Kölner OrdnungsamtPosse um wilden Wein an einem Verkehrsschild in Köln

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Wilder Wein wächst an einem Verkehrsschild an einer Straße in Sürth.

Wilder Wein wächst an einem Verkehrsschild an einer Straße in Sürth.

Ein beranktes Verkehrsschild in Köln-Sürth beschäftigte das Ordnungsamt.

Michael Neuy aus Sürth staunte nicht schlecht, als ihm vor einigen Wochen ein Schreiben des Kölner Ordnungsamts ins Haus flatterte, das ihn mit deutlichen Worten aufforderte, eine „Verunreinigung“ vor seinem Haus zu beseitigen. Dabei handelte es nicht etwa um wild abgelagerten Müll, Hundekot oder Zigarettenkippen. Sondern um eine Pflanze. Genauer gesagt, um einen wilden Wein. Der hatte sich an einem Halteverbotsschild vor dem Haus hochgerankt. Das rief die städtischen Ordnungshüter auf dem Plan. Sie sahen durch den Bewuchs die Verkehrssicherheit gefährdet und die Barrierefreiheit eingeschränkt.

Nach der Lektüre des amtlichen Schreibens traute Michael Neuy seinen Augen nicht. Er fragte sich: „Wie kann es sein, dass die Stadtverwaltung einerseits die Bürger auffordert, für mehr Grün in der Stadt zu sorgen, andererseits aber ein bisschen Weinlaub als Gefahr ansieht? Da werden Patenschaften für Baumscheiben vergeben und Kampagnen für insektenfreundliches Bepflanzen von Balkonen und mehr Klimaschutz gestartet, und dann so was.“

Michael Neuy legte Einspruch ein. Der wilde Wein habe sich vor Jahren von alleine gesetzt, betonte er. Seine Frau habe sich trotzdem um die Pflanze gekümmert, sie zusammengebunden, damit sie nicht in den Gehweg hineinragt, und sie so beschnitten, dass das Halteverbotsschild gut erkennbar bleibt. Im Winter verliere der Wein ohnehin alle Blätter, im Frühling trage er Blüten, die von zahlreichen Bienen besucht würden, und im Herbst freue sich der eine oder andere Vogel über die kleinen Weintrauben. In mehreren Mails und Telefonaten legte Neuy legte seine Position dar. Doch das Ordnungsamt blieb hart. Es teilte mit: Der Bewuchs sei „nicht genehmigungsfähig“ und müsse entfernt werden.

Stadt verweist auf Verkehrssicherungspflicht

Schließlich gab es doch noch ein „Happy End“. Michael Neuy erhielt ein Schreiben des Grünflächenamts. Darin stand: Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt habe man entschieden, dass der Bewuchs bestehen bleiben dürfe. Bedingung: Das Verkehrsschild müsse freigeschnitten werden und der Gehweg frei bleiben. 

Doch wie kam es überhaupt zu dem Konflikt? Auf Anfrage der Rundschau erklärte die Stadtverwaltung: „Ursächlich für das Anschreiben an den Bürger war eine Beschwerde einer Anwohnerin über den Bewuchs an dem Straßenschild und auf dem Gehweg.“ Bei einer Kontrolle habe der Ordnungsdienst „festgestellt, dass sowohl das Verkehrsschild als auch der Gehweg zum Teil überwuchert waren. Dadurch waren die Verkehrssicherheit gefährdet und die Barrierefreiheit eingeschränkt“.

Der Bürger sei daraufhin „zunächst auf seine Verkehrssicherungspflicht bzw. Straßenreinigungspflicht als Anlieger hingewiesen“ worden, so die Stadt. Schließlich habe man ihn aufgefordert, „den Wein unten in der Breite zu reduzieren und das Verkehrszeichen oben freizuschneiden. Dem kam der Bürger nach, womit der Fall für das Ordnungsamt vorerst erledigt ist. Die Begrünung der Stadt ist wünschens- und förderungswert. Durch Pflanzenwuchs dürfen allerdings nicht die Verkehrssicherheit und oder die Barrierefreiheit beeinträchtigt werden.“

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