Online-VermietungStadt Köln fordert Bettensteuer für 2016 bis heute nach

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Ein Mann schließt eine Wohnungstür auf.

Ein Mann schließt eine Wohnungstür auf. Die Stadt Köln fordert nicht gezahlte Bettensteuer aus online vermieteten Wohnungen für die Zeit ab 2016 nach.

Die Stadt Köln will in großem Umfang nicht gezahlte Bettensteuer eintreiben. In Kürze gehen Briefe an säumige Zahler für Übernachtungen im  Jahr 2016 raus. Doch das ist erst der Anfang.

Kurz vor der Verjährung schlägt das Steueramt der Stadt Köln noch zu. Hunderte Personen, die über ein, so die Stadt, „weltweit agierendes Onlinevermittlungsportal“ Wohnungen in Köln an Touristen vermietet, aber keine Bettensteuer abgeführt haben, erhalten bald Post mit der Aufforderung, das Geld nachzuzahlen.

Wie berichtet, betreffen diese Fälle nur das Jahr 2016, sie wären 2024 verjährt. Die Stadt Köln hatte es nach jahrelangen erfolglosen Verhandlungen mit der Online-Plattform doch noch geschafft, an 5573 Datensätze zu gelangen. Sie enthalten die Namen und Adressen der Gastgeber, die Bruttoeinnahmen und die Zahl der Übernachtungen. Das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn leistete Amtshilfe und sorgte für die Herausgabe der Daten im Herkunftsland des Anbieters.

Dank der neuen Daten kennt die Stadt jetzt fünfmal so viele Wohnungen in Köln, die online kurzzeitvermietet werden. Dass es sich bei der Online-Plattform um die US-Firma Airbnb handelt, wollte die Stadt auf Anfrage nicht bestätigen. Auch das Bundeszentralamt gab mit Verweis auf das Steuergeheimnis keine Details preis, wie man die Herausgabe der Daten erreicht hat. Eine Sprecherin teilte auf Anfrage lediglich mit, zwischen Deutschland und anderen Staaten gebe es Abkommen für den Informationsaustausch. Diese Rechtsgrundlagen „ermöglichen es deutschen Finanzbehörden sogenannte Ersuchen bezüglich voraussichtlich steuerlich erheblicher Sachverhalte zu stellen“, aufgrund derer dann im Ausland Ermittlungen durchgeführt würden.

Airbnb will künftig Steuerdaten teilen

Airbnb beantwortete konkrete Fragen der Rundschau nicht, erklärte aber in einer Stellungnahme, man informiere „alle Gäste und Gastgeber:innen über lokale Gesetze und Steuerregeln“. Man bereite sich derzeit darauf vor, künftig im Einklang mit der EU-Richtlinie DAC7 aus dem Jahr 2021 Steuerdaten zu teilen. Weltweit habe Airbnb bereits mit über 500 Städten und Regionen Vereinbarungen zur automatisierten Einziehung und Abführung der Tourismusabgaben geschlossen. „Solch eine Kooperation besteht in Deutschland bereits in Frankfurt am Main, Dresden, Dortmund und Wiesbaden.“

Kölns Stadtkämmerin Dörte Diemert will nun auch für die Jahre 2017 bis heute nicht gezahlte Bettensteuer aus Online-Vermietungen eintreiben. Für 2016 rechnet sie mit 2000 zusätzlichen Veranlagungen und Einnahmen von schätzungsweise 140.000 Euro. Die so genannte „Kulturförderabgabe“ in Höhe von 5,00 Prozent auf den Übernachtungspreis wird in Köln nur auf privat veranlasste Übernachtungen erhoben. Dies gilt sowohl für Hotels als auch für Ferienwohnungen und andere gegen Entgelt vermietete Quartiere. Beruflich bedingte Übernachtungen, etwa von Geschäftsreisenden, sind nicht von der Bettensteuer betroffen.

Betreiber wollten Kontrollen verweigern

Zur Frage, warum die Stadt Köln im Gegensatz zu Dortmund keine Vereinbarung mit Airbnb zur automatisierten Abführung der Kulturförderabgabe getroffen habe, sagte Diemert der Rundschau: „Die Stadt Köln hat intensiv mit verschiedenen Portalen verhandelt. Ziel war es, dass alle steuerrelevanten Fälle ermittelt, gemeldet und automatisch von den jeweiligen Portalen abgeführt werden. Die Verhandlungen haben jedoch zu keinem für die Stadt Köln zufriedenstellenden Ergebnis geführt, da sich die Stadt Köln blind auf die zu liefernde Datenbasis verlassen sollte. Auch stichprobenartige Kontrollen, wie im Steuerrecht üblich, sollten nicht gewährt werden. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit war dies daher keine Option für die Stadt Köln.“

Inzwischen sei eine Vereinbarung mit den Vermittlungsportalen nicht mehr erforderlich, so Diemert. „Aufgrund des zwischenzeitlich in Kraft getretenen Wohnraumstärkungsgesetzes erhalten die Steuerämter aktuell die notwendigen Informationen über potentielle Beherbergungsbetriebe. Darüber hinaus ist mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz ab 2023 eine Informationspflicht für die Betreibenden von Internetplattformen eingeführt worden. Danach sind den Finanzbehörden die Einkünfte zu melden, die von Anbieter*innen auf diesen Plattformen erzielt werden.“

Die 2014 eingeführte „Kulturförderabgabe“ ist für die Stadt eine lukrative Einnahmequelle. In den vergangenen fünf Jahren nahm die Stadt Köln insgesamt rund 69 Millionen Euro aus der Bettensteuer ein. Würde sie auch auf Geschäftsreisen erhoben, würde das laut Kämmerin zusätzlich rund fünf Millionen Euro pro Jahr in die Stadtkasse spülen.