Richter stoppt RedeschwallZwei Jahre Haft für den Kölner „Pulverteufel“

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Einen Großeinsatz löste der „Pulverteufel“ im April 2018 am Landgericht in Köln aus.

Einen Großeinsatz löste der „Pulverteufel“ im April 2018 am Landgericht in Köln aus.

Köln – Am Ende ging es überraschend schnell: Am Freitagabend hat die 3. Große Strafkammer am Landgericht den sogenannten „Pulverteufel“ zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Zuvor war dem Angeklagten nach rund sechsstündiger Dauer das letzte Wort entzogen worden.

Die ungewöhnliche Maßnahme begründete Landgerichtssprecher Prof. Jan Orth gegenüber der Rundschau: „Der Entzug des letzten Wortes ist rechtlich zulässig, wenn die Ausführungen nur noch verfahrensfremden Zwecken dienen.“ Laut Verfahrensbeteiligten war der Angeklagte zuvor drei Mal darauf hingewiesen worden, dass ihm das letzte Wort entzogen werden könne, wenn er nicht zur Sache spreche. Verteidiger Christian Mertens beanstandete den Entzug „als unzulässig“, wie er auf Nachfrage der Rundschau mitteilte. Dem folgte das Gericht aber nicht.

Weißes Pulver freigesetzt

Hauptanklagepunkt im Verfahren gegen den Leverkusener ist jener Vorfall im April 2018, von dem sein Spitzname „Pulverteufel“ herrührt. Damals hatte der Mann für einen Großeinsatz von Feuerwehr und Polizei am Justizzentrum gesorgt, nachdem bei einer Personenkontrolle des 50-Jährigen ein weißes Pulver freigesetzt worden war, welches er als potenziell gefährlich bezeichnete. Daraufhin kam auch die „Analytische Task-Force“ des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zum Einsatz. Erst später stellte sich heraus, dass es sich bei dem Pulver um Traubenzucker handelte. Der Einsatz soll laut Anklageschrift Kosten in Höhe von 39  000 Euro verursacht haben.

Unter anderem wegen dieses Vorfalls wurde der Mann nun wegen Vortäuschens einer Straftat verurteilt. Ferner erging die Verurteilung, in die eine frühere Strafe von zehn Monaten mit einfloss, wegen Bedrohung, Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. Im Anschluss an die Verhandlung wurde der 50-Jährige aus der Sicherungshaft entlassen.

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Mit der Entscheidung ging ein Verfahren zu Ende, dass an den Nerven vieler Beteiligter zerrte: Allein 30 Befangenheits- und unzählige Beweisanträge hatte der Leverkusener in 22 Verhandlungstagen gestellt. Im Juli 2020 machte der Angeklagte auch seinem Spitznamen erneut alle Ehre, als er in einer Verhandlungspause weißes Pulver im Saal freisetzte. Die alarmierte Feuerwehr stellte aber rasch dir Harmlosigkeit des Pulvers fest.

Erst in der zurückliegenden Woche hatte der 50-Jährige erneut für Schlagzeilen gesorgt. Über das Internet wurde ein Video verbreitet, das den 50-Jährigen angeblich in einer Zelle der JVA Köln mit einer Waffe und Bargeld zeigen soll. Bei Durchsuchungen in der JVA waren anschließend aber keine gefährlichen Gegenstände gefunden worden.

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