„Zwei Vergewaltigungen kann man nicht zu einem Eier-Klau downgraden“ - so leitete der Richter sein Urteil ein.
Prozess in KölnVergewaltiger suchte Opfer über Dating-App

Blick auf das Landgericht in Köln.
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Die Masche war in beiden Fällen die gleiche: Das erste Date, ein romantisches Picknick mit Baguette, Käse, Oliven und Wein. Bei der anschließenden Annäherung zeigte der ein 40-Jähriger dann aber sein wahres, grausames Gesicht und vergewaltigte im August 2021 auf diesem Wege zwei junge Kölnerinnen. Die eine am Adenauer-Weiher in Lindenthal, die andere am Otto-Maigler-See bei Hürth. Am Dienstag verurteilte nun die auf Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung spezialisierte 13. Große Strafkammer am Landgericht den 40 Jahre alten Angeklagten wegen zweifacher Vergewaltigung — in einem Fall in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung — zu vier Jahren und neun Monaten Haft.
„Zwei Vergewaltigungen kann man nicht zu einem Eier-Klau downgraden“, wurde der Vorsitzende Benjamin Roellenbleck in Richtung des Angeklagten und dessen Verteidiger Bernward Kullmann deutlich. Kullmann hatte laut Roellenbleck auf eine bewährungsfähige Strafe von einem Jahr Haft plädiert. Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre gefordert.
Opfer über Dating-App „Bumble“ kennengelernt
Das Gericht sah es nach sechs Verhandlungstagen als erwiesen an, dass der Angeklagte die beiden Geschädigten jeweils über die Dating-App „Bumble“ kennengelernt hatte. Recht schnell wurden Dates vereinbart, die aus Sicht der späteren Opfer auch recht vielversprechend anfingen. Beide hatten laut ihren Aussagen Picknick und Wein genossen und fanden den Angeklagten auch durchaus sympathisch. Beide hatten sich vorstellen können, dass sich etwas Ernsthafteres hätte entwicklen können. Obwohl beide Geschädigte aber sehr deutlich gemacht hatten, dass Sex beim ersten Date keine Frage sei, legte der Angeklagte es dennoch auf sexuellen Kontakt an und wendete dabei auch erhebliche Gewalt an. So riss er einer der beiden Geschädigten an den Haaren und biss ihr auf die Lippe, dass sie zu bluten anfing. Nach den Taten zwang der 40-Jährige die Frauen, seine Kontaktdaten und alle miteinander geführten Chats zu löschen.
Der Angeklagte hatte die Taten vor Gericht eingeräumt, mit den beiden Geschädigten einen strafmildernden Täter-Opfer-Ausgleich geschlossen und den Frauen Schmerzensgeld in Höhe von jeweils 8000 Euro angeboten. Ohne einen Täter-Opfer-Ausgleich und eine von Reue getragenen Entschuldigung, „da wären wir hier bei einer ganz anderen Strafe gelandet“, sagte Roellenbleck.
Die beiden Frauen, die in dem Prozess als Nebenklägerinnen aufgetreten waren, fielen sich im Anschluss an die Urteilsverkündung auf dem Gerichtsflur vor Erleichterung weinend in die Arme. Beide zeigten sich mit dem Strafmaß zufrieden.