augenzeugen anschließend betreuen musste. Sie hatten mitangesehen, „wie ein Lkw am Morgen des 17. März 2023 eine 86 Jahre alte Frau beim Anfahren mit der Front erfasste“. Die Frau, die einen Einkaufstrolley hinter sich herzog, wurde unter das tonnenschwere Gefährt gezogen. Ein Vorderreifen überrollte den Rumpf der Frau, die noch am Unfallort verstarb. Am Dienstag kam es nun gegen den Fahrer (44) des Lkw wegen fahrlässiger Tötung zum Prozess vor dem Amtsgericht.

Laut Anklage hatte der 44-Jährige nach einer Auslieferung gegen 9.44 Uhr mit seinem Lkw der Marke Renault den Wiener Platz verlassen und links auf die Frankfurter Straße einbiegen wollen. Hierzu habe er einen Meter vor der Frankfurter Straße gehalten und zunächst den Verkehr beobachtet. Dabei habe er auch noch eine Frau mit Kind passieren lassen. Als der Angeklagte dann aber losgefahren sei, habe er die 86-Jährige, die den Lkw unmittelbar vor der Front passieren wollte, nicht gesehen und sie mit sieben Stundenkilometern erfasst. Dabei hätte der Angeklagte die sich von rechts nähernde Frau 38 Sekunden sehen können. Zudem habe der Angeklagte kurz vorm Losfahren nicht nochmal einen prüfenden Blick in den Frontspiegel geworfen, über den dieser den Bereich unmittelbar vor seinem Fahrzeug auf Passanten hätte überprüfen müssen, hieß es in der Anklage.

44-Jährige bat mehrfach um Entschuldigung

Der 44-Jährige, der nach dem Unfall einen schweren Schock erlitten hatte, bat vor Gericht wiederholt um Entschuldigung. Er beteuerte, dass er die Seniorin nicht gesehen habe. „Es ist viel los gewesen. Da waren Fußgänger, Busse und viel Verkehr“, sagte der 44-Jährige, der nach dem Unfall wochenlang aufgrund seiner Traumatisierung nicht als Kraftfahrer tätig sein konnte. Der Verteidiger des Mannes sagte, dass sein Mandant später zunächst als Beifahrer wieder in einen Lkw gestiegen sei, bevor er sich wieder selbst hinter ein Steuer habe setzen können.

Heute fahre der Mandant wieder Lkw, aber keine so „kniffligen“ Touren mehr, wie die nach Köln. Ein Verkehrssachverständiger bestätigte die Angaben in der Anklage, wonach der Fahrer die Frau tatsächlich über eine Kamera, die die rechte Seite seines Fahrzeugs abdeckte, 38 Sekunden hätte sehen müssen. Im Moment, als der 44-Jährige losgefahren sei, hätte er die Seniorin zudem auch im Frontspiegel sehen können. Der Gutachter sprach aber auch von einer „komplexen Gesamtsituation“, aufgrund von dichtem Verkehr, haltenden Bussen und vielen Fußgängern.

Gericht: „Kein rücksichtsloser Fahrer“

Die Staatsanwältin bemerkte in ihrem Plädoyer, dass der Angeklagte vor lauter Verkehr, Spiegeln und Kameradisplays „eigentlich zu wenige Augen hatte“. Das Gericht verurteilte den Mann zu 120 Tagessätzen zu je 30 Euro. „Man kann es in erster Linie als ganz großen Unglücksfall zusammenfassen“, sagte die Vorsitzende. Ein von der Staatsanwaltschaft gefordertes viermonatiges Fahrverbot verhängte das Gericht nicht. Der 44-Jährige sei „kein rücksichtsloser Fahrer“, ergänzte die Vorsitzende.Das Urteil ist rechtskräftig.