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Ohne Bewährung37-Jähriger Exhibitionist in Köln zu Haftstrafe verurteilt

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Handschellen (1)

Hände in Handschellen (Symbolfoto)

Köln – Ein 37-Jähriger Exhibitionist ist am Freitag in Köln zu einem halben Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Der Mann ist mehrfach auffällig geworden und hat eine Therapie bislang abgelehnt. Im aktuellen Fall soll sich der Angeklagte am 31. Juli gegen 11 Uhr im Nordpark selbst befriedigt haben. In den vergangenen Jahren wurde er mehrfach wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses und Exhibitionismus verurteilt.

„Haben Sie mal überlegt, eine Therapie zu machen?“, fragte der Richter. Dieser reagierte verständnislos: „Was bedeutet das?“ Er gab zu, die angeklagte Handlung begangen zu haben. Seine Verteidigerin erklärte, dass er mit 0,86 Promille alkoholisiert und daher enthemmt gewesen sei. Die junge Frau, die der 37-Jährige mit seinem Verhalten erschreckt hatte, bat dieser wortreich um Verzeihung: „Ich entschuldige mich tausendmal. Bitte entschuldigen Sie, ich wollte nicht, dass so etwas passiert.“ Sie fragte daraufhin nur: „Was soll ich jetzt sagen?“

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Der Richter enthob sie der Verlegenheit: „Sie müssen gar nichts sagen.“ Die Tatsache, dass der Angeklagte sich zu der Tat geständig äußerte, wertete der Vorsitzende positiv. Allerdings machte er auch deutlich, dass er dessen Ankündigung, künftig exhibitionistische Handlungen zu unterlassen, nicht allzu viel Bedeutung beimaß. Da dieser mit dem Vorschlag, eine Therapie zu beginnen, offensichtlich gar nichts anfangen konnte. „Das ist eine Straftat. Ich habe nicht den Eindruck, dass Sie erkannt haben, dass Sie Hilfe brauchen. Es ist nicht normal, sich ins Gebüsch zu stellen und Aufmerksamkeit zu erregen, indem man dort onaniert“, so der Vorsitzende. Er folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte ihn zu der Haftstrafe.