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Prozess um Doppelmord in KölnGutachter sagt zu Schürfwunden des Angeklagten aus

Lesezeit 2 Minuten
Angeklagter Prozess NIehl

Der 25-Jährige schützt sein Gesicht mit einem Aktenordnern vor den Fotografen.

Im Verfahren gegen den 25-Jährigen, der eine frühere Freundin und den gemeinsamen vierjährigen Sohn erstochen und in den Rhein geworfen haben soll, sagte jetzt ein Gerichtsmediziner aus. „Man kann sagen, dass für beide gilt, dass sie mindestens zwei Stunden, maximal 72 Stunden im Wasser gelegen haben müssen“, so der Rechtsmediziner Dr. Thomas Kamphausen über die Leichen von Mutter und Sohn. Eine präzisere Aussage sei nicht möglich.

Zur Frage der Vorsitzenden Richterin, ob bei der Tat Blutspuren auf der Kleidung des Täters zu erwarten seien, äußerte der Sachverständige: „Nein, nicht zwingend.“ Die Stichverletzungen der Toten würden auf eine spitze, dünne Klinge hindeuten, die in den Körper eindringen könne, ohne dass Blut spritze.

Der Angeklagte selbst sei kurz nach dem Auffinden der Leichen als Tatverdächtiger untersucht worden. Dabei seien nur Schürfwunden an Händen und Füßen festgestellt worden, meinte der Sachverständige: „Der Angeklagte hat damals gesagt, das komme vom Fußball. Das kann sein. Wenn ich im Garten arbeite, habe ich mehr Verletzungen.“ Eine Wunde könne zwar im Gebüsch am Niehler Hafen zustande gekommen sein, wo die Ermittler die Tat verorten, diese Annahme sei jedoch „ganz unspezifisch“.

Vaterschaft steht zweifelsfrei fest

Ob sämtliche Verletzungen der erstochenen Frau im Zusammenhang mit einer Gewalttat entstanden, sei ebenfalls nicht sicher festzustellen. Ein gebrochener Finger rühre vermutlich von einem Sturz her, doch kleinere Blessuren wie Schürfwunden könnten auch in den Stunden vorher durch einen ganz anderen Kontext entstanden sein: „Das Verletzungsbild spricht nicht zwingend für eine dynamische Auseinandersetzung unter Erwachsenen“, so Kamphausen.

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Eine Erkenntnis immerhin steht durch DNA-Abgleiche fest: „Es ist ganz klar belegt, dass der Junge das Kind dieser beiden Eltern ist.“ Der Vierjährige, für den im Auto der Mutter noch eine Einladung zu einem Kindergeburtstag gelegen hatte, war mit sechs Stichen tot aufgefunden worden. Die Gerichtsmedizin stellte bei der Mutter acht Stichverletzungen fest, heißt es in der Anklage. Das Verfahren wird fortgesetzt.