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Parkplatz-ÜberwachungWenn ein Tippfehler 60 Euro kosten soll

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Immer mehr Parkplätze werden zur Kostenfalle.

Immer mehr Parkplätze werden zur Kostenfalle.

Vier Millionen Halterabfragen, hohe Vertragsstrafen und Dutzende Beschwerden: Wie private Parkplatzüberwacher aus kleinen Verstößen ein Geschäft machen.

Am 27. Mai wollte Horst-Dieter Laufs im „Haus am See“ nur einen Kaffee trinken. Er fuhr auf den Parkplatz des Ausflugslokals im Kölner Stadtwald, traf dort Freunde und trug sein Kennzeichen in das digitale System am Eingang ein. Damit, so hatte er verstanden, war die kostenlose Parkberechtigung aktiviert. Der Nachmittag verging bei Kaffee und Gespräch. Dann kam der Brief.

60 Euro sollte Laufs zahlen: 45 Euro Vertragsstrafe, dazu 15 Euro Parkgebühr. Laufs widersprach, legte seinen Verzehrbon vor und bat um eine Überprüfung. Wochen später kam die Antwort: Eine „Freischaltung“ habe das System nicht gefunden. Allerdings sei festgestellt worden, dass es bei der Eingabe offenbar einen Vertipper gegeben hatte. Ein Buchstabe des Kennzeichens sei vertauscht worden. Aus Kulanz werde die Forderung auf 30 Euro reduziert.

Wenn ein Buchstabe teuer wird

Ein falscher Buchstabe also, kaum mehr als ein Moment der Unachtsamkeit – und doch der Beginn eines monatelangen Schriftwechsels. Der Fall des Kölner Rentners zeigt, wie sich das Parken verändert: Automaten und Schranken verschwinden, an ihre Stelle treten QR-Codes, Kennzeichenscanner und private Überwachungsfirmen. Wer das digitale Verfahren nicht exakt bedient, kann schnell Post bekommen. Und aus dem Versprechen, das Parken einfacher zu machen, wird für viele Autofahrer ein System, in dem schon ein Tippfehler teuer werden kann.

Ein System, das Laufs „Geldschneiderei“ nennt und ihn an „digitale Wegelagerer“ erinnert. Ursprünglich sollten diese Regelungen die Eigentümer von Parkflächen vor Falschparkern schützen, sagt Klaus Heimgärtner, Verbraucherrechtsexperte des ADAC. Supermärkte, Baumärkte, Ärztehäuser, manchmal auch Wohnanlagen: Sie überlassen die Stellplätze privaten Firmen, die sie für jene freihalten sollen, für die sie gedacht sind. Für ihre Dienste verlangen die Kontrolleure kein Geld von den Eigentümern der Grundstücke, sie kassieren bei den vermeintlichen Parksündern ab.

Das Geschäft mit den Parkfehlern

„Heute erleben wir zunehmend ein Geschäftsmodell, bei dem nicht mehr die Freihaltung von Parkplätzen im Vordergrund steht, sondern die möglichst effiziente Monetarisierung von Fehlern beim Parken“, sagt Heimgärtner.

Auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ nennt das Kraftfahrt-Bundesamt, von dem die Kontrollfirmen die Anschriften der Betroffenen bekommen, bemerkenswerte Zahlen: Die privaten Halterabfragen sind von 194.377 im Jahr 2011 auf etwa vier Millionen im Jahr 2025 nahezu explodiert. Der Anstieg geschah kontinuierlich und gewaltig: Waren es 2017 knapp 850.000 Auskünfte, so waren es 2022 bereits rund 2,4 Millionen und 2023 etwa 3,2 Millionen. Diese Zahlen beziehen sich zwar nicht ausschließlich auf Parkraumüberwacher, da beispielsweise auch Versicherungen oder Unfallbeteiligte solche Daten von privater Seite abfragen dürfen. Den größten Anteil dürften jedoch die Parkplatzfirmen ausmachen.

