Als seine fünfeinhalb Wochen alte Tochter nicht aufhören wollte zu schreien, packte der 20 Jahre alte Angeklagte das Kind und schüttelte es. Das überlebte das Mädchen nicht. Nun steht der Mann vor Gericht.
Prozess beginntVater aus Köln-Nippes soll Säugling getötet haben

Geschützt hinter einem Aktenordner: Der wegen Totschlags angeklagte 20-Jährige mit seinem Anwalt Ingo Lindemann.
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Es ist eine schreckliche Tragödie, die sich in Nippes abspielte: Im vergangenen Dezember schreit ein fünfeinhalb Wochen alter Säugling so sehr, dass sich der 19-jährige Vater nicht anders zu helfen wusste, als das Kind zu schütteln. Mit einem Schütteltrauma wird das Mädchen wenig später in ein Krankenhaus eingeliefert, stirbt dort jedoch zwei Tage später an den erlittenen schweren Hirnschäden. Seit Mittwoch steht der Mann nun wegen Totschlags vor dem Landgericht. Da der mittlerweile 20-Jährige noch als Heranwachsender gilt, wird vor einer Jugendstrafkammer verhandelt.
Am frühen Abend des 13. Dezember 2022 hatte die damals 20 Jahre alte Mutter des Säuglings und Lebensgefährtin des Angeklagten kurz die gemeinsame Wohnung in Nippes verlassen, um etwas einkaufen zu gehen. Der 20-Jährige blieb mit seiner Tochter zurück in der Wohnung. Nach wenigen Minuten habe das Mädchen angefangen zu schreien, hieß es in der Anklageschrift. „Darum packte er den Säugling unter den Achseln und schüttelte ihn heftig“, sagte der Staatsanwalt weiter.
Die Kleine hat geschrien. Ich habe ihr die Flasche gegeben. Aber sie hat weiter geschrien.
Dabei habe der junge Mann den Tod des Kindes billigend in Kauf genommen, lautet der Anklagevorwurf weiter. In seinem Geständnis räumte der Angeklagte die Vorwürfe dem äußeren Ablauf nach ein. Er habe auf der Couch gesessen und Eishockey auf der Playstation gespielt. Plötzlich habe der Säugling angefangen zu schreien und er habe das Spiel sogleich pausiert. Entgegen der Anklage habe er das Mädchen nicht direkt geschüttelt, sondern zunächst versucht, dem Mädchen das Fläschchen mit Babymilch zu geben.
Test ergab Intelligenzquotienten von 78
„Die Kleine hat geschrien. Ich habe ihr die Flasche gegeben. Aber sie hat weiter geschrien. Dann habe ich sie geschüttelt“, machte der Angeklagte deutlich. Gestisch machte er vor, wie das vonstattengegangen sei. Dem Angeklagten, der lediglich zwei Jahre eine Grundschule besucht hatte und anschließend wegen einer Lernschwäche auf eine Förderschule kam, fehlten oft die Worte, um Vorgänge genau zu beschreiben. Dem Vernehmen nach soll ein Intelligenztest des Angeklagten bei der in dem Verfahren tätigen psychiatrischen Sachverständigen ergeben haben, dass er lediglich einen Intelligenzquotienten von 78 hat.
Zuvor bereits hatte der 20-Jährige den Prozessbeteiligten erklärt, dass er sich zwar ein Kind gewünscht, jedoch keine Ahnung vom Umgang mit Babys gehabt habe. Weder er noch seine Lebensgefährtin hätten Geburtsvorbereitungskurse besucht. Nach dem Schütteln habe er auch gleich gemerkt, dass es dem Säugling schlecht gegangen sei. „Die hat so komisch geatmet“, sagte der Angeklagte und imitierte die Atemgeräusche des Kindes. Wie die Ermittlungsbehörden damals berichteten, hatte der Angeklagten den Rettungsdienst gerufen. Weil er Angst gehabt habe, habe er dem alarmierten Notarzt gesagt, das Mädchen sei vom Bett gefallen. Der schreckliche Vorfall geschah nach Rundschau-Informationen in einer Wohnung an der Florastraße. Der Prozess ist mit weiteren vier Verhandlungstagen terminiert. Am 20. Juli soll ein Urteil fallen.