Seit 2023 wehren sich die Bewohner eines Hauses in der Mauenheimer Straße gegen Abmahnungen und Kündigungen des Vermieters. Nun will dieser das Haus aufstocken und zugleich einen Anbau im Garten schaffen.
Dauerclinch mit BesitzerNippeser Mieter wehren sich gegen Aufstockung und Anbau

Häuser in der Mauenheimer Straße
Copyright: Bernd Schöneck
„Zuvor waren nur wir als Mietparteien von dem Konflikt betroffen“, betont Clemens Erbach, der in einer der acht Wohnungen des Hauses in der Mauenheimer Straße in Nippes lebt. „Inzwischen ist die ganze Nachbarschaft alarmiert, weil hier ein Großbauprojekt über Jahre entstehen würde.“
Schon seit Sommer 2023, als der jetzige Eigentümer das Mehrfamilienhaus kaufte, schwelt die Auseinandersetzung mit der Hausgemeinschaft. Kaum hatte er das Objekt übernommen, begann er, die Mietparteien mehrfach mit Abmahnungen – etwa wegen Schuhen im Hausflur – und Kündigungen zu überziehen, von denen jedoch keine rechtlichen Bestand hatte (wir berichteten mehrfach). Unter den Betroffenen war auch eine hochbetagte Bewohnerin, die schwer erkrankt ist. Diese ist inzwischen in eine Senioreneinrichtung gezogen; auch eine weitere Bewohnerin hat das Objekt inzwischen verlassen.

Mieter Clemens Erbach auf seinem maroden Balkon. (Archivbild)
Copyright: Michael Bause
Der Eindruck, der sich für Außenstehende geradezu aufdrängt: Es geht um eine sogenannte „Entmietung“. Damit ist das gezielte Leerziehen der Wohnungen gemeint, um für Sanierungen und Erweiterungen des Hauses freie Hand zu haben. Doch die im Haus verbliebene Bewohnerschaft gab nicht klein bei und schloss sich zusammen, ging an die Öffentlichkeit und suchte sich rechtlichen Rat.
Anbau mit vier Wohnungen soll im Garten entstehen
Inzwischen aber ist der Dauerstreit um eine weitere Stufe eskaliert: Bereits Anfang 2026 verkündete der Eigentümer den Mietern seine Pläne, das Dachgeschoss mit Satteldach abzubrechen und drei Flachdachgeschosse auf das Haus aufzusetzen. Ganz aktuell will er im Garten hinter dem Haus zusätzlich einen Anbau mit weiteren vier Wohneinheiten errichten, wodurch das Objekt – würden beide Pläne realisiert – nicht mehr acht, sondern 19 Wohnungen aufwiese.
Die Baugenehmigung für den Garten-Anbau datiert vom 9. Juni dieses Jahres, die für die zusätzlichen Etagen vom 29. Oktober 2024. Um das Vorhaben umsetzen zu können, sollten die Mietparteien eine Duldungserklärung unterschreiben, die Bauarbeiten bei laufendem Wohnbetrieb hinzunehmen, mit massiven Einschränkungen des täglichen Lebens und einem Betreten der Wohnungen durch Bauteams. Dem hat niemand aus der Hausgemeinschaft Folge geleistet.

Blick in den Garten des Hauses in der Mauenheimer Straße, wo der Anbau entstehen soll.
Copyright: Bernd Schöneck
Inzwischen mobilisiert der Fall auch die Nachbarn. Theresia Rolshoven, die ganz in der Nähe wohnt und der ein an die Mauenheimer Straße anliegendes Haus gehört – ein weiteres Nachbarhaus ist im Familienbesitz –, hat sich mit der Bewohnerschaft zusammengeschlossen und unterstützt diese. Zum Termin mit dieser Zeitung beratschlagt sich die Gruppe im Haus der neu gewonnenen Unterstützerin. Sie kündigte an, für eventuelle Mietminderungen wegen Baustellenbelastungen, von denen sie betroffen wäre, den Eigentümer in Anspruch zu nehmen.
Viele Einschränkungen und Belastungen drohen im Umfeld
Die Runde ist sich einig: Ein Neubauvorhaben dieser Dimension wäre für das Viertel nicht verkraftbar. Jahrelanger Lärm und Vibrationen, die zusätzliche Verschattung der Nachbargrundstücke durch die neuen Geschosse und den Anbau sowie der Verlust von wertvollem Grün durch den Garten-Anbau würden das Umfeld erheblich belasten. Hinzu käme eine deutliche Beeinträchtigung des Straßenbildes und des einheitlichen Ensembles, zu dem das Haus und die beiden benachbarten Gebäude gehören.
Laut einer Kartierung des Landes NRW liegt das Baugrundstück zudem in einer stark durch Grundhochwasser gefährdeten Zone. Wird diese noch weiter versiegelt, wächst die Gefahr von Grundwasser-Rückstaus im Umfeld.
Alle wundern sich, dass die Vorhaben genehmigt wurden. „Der Vorbesitzer durfte bei einer Sanierung die Fassadendämmung nicht bis zum Erdgeschoss legen, weil sonst die Einheitlichkeit der Fassaden beeinträchtigt wäre“, erinnert man sich in der Gruppe. „Aber beim neuen Eigentümer scheint alles recht zu sein.“ Mehrfach hat Erbach Auskunft bei der Verwaltung verlangt, etwa was die Standsicherheit hinsichtlich der geplanten Etagenaufstockung, der geotechnischen Gründung des Hauses oder den Brandschutz betrifft, wurde dort aber jedes Mal abgeblockt: Als Mieter hätte er keinen Anspruch auf eine Informationserteilung. „Wir kämpfen quasi gegen Windmühlen, das ist das Frustrierende“, klagt Erbach.
Stadt sieht alle Voraussetzungen für Baugenehmigung erfüllt
Die Verwaltung verweist darauf, dass beide Baugenehmigungen erteilt worden seien, weil zu den im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 64 Bauordnung NRW insgesamt zu prüfenden Vorschriften kein Verstoß vorlag. Die Standsicherheit des Baukörpers sei kein Prüfgegenstand des Verfahrens, sondern der Bauherr müsse bis Baubeginn ein Gutachten eines staatlich anerkannten Sachverständigen hierzu vorlegen.
Hinsichtlich der Grundhochwasser-Thematik liege laut Bauordnung die Verantwortung bei der Bauherrschaft; die Bauordnung mache dazu keine konkreten Vorgaben. Zudem weist die Stadt den Punkt mit der dem Voreigentümer verweigerten Gebäudedämmung bis ins Erdgeschoss zurück; zu einer solchen Untersagung lägen keine Unterlagen vor.
Beim Kölner Mieterverein betrachtet man die Auseinandersetzung interessiert – und rät der Gemeinschaft, standhaft zu bleiben. „Insgesamt ist es eine Sache, bei es mir vorkommt, dass das Vorgehen des Vermieters Methode hat“, so Pressesprecher Hans Jörg Depel. „Umso wichtiger sind die Solidarität und der Zusammenhalt der Mietparteien.“ Er bleibe bei seiner Einschätzung: „Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil.“ Er rät den Betroffenen, einen Termin beim Mieterverein zu vereinbaren. Mehrfache Anfragen mit den konkreten Vorwürfen und einer Frist bis zum Redaktionsschluss ließ der Eigentümer unbeantwortet.