Eine Bonner Professorin forscht zu einer der tödlichsten Krankheiten: Malaria. Geplante Tierversuche darf sie aber nicht durchführen.
Klage abgewiesenProfessorin will Mäuse aneinander nähen – Kölner Gericht bestätigt Verbot

Ein Laborant zeigt eine Maus in einem experimentellen Versuchszentrum. (Archivbild)
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Eine Professorin in Nordrhein-Westfalen darf einem Gerichtsurteil zufolge keine Versuche an Mäusen vornehmen, bei denen die Tiere chirurgisch aneinandergenäht werden. Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte am Mittwoch laut Mitteilung ein Verbot der Versuche und wies eine Klage der Professorin der Universität Bonn ab.
Die umstrittene Versuchsart belastet demnach die dabei zusammengenähten Mäuse schwer und verstößt gegen das Tierschutzgesetz. „Die Durchführung der Versuche ist für die Mäuse nicht mittelgradig, sondern jedenfalls schwer belastend“, so das Gericht. Zudem sei die Tierschutzkommission nicht beteiligt worden.
Universität Bonn will Malariaimpfstoff mit Parabioseversuchen erforschen
Bei sogenannten Parabioseversuchen werden zwei lebende Mäuse an den Flanken operativ miteinander verbunden, so dass sich ihre Blutkreisläufe verbinden. Nach acht Wochen werden die Tiere wieder getrennt und seziert. Die Professorin wollte die Entwicklung eines Malariaimpfstoffs erforschen.
Die Wissenschaftlerin stufte die Versuche als lediglich mittelgradig belastend ein. Das Gericht schätzte die Belastung für die Mäuse hingegen als schwer ein. Die Professorin habe keine Unterlagen vorgelegt, die diese Belastungen gerechtfertigt hätten, hieß es zur Begründung.
Universität Bonn sieht „Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit“
Das zuständige Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung hatte die Versuche zuerst genehmigt, die Genehmigung dann aber wegen offensichtlicher Rechtswidrigkeit zurückgenommen. Dagegen klagte die Professorin.
„Die Universität Bonn sieht darin einen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit und hat Rechtsmittel eingelegt“, teilte die Hochschule vor dem Gerichtsurteil mit. Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster gestellt werden.
Fast zwei Millionen Tiere jährlich für Versuche eingesetzt
„An Malaria sterben weltweit weiterhin jährlich mehrere hunderttausend Menschen, überwiegend Kinder“, argumentierte derweil die Hochschule. Das Vorhaben bewege sich „vollständig“ in dem Rahmen, den eine EU-Richtlinie und das deutsche Tierschutzrecht setzen. „Belastung der Tiere und erwarteter Erkenntnisgewinn sind im Antrag ausführlich gegeneinander abgewogen worden.“
In Deutschland sind im Jahr 2024 laut der Initiative „Tierversuche verstehen“ 1,95 Millionen Tiere für wissenschaftliche Versuche eingesetzt worden. 77 Prozent waren Mäuse, 11 Prozent Fische, 6,1 Prozent Ratten und 3 Prozent Kaninchen. Nur sehr selten wurden Versuche an Hunden, Affen und Katzen durchgeführt. In den meisten Fällen (39 Prozent) ging es – wie im aktuellen Vorhaben – um Grundlagenforschung. (dpa/kna/das)