Acht Sekunden auf der Sperrfläche

Anfang September hat der „Kölner Stadt-Anzeiger“ über Winfried Böhner berichtet, der eine 90-jährige Nachbarin zu einem Arzttermin in Hürth fuhr, nachdem sie ihren Bus verpasst hatte. Vor dem Ärztehaus hielt er kurz, half der Frau aus dem Wagen und begleitete sie bis zum Eingang. Als er anschließend weiterfahren wollte, setzte er beim Wenden für wenige Sekunden zurück. Dabei gelangte er mit den Hinterreifen kurz auf den Parkplatz vor dem Gebäude. Acht Sekunden, das zeigen Fotos, die eine private Parkraumfirma schickte. Für die „illegale Befahrung“ forderte das Unternehmen zunächst 47,50 Euro. Weil Böhner sich weigerte, kamen durch Mahngebühren letztlich 62,50 Euro zusammen.

Auf diesen Parkplatz vor einem Ärztehaus in Hüth bei Köln setzte Winfried Böhner beim Wenden zurück - weshalb er 62,50 Euro zahlen sollte.

Auf diesen Parkplatz vor einem Ärztehaus in Hüth bei Köln setzte Winfried Böhner beim Wenden zurück - weshalb er 62,50 Euro zahlen sollte.

Der „Fall Böhner“ scheint jetzt zwar ein gutes Ende zu finden. Nach der Veröffentlichung wurde Böhner darüber informiert, dass der Eigentümer des Grundstücks den Parkplatz-Bewirtschafter gebeten habe, auf die Strafzahlung zu verzichten. Das Unternehmen sicherte daraufhin zu, die Forderung nicht weiterzuverfolgen.

Für andere Betroffene geht der Streit weiter

Davon jedoch ist Jennifer Makel noch weit entfernt. Ihr Mann hatte im März dieses Jahres einen Termin im Hürther Ärztehaus. Deshalb durfte er dort auch parken. Weil gerade kein Stellplatz frei war, wartete er einige Minuten im Auto zwischen den Parkbuchten, schrieb die Ehefrau der Überwachungsfirma. Schließlich sei auch ein Patient gekommen, dessen Termin offenkundig beendet war. Um diesem die Ausfahrt zu ermöglichen, habe ihr Mann kurz auf eine schraffierte Fläche zurückgesetzt. Danach habe er den frei gewordenen Stellplatz genutzt.

Dies alles beeindruckte die Parkplatzüberwacher nicht. „Mit dem Einfahren auf die beaufsichtigte Gesamtfläche und/oder dem Abstellen des Fahrzeugs stimmt der Fahrzeugführer den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu“, ließ das Unternehmen wissen. Und: „Grundsätzlich ist es untersagt, die Sperrfläche, auf der Sie das Fahrzeug abgestellt haben, unabhängig von der Dauer zu blockieren.“ Ursprünglich sollte das „Vergehen“ 47,50 Euro kosten. Nach mehreren Widersprüchen des Ehepaars und weiteren Mahnungen der Firma belaufen sich die Forderungen inzwischen auf 99,91 Euro – inklusive der Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens, für das weitere Kosten anfallen würden.

Dutzende Leser berichten von ähnlichen Fällen

Dass Kulanz in der Branche ein Fremdwort zu sein scheint, zeigten auch zahlreiche Leserbriefe, die unsere Redaktion erreichten. Reinhard Schloms beispielsweise hat am Krankenhaus Porz geparkt – zwei Tage hintereinander und in dem guten Glauben, die Gebühren über eine App bezahlt zu haben. Nach zwei Wochen kam das erste Knöllchen über 45 Euro. Schloms schickte seine Parkquittung und bekam zur Antwort, er habe leider die falsche Parkzone gewählt. Umbuchen könne man den Betrag nicht, die Forderung bleibe deshalb bestehen. Mit dem zweiten Strafzettel, der mittlerweile auch eingetroffen war, waren es 90 Euro.

Tim Paulsburg hat den Parkplatz einer Bankfiliale genutzt. 94 Sekunden lang, angeblich ohne den Geschäftsraum des Geldinstituts betreten zu haben. „Das stimmt aber nicht“, sagt Paulsburg. Der Aufforderung, die Behauptung mit Bildern zu beweisen, sei der Parkraumverwalter jedoch nicht nachgekommen. Das Unternehmen hat seine Forderung inzwischen an ein Inkassounternehmen übergeben: 103,83 Euro.