Nach Jahren des Streits ist das Sonnenhaus kein Denkmal. Dieser Schritt der Stadt macht den Abbruch und Neubau an seiner Stelle möglich.
Streit in PorzGAG darf das Sonnenhaus nun doch abbrechen

Die Sonne auf der Fassade des Hauses gibt dem Haus seinen Namen Sonnenhaus.
Copyright: Beatrix Lampe
Ein Schandmal im Porzer Stadtbild könnte im neuen Jahr endlich verschwinden. Über die Zukunft des sogenannten Sonnenhauses an der Ecke Hauptstraße/ Poststraße haben sich die Stadt und die GAG Immobilien AG endlich geeinigt und eine Lösung gefunden, die zwar nicht dem Denkmalschutzgedanken entspricht, aber optisch klare Verbesserungen bringen dürfte. Das einst so schöne, im Jugendstil erbaute Eckhaus mit der Sonne als Fassadenelement ist aus der Denkmalschutzliste herausgenommen worden, darf somit abgebrochen werden und einem Neubau mit ähnlicher Fassade Platz machen. Es war über Jahrzehnte dem Verfall preisgegeben und nach Einschätzung von Fachleuten nicht mehr sanierungsfähig, jedenfalls nicht mit vertretbaren finanziellen Mitteln. Jetzt darf nach übereinstimmender Mitteilung von GAG und Stadtkonservator der Abriss erfolgen, an derselben Stelle soll etwas Neues entstehen, mit einer Fassade, die an die ehemalige Schönheit erinnert.

Das marode Sonnenhaus wurde aus der Denkmalliste gestrichen.
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Die GAG Immobilien AG hatte das unter Denkmalschutz stehende Haus samt angrenzender Grundstücke 2019 von der Stadt erworben, mit der Auflage zur Sanierung des Eckhauses, das seit 1979 im städtischen Besitz war. Es stand bereits seit 1980 unter Denkmalschutz, ohne dass die Stadt in den Jahrzehnten als Eigentümerin aber Wesentliches zur Sanierung getan hätte. Die GAG errichtete Neubauten auf den benachbarten Grundstücken und machte nach deren Fertigstellung öffentlich, dass sie sich außerstande sehe, das marode Sonnenhaus oder auch nur die Fassade denkmalschutzgerecht zu sanieren.
Jugendstil-Ensemble wird erhalten
Rund sechs Millionen Euro wären laut Berechnung der Immobilien AG aus dem Jahr 2024 allein für die Erhaltung der Fassade aufzubringen gewesen. Stattdessen stellte das Immobilienunternehmen die Absicht vor, das Äußere der Fassade originalgetreu zu rekonstruieren – im Rahmen eines kompletten Neubaus. Diese Lösung wurde auch politisch diskutiert und fand durchaus Befürworter, die der Ansicht waren, eine originalgetreu rekonstruierte Fassade wäre jedenfalls weit besser als der bisherige Schandfleck. Damit wäre nämlich die Ensemblewirkung mit der benachbarten, ebenfalls im Jugendstil erbauten evangelischen Lukaskirche optisch wieder vervollständigt. Das zuständige Denkmalamt verweigerte dieser Idee aber die Zustimmung und bestand hinsichtlich der Fassade auf Erhalt des Originals. Lange war kein Fortschritt in den Verhandlungen zu erkennen, auch die Absicht der GAG, das Gebäude anderweitig zu verkaufen, führte zu keinem Erfolg.
Zum Jahresende kam auf Anfrage dieser Zeitung endlich diese Nachricht von der GAG: „Nach intensiven und konstruktiven Gesprächen mit dem Amt für Denkmalpflege wurde das Gebäude an der Ecke Hauptstraße/Poststraße aus der Denkmalliste herausgenommen“, teilte GAG-Pressesprecher Jörg Fleischer mit. „Mittlerweile liegt auch die Baugenehmigung für die Errichtung eines Neubaus mit denkmalähnlicher Fassade vor, die Bauarbeiten beginnen voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2026“, heißt es in seiner Antwort.
Die Stadt Köln bestätigte: „Die denkmalrechtliche Erlaubnis zum Abbruch des Hauses wurde vom Amt für Denkmalschutz ausgestellt“, schrieb Robert Baumans vom Presseamt und führte weiter aus: „Nach der eingehenden Prüfung der unterschiedlichen Gutachten über den Zustand der Bausubstanz (beispielsweise Schimmel und Pilze im gesamten Kellermauerwerk, Durchrostungen der Stahlträger im Mauerwerk über den Fenstern, usw.), entschied das Amt, dass eine denkmalgerechte Sanierung nicht mehr möglich ist“.
Nach Auskunft der GAG ist der Abbruch des maroden, notdürftig gesicherten Hauses im ersten Quartal des neuen Jahres geplant. Wie die vom Unternehmen avisierte denkmalähnliche Fassade am künftigen Neubau aussehen wird, fällt nicht mehr unter städtische Regie. Das Denkmalrecht schließt „nach dem Abriss oder Verlust eines Denkmals eine Beteiligung an nachfolgenden Planungen und Aussehen von Neubauten aus“, heißt es seitens des Presseamtes.
Über die spätere Nutzung des Neubaus ist laut GAG-Auskunft noch nicht entschieden, Wohnungsbau oder gewerbliche Nutzung wären möglich.
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