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Prozess in KölnMit Spannung erwartet – Hauptzeuge im „Fall Petra Nohl“ sagt aus

Lesezeit 3 Minuten
Fall Petra Nohl

Der Angeklagte im Cold Case um Petra Nohl im Gerichtssaal

Der 54-Jährige hatte sich vergangenen Dezember nach der Ausstrahlung der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY…ungelöst“ gemeldet.

Am Montag kam es im Prozess um den Karnevalsmord von Februar 1988 zur mit Spannung erwarteten Aussage des Hauptbelastungszeugen (54). Doch die Aussage des 54-Jährigen blieb vage. Die Verteidiger des 56 Jahre alten Angeklagten beantragten im Anschluss an die Vertagung der weiteren Zeugenaussage auf Donnerstag, ihren Mandanten aus der Untersuchungshaft zu entlassen. „Die Aussagen des Zeugen sind schlicht nicht glaubhaft“, sagte Verteidiger Marc Piel zur Begründung. Nach dem, was der Zeuge bekundet habe, bestehe kein dringender Tatverdacht mehr. Verteidigerkollege Uwe H. Krechel ergänzte, dass ein DNA-Treffer allein kein Beweis sei. Dabei verwies er auf die gängige Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs.

Nach „Aktenzeichen XY…ungelöst“ gemeldet

Vor vollen Zuschauerreihen hatte der 54-Jährige zuvor berichtet, dass er den Angeklagten seit seiner Jugend kenne, und man bis ins junge Erwachsenenalter gemeinsam krumme Dinger gedreht habe. Unter anderem habe man Autos aufgebrochen. Laut Gerichtsakten soll es auch zu Drogendelikten gekommen sein. Der 54-Jährige hatte sich im vergangenen Dezember nach der Ausstrahlung der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY…ungelöst“ gemeldet und einen Hinweis auf den 56-Jährigen gegeben. Ein DNA-Treffer vom Tatort hatte dann im Februar zur Verhaftung des Angeklagten geführt.

Über die Tatnacht wusste der Zeuge nach über 35 Jahren jedoch nicht viel Konkretes zu berichten. Einzig das Bild, dass er an einem Taxistand eine Frau gesehen habe, die das spätere Opfer Petra Nohl gewesen sein könne, „habe ich vor Augen“, sagte der Zeuge. Der 54-Jährige widersprach entschieden der Protokollierung seiner Aussage durch die Polizei, wonach er Petra Nohl an dem Taxistand identifiziert habe. Weiter sagte der Zeuge, dass die Frau den Taxistand über die Glockengasse in Richtung Krebsgasse verlassen habe, so wie er und der Angeklagte wenig später ebenfalls. Während die Frau dann rechts in Richtung Appellhofplatz weitergegangen sei, sei er selbst links in Richtung Neumarkt weiter. Anders als von der Polizei in einem Protokoll festgehalten — welches der Zeuge nicht unterschrieben hatte —, habe er aber nicht behauptet, dass der Angeklagte der Frau gefolgt sei. Er habe vielmehr gesagt: „Er ist nicht mit mir zum Neumarkt gegangen. Wo er hin ist, kann ich nicht sagen“, so der Zeuge am Montag.

Auffällig sei jedoch gewesen, dass der Angeklagte wenige Tage nach dem Verbrechen an Petra Nohl, sein Aussahen verändert habe, sagte der 54-Jährige. Die Frisur sei anders gewesen. Wie anders, das erinnerte der Mann wiederum nicht. Ob der Angeklagte vorher Locken und dann glatte Haare gehabt habe, oder ob es umgekehrt gewesen sei, wisse er nicht mehr. Allerdings habe der Angeklagte „aufbrausend“ reagiert, als er ihn damals auf das Verbrechen angesprochen und gefragt habe, ob das Opfer nicht die Frau vom Taxistand gewesen sei. Anders als es im Polizeiprotokoll hieß, habe der Angeklagte ihn aber nicht bedroht, sagte der Zeuge.