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Prozess in KölnMann in Rhein gestoßen – zwei Jahre Haft

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Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch.

Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch.

Mit einem blauen Auge ist am Dienstag eine 30-Jährige vor dem Landgericht davongekommen.

Angeklagt wegen versuchten Mordes, weil sie einen Kumpel am zweiten Weihnachtstag 2022 in den Rhein geschubst hatte — Wassertemperatur 6 Grad Celsius — kam sie nun mit gefährlicher Körperverletzung davon.

Das Gericht verurteilte sie zu zwei Jahren Haft sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Allerdings wurde die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht konnte der Frau die hierfür notwendige Sozialprognose nicht ausstellen. Der Haftbefehl gegen die Frau wurde hingegen nach mehr als einem halben Jahr Untersuchungshaft aufgehoben.

Sprung in den Rhein als echte „Schnapsidee“

Am zweiten Weihnachtstag hatte sich die Frau mit einem alten Freund aus der Nachbarschaft ihrer Mutter, bei der die 30-Jährige immer noch wohnt, zum Trinken verabredet. Dabei befand sich die Frau über die Weihnachtstage auf Urlaub von einer Entziehungstherapie in einer Bonner Einrichtung. Gemeinsam fuhren die beiden von Porz aus mit der Bahn an den Heumarkt und gingen von dort an die Landungsbrücken am Maritim-Hotel. Bereits auf der Fahrt konsumierten die Frau und ihr Kumpel eine Flasche Wodka.

In der Stadt tranken sie dann eine weitere Flasche Hochprozentiges. Nach so viel Schnaps — die Angeklagte hatte 3,5 Promille — kamen beide auf die „Schnapsidee“, in den Rhein zu springen. Hierzu überstieg der Mann eine Brüstung. Als er es sich dann doch anders überlegte, schubste die Frau ihn mit beiden Händen in den Rücken und er fiel in das eiskalte Wasser, wo er sich aber an einer Ankerkette festhalten und schließlich gerettet werden konnte.

Unterkühlt ins Krankenhaus eingeliefert

Mit einer Körpertemperatur von 29 Grad Celsius war der Mann daraufhin in ein Krankenhaus eingeliefert worden. Gegen ärztlichen Rat entließ er sich noch am selben Abend selbst, um mit seinem Bruder weiter zu trinken. Das Gericht erkannte eine eingeschränkte Schuldfähigkeit bei der Angeklagten. (bks)