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Prozess in KölnBewährung nach tödlichem Unfall auf A 4

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Motorradfahrer fahren an Warnbaken vorbei.

Motorradfahrer fahren an Warnbaken vorbei. (Symbolbild)

Ein 52 Jahre alter Motorradfahrer erhielt nach einem tödlichen Unfall auf der A4 zehn Monate Haftstrafe zur Bewährung und finanzielle Auflagen.

Das Amtsgericht hat einen 52 Jahre alten Motorradfahrer am Dienstag wegen fahrlässiger Tötung an einem 18-jährigen Motorradfahrer am Dreieck Heumar im September 2024 schuldig gesprochen. Zehn Monate Haft zur Bewährung lautet der Strafausspruch. Zudem verurteilte das Gericht den 52-Jährigen, 500 Euro an die Flugrettung und 4500 Euro an die Angehörigen des 18-Jährigen zu zahlen.

Das Gericht sah es nach zwei Verhandlungstagen als erwiesen an, dass der Angeklagte auf der Abfahrt zur Autobahn A4 in Fahrtrichtung Aachen mit dem Lenker seines Motorrads jenen des 18-jährigen Motorradfahrers berührt hatte und ihn so zu Fall gebracht hatte. Der Angeklagte hatte das bestritten. Am ersten Verhandlungstag vergangenen Mittwoch hatte der 52-Jährige angegeben, dass der 18-Jährige sehr zügig unterwegs gewesen sei und er sich an ihn drangehängt habe. Doch dann habe das Opfer ohne ersichtlichen Grund stark gebremst, sodass er ihn auf der Autobahnabfahrt habe rechts überholen wollen, um nicht links in den fließenden Verkehr zu geraten. Als er den 18-Jährigen bereits passiert habe, habe er plötzlich hinter sich eine Staubwolke von dessen Sturz wahrgenommen.

Dash-Cam filmte tragischen Vorfall

Dem folgte das Gericht jedoch nicht. Die Aufnahme einer sogenannten Dash-Cam im Auto eines niederländischen Ehepaares hatte den Unfall aufgezeichnet. Das Video belegte aus Sicht eines Unfallsachverständigen eindeutig, dass der Angeklagte das Motorrad des 18-Jährigen touchierte, woraufhin es zu dem tödlichen Sturz gekommen war. Das Opfer war noch am Unfallort an einem Polytrauma, also multiplen Verletzungen, verstorben. (bks)