Seit April muss sich ein 34-Jähriger wegen sexuellem Missbrauch von Kindern verantworten. Er war über eine Betreuungsfirma in Kitas beschäftigt.
Missbrauchsprozess Köln-ZollstockAngeklagter entschuldigt sich vor Gericht

Mit einem Aktendeckel verdeckte der Angeklagte sein Gesicht.
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Erst mit Bekanntwerden der Missbrauchsvorwürfe habe sie vom Fall des 34-Jährigen erfahren. Sie habe auch erst danach erfahren, dass der wegen mehrfachen sexuellen Kindesmissbrauchs angeklagte Mann kein besonders gut gelittener Kollege gewesen sei: „Da hat es Äußerungen von Mitarbeiterinnen gegeben, aber nie in die Richtung, weswegen wir hier heute sitzen“, sagte die 44-Jährige. Im Missbrauchsprozess sagte die Kölner Standortleiterin der pme Familienservice GmbH aus, das Unternehmen betreibt in Köln drei Tagesstätten mit „Back-up“, so genannter Notbetreuung für Kinder. Bei der GmbH war der Angeklagte beschäftigt.
Kollegen schildern ihn als Nervensäge
Ehemalige Kollegen des Angeklagten hatten den 34-Jährigen als Besserwisser und Nervensäge geschildert, er habe immer alles besser gewusst oder infrage gestellt. Seit April wird gegen den 34-Jährigen vor der 2. Großen Strafkammer wegen sexuellen Kindesmissbrauchs verhandelt. Der Vorwurf: Insgesamt 23 Kindern im Alter zwischen einem und sechs Jahren soll der Mann von November 2019 bis Mai 2022 unter anderem schwere sexuelle Gewalt angetan haben. Neben seinem Job als Springer bei pme hatte der Mann auch auf der Internetplattform betreut.de seine Dienste als Babysitter an Privatleute angeboten.
Ja, das ist auch heute noch so“
Mit dem Tagesgeschäft — da war es zu einigen Taten des Angeklagten gekommen — habe sie nichts zu tun, erklärte die 44-Jährige: „Mein Job, das ist mehr oder weniger Geschäftsführung.“ Dennoch musste sich die Diplom Kauffrau vor allem aus den Reihen der Nebenklage kritische Fragen gefallen lassen: „Aus welchem Grund wird keine pädagogische Grundausbildung bei den Springern verlangt“, fragte eine Opferanwältin. Die Antwort der Zeugin: Die Betriebserlaubnis für eine Not-Kinderbetreuung in Nordrhein-Westfalen verlange dies nicht. Stattdessen, so die Zeugin weiter, „geht es um persönliche Eignung.“
Fachpersonal im Back-up
„Der Eindruck bei den ersten Einsätzen, aber auch der Eindruck der Bewerbungsunterlagen und beim Bewerbungsgespräch“ seien vielmehr entscheidend, so die 44-Jährige weiter. Ob denn die Eltern wissen, dass „ihre Kinder im Back-up von Nicht-Fachpersonal betreut werden“? Auf der pme-Homepage heiße es nämlich, so die Anwältin, pme arbeite „mit qualifizierten Mitarbeiterinnen, wie z.B. Erzieherinnen, Diplom-Pädagoginnen, Sozialpädagoginnen, Kindheitspädagoginnen, Heilpädagoginnen und Kinderpflegerinnen zusammen“.
Die 44-Jährige: Das stehe da so, weil in anderen Bundesländern „für die Betriebserlaubnis pädagogisches Fachpersonal im Back-up notwendig“ sei. Und die Konsequenzen? Können Kinder immer noch alleine von einem nicht ausgebildeten Betreuer im Back-up betreut werden? „Ja, das ist auch heute noch so“, räumte die Zeugin ein. Da schaltete sich auch der Angeklagte noch ein und sprach eine Entschuldigung gegenüber „pme und den Mitarbeitern für das missbrauchte Vertrauen“ aus. Und weiter: „Ich hoffe auch, dass nochmal geguckt wird, was die Schutzkonzepte angeht. Ich sehe da immer noch Löcher.“