Prozess in KölnHaftstrafe nach brutaler Sex-Attacke im Uni-Park

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Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch.

Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch.

Auf dem Rückweg von ihrer Geburtstagsparty im „Stereo Wonderland“ wurde eine 24-Jährige überfallen. Eine Radfahrerin konnte Schlimmeres verhindern.

Drei Jahre Haft lautete am Donnerstag das Urteil gegen einen 24-Jährigen. Der Mann hatte zur Überzeugung des Gerichts im Juni vergangenen Jahres des Nachts versucht, eine 36-Jährige im Uni-Park zu vergewaltigen. Der Schuldspruch erging zudem für tateinheitliche Körperverletzung. Gegen 4 Uhr, so die Feststellungen im Urteil, hatte der mit mindestens 1,9 Promille alkoholisierte und unter dem Einfluss von Cannabis stehende Mann auf dem Hans-Mayer-Weg im Uni-Park die 36-Jährige — die sich gerade auf dem Heimweg von ihrer eigenen Geburtstagsfeier im Club „Stereo Wonderland“ an der Trierer Straße befand — zunächst mehrmals angesprochen und sie zum Geschlechtsverkehr aufgefordert.

Die Frau hatte den Mann aber mit den Worten: „Ich will das nicht, verpiss Dich!“, abgewiesen. Damit hatte sich der 24-Jährige offensichtlich nicht zufrieden gegeben, denn er attackierte die Frau von hinten, hielt ihr Mund und Nase zu und rang sie zu Boden. Dann hatte er versucht, das in dem Prozess als Nebenklägerin auftretende Opfer, zu entkleiden. „Das gelang ihm aufgrund der engen Radler-Shorts, die die Nebenklägerin trug, nicht“, sagte der Vorsitzende Benjamin Roellenbleck bei der Gerichtsverhandlung.

Radfahrerin konnte Schlimmeres verhindern

Letztendlich wurde dann aber Schlimmeres von einer Radfahrerin verhindert. Die Frau, die den Angeklagten und die Nebenklägerin zunächst mit dem Rad passiert habe, habe dann aber einen Hilfeschrei der Geschädigten vernommen. Daraufhin habe die Frau ihr Rad abgestellt und sei auf den Angeklagten und die 36-Jährige zugegangen, woraufhin der Angeklagte die Flucht ergriffen habe. „Der Angeklagte bemerkte die sich nähernde Zeugin und merkt, dass er seinen Plan ohne Entdeckung nicht mehr durchführen kann“, sagte Roellenbleck. In dem Tumult mit der Nebenklägerin hatte der Angeklagte aber sein Handy und sein personalisiertes Bahnticket verloren.

Bereits am nächsten Tag konnte der Bonner von der dortigen Polizei vorläufig festgenommen werden. Der Angeklagte hatte die Tat im Prozess eingeräumt und glaubhaft bereut. Eine Entschuldigung hatte die 36-Jährige hingegen ausgeschlagen. Bis heute ist sie von der Tat schwer beeinträchtigt. Sie befinde ich in Traumatherapie, verlasse ihre Wohnung nur noch ungern und habe eine Zeitlang mit einem Messer neben dem Bett geschlafen, hieß es in der Urteilsbegründung.

Die auf Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung spezialisierte 13. Große Strafkammer ging von einer alkoholbedingten Enthemmung des Angeklagten aus. Das Gericht hob hervor, dass der als Altenpflegehelfer tätige Angeklagte bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war. „Eigentlich sind Sie ein gut integrierter Mann hier in Deutschland“, sagte Roellenbleck.

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