Prozess in KölnMissbrauch in Pizzeria – am Ende klarer Freispruch

Das Landgericht in Köln
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Köln – Das kam nicht mehr überraschend: Ein wegen Vergewaltigung einer 23-Jährigen angeklagter 42-Jähriger sowie sein wegen Beihilfe mitangeklagter Bekannter (23) sind am Freitag vom Landgericht freigesprochen worden. Die Freisprüche erfolgten aus tatsächlichen Gründen. Der 42-Jährige war angeklagt, die Nichte seiner Lebensgefährtin in der Nacht auf den 15. November 2020 mit alkoholischen Getränken abgefüllt und später im Beisein des 23-Jährigen in dessen Pizzeria in Mauenheim vergewaltigt zu haben. Kurz nach der Tat hatte das vermeintliche Opfer Anzeige gegen ihren Onkel erstattet. „Die Aussage der Nebenklägerin zum Kerngeschehen war durchweg glaubwürdig“, sagte der Vorsitzende Benjamin Roellenbleck.
Neben der glaubwürdigen Aussage hatten auch DNA-Spuren auf einen sexuellen Kontakt zwischen dem Angeklagten und seiner Nichte hingedeutet. Der 42-Jährige war noch am Tattag in Untersuchungshaft gekommen. Entlastende Beweise, die er erst im Verfahren anführte, verschwieg er zunächst – ein Verhalten, das dem 42-Jährigen auf die Füße fiel: Das Gericht verweigerte ihm eine Entschädigung für die Untersuchungshaft. Hätte der Angeklagte diese gleich vorgebracht, hätte das anders ausgesehen, so Roellenbleck. Die Verteidigung hatte im Plädoyer Haftentschädigung gefordert.
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Auf freien Fuß gekommen war der Mann bereits während des laufenden Verfahrens. Zuvor hatte sich die Nebenklägerin vor Gericht in Widersprüche verstrickt. So hatte die Frau eine einvernehmliche sexuelle Beziehung von einiger Dauer mit ihrem Onkel vor dem 15. November abgestritten. Als Verteidigerin Adrijana Blazevska-Gkiztavidis drohte, Sex-Videos von dieser Beziehung als Beweismittel in das Verfahren einzuführen, knickte die Nebenklägerin ein und gab regelmäßige sexuelle Kontakte zu. Als Motiv für die falsche Beschuldigung nahm das Gericht Beziehungsprobleme zu ihrer Lebensgefährtin an.