Schließfächer in Köln leegeräumtMänner machen binnen zwei Stunden 865.000 Euro Beute

Gerichtsakten im Kölner Landgericht (Symbolbild)
Copyright: Nabil Hanano
Köln – Binnen einer halben Stunde sollen zwei Männer (29 und 30) im Juni 2019 sechs Schließfächer geknackt und Werte in Höhe von rund 865.000 Euro erbeutet haben. Seit Montag stehen die beiden Männer aus Berlin nun wegen bandenmäßigen Diebstahls vor dem Landgericht.
Gegen 15 Uhr am 7. Juni 2019, einem Freitag, verschafft sich zunächst einer der beiden Täter mit einer Magnetkarte und einer PIN-Nummer Zutritt zum Bereich mit den Schließfächern in der Filiale der Sparkasse Köln/Bonn an der Hahnenstraße unweit des Rudolfplatzes. Wenig später folgt der andere Täter, einen schwarzen Rollkoffer im Schlepptau. Eine persönliche Kontrolle fand dort demnach nicht statt.
Nach dem Betreten des Bereiches, so die Anklage weiter, hätten die Täter eine Blende entfernt und die dahinterliegende Stromzufuhr durchtrennt. Ferner seien mehrere Datenkabel aus den entsprechenden Anschlüssen gezogen worden. Dann machten Sie sich an ihr eigentliches Werk und knackten sechs Schließfächer.
Geht es nach der Anklageschrift, beinhaltete bereits das erste geöffnete Schließfach Geld und Schmuck im Wert von rund 672.000 Euro. In den restlichen fünf Tresoren — ein Fach war laut Staatsanwaltschaft leer — erbeuten sie Schmuck wie Ringe von Cartier, Halsketten, Colliers, aber auch Goldbarren, Silbermünzen, weiteres Bargeld und hochpreisige Uhren von Rolex und Omega. Gesamtwert der Beute: 865 000 Euro.
Verteidiger lehnt Gutachter ab
Doch der Prozess gegen die beiden mutmaßlichen Diebe gerät am Montag gleich ins Stottern und muss bis auf Weiteres vertagt werden. Carsten Rubarth, Verteidiger des 29-Jährigen, lehnte den vom Gericht bestellten Gutachter für anthropologische Vergleichsgutachten ab. Mit anthropologischen Vergleichsgutachten soll in der Regel vor Gericht festgestellt werden, ob Angeklagte und beispielsweise auf Videos von Sicherheitskameras abgebildete Personen identisch sind. Grund für die Ablehnung: „Der zahlt Schadenersatz in Höhe eines Eigenheims“, sagte Rubarth flapsig. Laut Medienberichten soll beispielsweise ein Mann in Bayern acht Jahre unschuldig für einen Bankraub im Gefängnis gesessen haben, nachdem der Gutachter ihn anhand von einem Foto als Täter identifiziert habe.
Fall wurde erst bei der Anklageverlesung überhaupt publik
Erst mit der Anklageverlesung ist der Fall knapp drei Jahre später bekannt geworden. Weder Sparkasse noch Polizei hatten damals über den Diebstahl informiert. Auf Nachfrage teilte die Sparkasse mit: „Wir legen Wert auf einen hohen Sicherheitsstandard unserer Schrankfachanlagen.“ Weiter bestätigte die Sparkasse, dass es beim Zutritt in den Sicherheitsbereich keine persönliche Kontrolle gebe. Demnach befinden sich die Schrankfächer „in einem Sicherheitsbereich, den nur Personen betreten können, die einen Identifikationsnachweis erbracht haben und die über eine entsprechende Zutrittsberechtigung verfügen“.
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Zur Frage eines etwaigen Schadensersatzes für die Diebstahlopfer verwies die Sparkasse auf auf ihre Schrankfach-Bedingungen: „Die Sparkasse haftet bei Verlust oder Beschädigung nur bei eigenem Verschulden und aufgrund vertraglicher Vereinbarungen in der Regel nur bis zu einer Obergrenze von 10 250 Euro.“ Dem Mieter eines Tresors bleibe es überlassen, „ein verbleibendes Risiko durch eine Versicherung zu decken“.