Am Mittwoch musste sich ein mutmaßlicher Teilnehmer der Blockade auf der Neusser Straße im Sommer 2021 wegen Nötigung vor dem Amtsgericht einem Strafprozess stellen.
„Extinction Rebellion“Klimaaktivist nach Blockade in Köln-Nippes freigesprochen

Die Justitia ist an einer Scheibe zu sehen.
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Im Juni 2021 blockierten Klimaaktivisten einen Abschnitt der Neusser Straße in Nippes. Für mehrere Stunden konnte die Straße zwischen Kuen- und Wilhelmstraße nicht vom Autoverkehr passiert werden, wohingegen Radfahrer und Fußgänger nicht behindert wurden. Am Mittwoch musste sich nun ein mutmaßlicher Teilnehmer der Blockade und Aktivist der Gruppe „Extinction Rebellion“ wegen Nötigung vor dem Amtsgericht einem Strafprozess stellen. Am Ende sprach das Gericht den 25-Jährigen aus Dortmund aber aus Mangel an Beweisen frei.
Der Angeklagte äußerte sich zum Vorwurf nicht. In einem allgemeinpolitischen Statement rechtfertigte der Mann Blockaden dieser Art jedoch mit einem „real existierenden Klimanotstand“, der neben Umweltschäden auch wirtschaftliche Schäden in „ungekanntem Ausmaß“ hervorriefen.
Als Beweismittel wurde ein von der Polizei aufgenommenes Video der Blockade in Augenschein genommen. Darauf war jedoch zu sehen, dass der Verkehr, trotz der Blockade in die Seitenstraßen abfließen konnte. Dass es am Beginn der Aktion zu einem Rückstau von Fahrzeugen an beiden Enden der Blockade gekommen war, war aus Sicht des Gerichts nicht relevant. Zwar hatten von den Kundgebungsteilnehmern blockierte Autofahrer zum Teil ihre Fahrzeuge verlassen und den Protestierern gegenüber ihren Unmut geäußert, wie der Einsatzleiter (48) der Polizei im Zeugenstand aussagte. „Fahrzeugführer diskutieren dann halt auch gerne und dadurch staut es sich dann natürlich“, sagte der Beamte.
Gericht sieht nicht den Tatbestand der Nötigung
Aus Sicht von Staatsanwaltschaft und Gericht erfüllte dies jedoch nicht den Tatbestand der Nötigung. Hierfür hätte es einen physischen Gewaltaspekt benötigt. Allein die Blockade einer Straße stelle jedenfalls keine Gewalt dar, wie sie der Nötigungsparagraph verlange. Das sei auch schon verschiedentlich in Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts höchstrichterlich festgestellt.
Richter Maurits Steinebach sagte: „Es gibt keine Strafnorm die besagt: Wer sich auf die Straße setzt und die Durchfahrt von Autos behindert, macht sich strafbar.“ Das Blockieren einer Straße verstoße zwar klar gegen die Straßenverkehrsordnung und stelle demnach eine Ordnungswidrigkeit dar. Jedoch, eine solche Ordnungswidrigkeit sei bereits nach anderthalb Jahren verjährt.