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Razzia in der GastronomieZoll deckt Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in Köln & Umland auf

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Das Foto zeigt Zollbeamte bei einer Kontrolle in einem Gastronomiebetrieb. (Symbolbild) Bild: picture alliance/dpa

Bei einer bundesweiten Schwerpunktprüfung hat der Kölner Zoll zahlreiche Gastronomiebetriebe kontrolliert. (Symbolbild)

Bei einer großangelegten Kontrolle in Köln und Umgebung hat der Zoll zahlreiche Verstöße in der Gastronomie festgestellt.

Mehr als 100 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Köln haben bei einer bundesweiten Schwerpunktprüfung 38 Gastronomiebetriebe in der Region kontrolliert. Bei den Kontrollen, die von den frühen Morgen- bis in die späten Abendstunden liefen, wurden die Daten von 187 Personen aufgenommen.

Unterstützung erhielten die Zöllner und Zöllnerinnen von Einsatzkräften der Bezirksregierungen Köln und Bonn sowie dem Ordnungs- und Ausländeramt der Stadt Leverkusen.

Kontrollen in Köln, Bonn und dem Umland

Die Überprüfungen fanden in Köln (12 Betriebe, 75 Personen), Bonn (8 Betriebe, 38 Personen), Leverkusen (4 Betriebe, 18 Personen), dem Rhein-Sieg-Kreis (7 Betriebe, 38 Personen), dem Rheinisch-Bergischen Kreis (2 Betriebe, 8 Personen), dem Oberbergischen Kreis (3 Betriebe, 10 Personen) und dem Rhein-Erft-Kreis (2 Betriebe, 13 Personen) statt.

Illegale Beschäftigung und Betrugsversuch

„Bei der Kontrolle eines Restaurants in Erftstadt, trafen wir auf einen 45-jährigen illegal beschäftigten Vietnamesen. Er gab an seinen Pass verloren zu haben und versuchte uns mit falschen Identitätsangaben zu täuschen. Eine genauere Überprüfung zeigte aber, dass er sich weder in Deutschland aufhalten oder arbeiten darf“, so Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln. Gegen den Mann und die Inhaberin des Restaurants wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. In Kölner Restaurants wurden zudem eine 23-jährige Brasilianerin und ein 28-jähriger Inder illegal beschäftigt. Auch hier leiteten die Beamten und Beamtinnen Ermittlungsverfahren ein.

Bilanz: Mindestlohnverstöße und Leistungsbetrug

Die weitere Bilanz der Maßnahme: In acht Fällen wurden Personen ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis beschäftigt. Bei 23 weiteren Personen gibt es erste Hinweise, dass sie von ihrem Arbeitgeber oder ihrer Arbeitgeberin nicht zur Sozialversicherung gemeldet wurden. In 17 Fällen besteht der Verdacht auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz.

Zudem gibt es in einem Fall in Bonn Anhaltspunkte für den Missbrauch von Sozialleistungen. In zwölf Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund fehlender Ausweisdokumente eingeleitet. Vier Betriebe müssen sich verantworten, weil sie die Arbeitsstunden ihrer Angestellten nicht wie vorgeschrieben aufgezeichnet hatten.

„Die Befragung der Beschäftigten vor Ort, ist nur der Einstieg in unsere Arbeit. Erst nach Auswertung und Überprüfung der Arbeitnehmerangaben lässt sich sagen, ob alle angetroffenen Personen auch ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet sind, oder ob weitere Personen zu Unrecht Sozialleistungen beziehen“, erläuterte Ahland. (red)