Mit 140 Messerstichen soll ein 25-Jähriger seinen Mitbewohner getötet haben. Am Montag wurden in dem Prozess die Schlussvorträge gehalten.
Prozess um Tötung in Köln„Ich bin für den Tod meines besten Freundes verantwortlich“

Blick auf das Landgericht in Köln.
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Mit 140 Messerstichen und Schnitten soll ein 25-Jähriger seinen Mitbewohner (23) getötet haben. Am ersten Verhandlungstag hatte der Angeklagte die Tat vor dem Landgericht eingeräumt und gesagt: „Ich bin für den Tod meines besten Freundes verantwortlich.“ Er wisse nicht, was passiert sei, irgendetwas in seinem Kopf müsse „außer Kontrolle“ geraten sein. Das Motiv für die Tat wollte er hingegen nicht nennen. Er wolle den Grund für die Tat nicht als billige Entschuldigung verstanden wissen, hatte der Mann gesagt und die Hintergründe der Bluttat im Dunkeln gelassen. Die Richterin hatte diese Strategie als „nicht besonders zweckmäßig“ bezeichnet.
Am Montag wurden in dem Prozess die Schlussvorträge gehalten. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Verurteilung des Angeklagten wegen Totschlags zu elfeinhalb Jahren Haft.
Der Vertreter der Anklagebehörde zeigte sich überzeugt, dass der Angeklagte seinen Mitbewohner habe töten wollen. Das Verletzungsbild lasse keinen Raum für die Annahme, dass der 25-Jährige eine Tötung nur in Kauf genommen habe. Zudem spreche für eine Tötungsabsicht, dass der Angeklagte sich ein Messer aus einem Messerblock in der Küche geholt habe, die Tat aber am anderen Ende der von den beiden jungen Männern bewohnten Wohnung in Kalk ihren Anfang genommen habe.
Vergeblicher Abwehrkampf des Opfers
Zudem sei der Geschädigte besonders an den Händen und den Außenseiten der Beine schwer verletzt worden, was auf einen langen, aber vergeblichen Abwehrkampf des Opfers hindeute. Eine eingeschränkte Schuldfähigkeit aufgrund eines Affekts schloss der Ankläger aus.
Der 25-Jährige habe versucht, Spuren zu verwischen und sich eine Legende für ein Alibi zurechtgelegt. Die volle Schuldfähigkeit ihres Mandanten ziehen Verteidiger Maximilian Klefenz und Dawit Stefanos in Zweifel. Klefenz sprach von einer „Affekt-Tat“ und forderte eine Freiheitsstrafe von höchstens sieben Jahren. Hilfsweise stellten die Anwälte noch den Antrag, den Angeklagte erneut auf eine eingeschränkte Schuldfähigkeit psychiatrisch zu untersuchen.
Das Gericht beabsichtigt, am Dienstag um 10.30 Uhr ein Urteil zu sprechen.