Köln – Juristisch betrachtet bedeutet die im Jargon von Jugendlichen und Heranwachsenden salopp genutzte Vokabel „Abziehen“ nichts anderes als Raub. Werden dabei noch Waffen oder gefährliche Gegenstände genutzt, handelt es sich um schweren Raub. So lautet seit Donnerstag auch der Vorwurf gegen einen 21-Jährigen vor dem Landgericht.
Am 5. März dieses Jahres hatte der Mann mit einem 16 Jahre alten Mittäter einen 18-jährigen Abiturienten „abgezogen“. Dabei hielten die Täter dem Opfer ein Klappmesser und einen Teleskop-Schlagstock vor. Doch anders als es in der Anklageschrift hieß, habe es sich bei dem Geschädigten nicht um ein Zufallsopfer gehandelt. Das Duo sei nicht einfach auf den 18-jährigen Abiturienten zugegangen und habe ihn mit vorgehaltenen Waffen in ein Gebüsch in der Grünanlage Biesterfeld in Vogelsang gedrängt und dort „abgezogen“, wie Verteidigerin Dörthe Clemens erklärte.
Täter lockten Opfer angeblich mit Drogendeal
Vielmehr seien das spätere Opfer und der jugendliche Mittäter des Angeklagten in der Grünanlage zu einem Drogendeal verabredet gewesen. Es treffe zu, dass der Angeklagte und sein Spannmann von Anfang an geplant hätten, den 18-Jährigen dort um 100 Gramm Marihuana sowie Wertsachen und Bargeld zu erleichtern.
Als das Duo auf den 18-Jährigen traf, sollte das Marihuana in einem Gebüsch nachgewogen werden. Praktischerweise führte der spätere Geschädigte eine Feinwaage mit sich. Statt wie bestellt 100 Gramm, habe das Opfer aber nur 50 Gramm bei sich gehabt. In dem Gebüsch bedrohten die jungen Männer den Leidtragenden dann mit Klappmesser und Totschläger und setzten den geplanten Raub in die Tat um. Dabei erbeuteten sie angeblich 50 Gramm Cannabis, 80 Euro Bargeld sowie eine Armbanduhr im Wert von 270 Euro. Kurz nach der Tat hatte die Polizei das Duo verhaftet. Der 21-Jährige sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Im Zeugenstand bestätigte der 18-jährige Geschädigte zunächst die Version der Anklage, dass er ein „Zufallsopfer“ gewesen sei. Konfrontiert mit der Aussage des Angeklagten und der Erinnerung an seine Wahrheitspflicht im Zeugenstand legte er nach ein paar Momenten des Nachdenkens jedoch eine 180-Grad-Wende hin.
Mögliche Ermittlung wegen Drogenhandels
Er habe dem 16-Jährigen Marihuana verkaufen wollen. Er sprach aber nur von fünf Gramm. Auf die Nachfrage, ob es auch 50 Gramm gewesen sein könnten, schwieg der Zeuge. Vor Gericht muss sich niemand selbst belasten. Möglicherweise stehen dem 18-Jährigen nun Ermittlungen wegen Drogenhandels ins Haus. Der Prozess wird vor dem Landgericht fortgesetzt.
