Zudem muss der Mann 40.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Sechs Jahre Haft59-Jähriger nach Streit um Taxi schuldig gesprochen

Ein Mann hat an einem Taxistand drei Männer verletzt.
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Ein 59-Jähriger ist vom Landgericht wegen dreifacher gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Das Gericht verurteilte den Mann zu sechs Jahren Haft. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Mann im Februar 2020 drei Männer an einem Taxistand in Bilderstöckchen nach einer Auseinandersetzung um ein Taxi mit einem Messer erheblich verletzt. Das Gericht verurteilte den Mann zudem, an zwei Opfer insgesamt 40.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.
Laut Urteil hatten der Angeklagte und ein Mann, den er kurz zuvor an der Theke einer nahgelegenen Kneipe kennengelernt hatte, ein Taxi nehmen wollen. Mit zwei der späteren Opfer sei es dann um das erste zum Abfahren bereitstehende Taxi gegangen. Der Streit muss für den Taxifahrer so enervierend gewesen sein, dass er einfach mit offener Hintertür und ohne Fahrgäste davon fuhr. Anschließend hätten die beiden Kontrahenten im Streit angefangen auf den Angeklagten, der mit rund 2,4 Promille alkoholisiert war und der auch Kokain genommen hatte, einzuschlagen und ihn selbst noch am Boden liegend zu treten. „Aus Zorn über die vorangegangenen Schläge wollte der Angeklagte Vergeltung“, sagte der Vorsitzende Peter Koerfers in der Urteilsbegründung.
Stichverletzungen in Brust und Bauch
Der Angeklagte habe ein Messer verdeckt gezogen, und die Männer mit Beleidigungen provoziert. Der Angeklagte habe die Beleidigungen ausgestoßen, um eine Notwehrsituation herbeizuführen und „das Messer unter dem Deckmantel der Verteidigung einzusetzen“. Koerfers sprach von einer „Falle“, die der Angeklagte seinen Opfern gestellt habe, da diese dachten, sie seien zahlen- und kräftemäßig überlegen. Als die Männer ansetzten, den Angeklagten erneut als Reaktion auf die zuvor ergangenen Beleidigungen zu schlagen, habe der 59-Jährige wuchtig und überraschend zugestochen.
Zwei Männer erlitten schwere Stichverletzungen unter anderem in Brust und Bauch. Ein dritter Geschädigter hatte Glück. Er wurde nur am Oberarm verletzt. Dabei habe er den Tod billigend in Kauf genommen. Dass der 59-Jährige von sich aus von seinen Opfern abließ, bewertete die Kammer strafmildernd. Für die Tat war der 59-Jährige im November 2020 bereits wegen versuchten Totschlags in zwei Fällen sowie gefährlicher Körperverletzung zu über acht Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil jedoch aufgehoben und ans Landgericht zurückverwiesen.