Pink-Panther-Prozess in Köln34-Jähriger kam im T-Shirt der Trickfigur ins Gericht

Polizisten sichern das Landgericht in Köln.
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Köln – Schwerverbrecher mit Schalk im Nacken: Die Prozessbeteiligten im Prozess gegen ein mutmaßliches Mitglied (34) der international operierenden Juwelenräuberbande „Pink Panther“ machten am Montag große Augen und konnten sich ein Lächeln nicht verkneifen.
In einem „Pink-Panther“-T-Shirt – auf dem die gleichnamige Zeichentrickfigur abgebildet war – unter seinem Jackett trat am Montag ein als Zeuge geladenes mutmaßliches Mitglied (41) der Räuberbande vor dem Landgericht auf. Der Mann sollte im derzeit unter hohen Sicherheitsvorkehrungen stattfinden Prozess gegen den 34-Jährigen aussagen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen an einem bewaffneten Raubüberfall auf einen Werttransporter im baden-württembergischen Esslingen im Oktober 2016 beteiligt gewesen zu sein. Erbeutet hatten die Räuber damals Edelmetalle und Schmuck im Wert von rund 600 000 Euro. Für die Tat war der 41-Jährige bereits 2017 vom Landgericht zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Pink Panther: Der Zeuge schwieg – Beugehaft verhängt
Doch zur Aussage des Zeugen, der seine Haftstrafe derzeit in der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf absitzt, kam es nicht. Er weigerte sich rundheraus, vor Gericht etwas zu sagen. Er fühle sich vom deutschen Staat „drangsaliert“ und „ungerecht behandelt“ führte sein Anwalt aus: „Darum sieht mein Mandant nicht ein, warum er dem deutschen Staat bei der Aufklärung einer Straftat helfen soll.“
Nur konnte der 41-Jährige nicht so einfach nichts sagen, da ihm aufgrund seiner rechtskräftigen Verurteilung in dem Fall des Raubüberfalls in Esslingen kein Aussageverweigerungsrecht zustand.
Die Staatsanwaltschaft beantragte, den Mann in vierzehntägige Beugehaft zu nehmen. Nach kurzer Beratung zog die 17. Große Strafkammer unter Vorsitz von Harald Helmes zunächst das mildere Mittel eines Ordnungsgeldes in Höhe von 500 Euro vor, das wahlweise auch mit zehn Tagen Ordnungshaft hätte abgegolten werden können. Doch das fruchtete nicht.
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Nach erneuter kurzer Beratung verhängte das Gericht dann doch noch wie von der Staatsanwaltschaft gefordert vierzehn Tage Beugehaft, die der Mann zusätzlich zu seinen zehn Jahren absitzen muss. Zudem brummte das Gericht dem 41-Jährigen die Kosten für den Prozesstag auf. Weiter verfügte Helmes, dass der 41-Jährige nach der Beugehaft erneut zur Aussage vorgeführt werden solle. „Vielleicht sind Sie in zwei Wochen ja klüger geworden“, sagte Helmes und drohte vorsorglich für den gegenteiligen Fall weitere Beugehaft an.
Bereits 2017 hatte der 41-Jährige einen gewissen Eigensinn vor Gericht an den Tag gelegt. Zum einen hatte er sich jeden Tag verbale Scharmützel mit den Justiz-Wachtmeistern geliefert, die er als „sadistische Schweine“ beschimpfte. Das Gericht traf damals jedoch keine Feststellungen dazu, ob die Angeklagten wirklich zur „Pink Panther“-Bande gehörten.
Der Prozess wird fortgesetzt.

