Prozess in KölnLeiche in Kölner Gullyschacht – Mann zu Haftstrafe verurteilt

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In diesem Gullyschacht an einer Landstraße an der Kölner Stadtgrenze steckte der Leichnam im März 2023.

In diesem Gullyschacht an einer Landstraße an der Kölner Stadtgrenze steckte der Leichnam im März 2023.

Das Gericht ordnete die Unterbringung des Angeklagten in einer Psychiatrie an, da er an einer paranoiden Schizophrenie leidet.

Im März vergangenen Jahres kommt es in einer kleinen Dachgeschosswohnung in Porz zu einem tödlichen Streit. Ein 46-Jähriger fordert den obdachlosen Cousin (41) seiner Ex-Frau, den er eine Zeit lang bei sich aufgenommen hatte, ultimativ zum Verlassen seiner Wohnung auf. Darüber und aufgrund der ihm drohenden Obdachlosigkeit gerät der 41-Jährige dann aber so in Rage, dass er den Wohnungsbesitzer niederschlägt und anschließend 25 Mal mit einem Messer sticht. Das Opfer ist sofort tot. In der darauffolgenden Nacht transportiert der Täter den Leichnam dann in einer gestohlenen Schubkarre zu einem Gullyschacht, in den er die Leiche hineinwirft und mit Kies bedeckt. Am Mittwoch verurteilte das Landgericht den 41-Jährigen nun zu achtjähriger Haft wegen Totschlags. Zudem ordnete das Gericht die Unterbringung des an einer paranoiden Schizophrenie erkrankten Angeklagten in einer Psychiatrie an. Dort befindet sich der Mann seit April 2023, nachdem er zuvor kurz in Untersuchungshaft gesessen hatte.

Unterm Dach gab es viel Streit

Laut dem Urteil war es während des Zusammenlebens der beiden Männer in der Dachgeschosswohnung wiederholt zu Streitigkeiten gekommen. So habe der Angeklagte mehrmals vom Wohnungsbesitzer für einen kleinen Hinzuverdienst gesammelte Pfandflaschen selbst eingelöst und das Geld für sich behalten. Auch habe der 46-Jährige den Angeklagten wiederholt aufgefordert, die Wohnung zu verlassen. „Der Angeklagte konnte den Geschädigten aber immer wieder überreden, ihn nicht aus der Wohnung zu werfen“, sagte der Vorsitzende Peter Koerfers in der Urteilsbegründung.

Ein Streit um den Auszug eskaliert

Am 11. März 2023 habe sich das spätere Opfer aber nicht mehr von seinem zuvor gestellten Auszugsultimatum abbringen lassen. „Die Kammer ist überzeugt, dass der Anlass für die Tat ein Streit um den Auszug des Angeklagten aus der Wohnung war“, sagte Koerfers weiter. Der Angeklagte habe das ihm körperlich unterlegene Opfer niedergeschlagen. Anschließend habe er in Tötungsabsicht 25 Mal mit einem Messer auf den bäuchlings am Boden liegenden 46-Jährigen eingestochen. „Es waren zahlreiche Messerstiche in sensible Bereiche des Körpers, wie den Hals“, begründete Koerfers die festgestellte Tötungsabsicht.

Nach der Tat entsorgte der Angeklagte den Leichnam in einem Gullyschacht auf der Langelner Straße und bedeckte ihn mit Kies. Da aber die roten Schuhe des Opfers noch oben herausschauten, wurde der Tote nur wenig später von einem Passanten entdeckt, der umgehend die Polizei alarmierte. DNA-Spuren am Gullydeckel und -sieb überführten den 41-Jährigen. „Die Täterschaft des Angeklagten steht zweifelsfrei fest“, sagte Koerfers. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte dem Angeklagten verminderte Schuldfähigkeit, jedoch keine aufgehobene Steuerungsfähigkeit attestiert. Zudem hatte der Gutachter die Gefährlichkeit des Angeklagten für die Allgemeinheit festgestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin neben Haft auch die Unterbringung in der Psychiatrie gefordert. Die Zeit in der Psychiatrie wird auf die Haft angerechnet.

Das Opfer hinterlässt einen Sohn und eine Tochter, die bis heute von der Tat sehr betroffen und traumatisiert sind und in dem Prozess als Nebenkläger auftraten. Die Nebenklageanwältin hatte in ihrem Schlussvortrag gesagt, dass ihre Mandantin an keinem Gully vorbeigehen könne, ohne an den gewaltsamen Tod des Vaters denken zu müssen.

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